Die PKW-Maut hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat ließ am Freitag die umstrittenen Gesetzesänderungen passieren, die der Bundestag kürzlich beschlossen hatte.

Der deutsche Bundesrat schickt  damit das CSU-Prestigeprojekt trotz Kritik nicht in den Vermittlungsausschuss.
Die Länder hatten noch mautfreie Autobahn-Abschnitte in Grenzregionen gefordert, die Bundesregierung lehnt dies ab.
Mit einem unter anderem von Rheinland-Pfalz geforderten Vermittlungsverfahren hätten Bundesländer über den Bundesrat zwar noch ihre Vorstellungen durchsetzen können.
Allerdings bestand die Gefahr, dass eine Anrufung das Verfahren stark verzögert – möglicherweise so lange, dass die Maut bis zur Bundestagswahl nicht mehr hätte umgesetzt werden können.

Die Maut-Gesetze sehen vor, dass Autofahrer für die Benutzung deutscher Autobahnen Vignetten erwerben, deren Preise vom Hubraum und der Umweltfreundlichkeit des Autos abhängen.
Deutsche Autofahrer sollen im Gegenzug über die KFZ-Steuer entlastet werden.
Konkret sollen die Preise der Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker differenziert werden. Inländer mit abgasarmen Euro-6-Autos sollen als Ausgleich für Mautzahlungen um 100 Mio. Euro zusätzlich bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Am angestrebten Ertrag von jährlich 500 Mio. Euro und der Vereinbarkeit mit EU-Recht gibt es weiterhin Zweifel.

Eigentlich war die Maut schon 2015 beschlossen worden. Da Brüssel kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnete, wurden die Gesetze aber bisher nicht umgesetzt. Zentraler Streitpunkt war der Vorwurf einer Benachteiligung von Fahrern aus dem Ausland. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einigte sich aber im Dezember 2016 mit der EU-Kommission auf Änderungen am Modell. Starten soll die Maut-Erhebung 2019.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) kann nun die nächsten Schritte für die bisher gestoppte Maut-Einführung angehen.