Endlich ist es soweit: Seit dem 15. Juni sind die Roaming-Gebühren in der Europäischen Union abgeschafft.

Ein Sieg für die Europäische Union:

„Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU“, erklärten Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Muscat, Ministerpräsident Maltas (im Namen des maltesischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union) und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission.

Auch wenn die Reisenden und die Grenzgänger sich über diese Entwicklung freuen können, ist es doch sinnvoll, auf die Ausnahmen zu achten und die Details der Regelung zu kennen: Sehen Sie hierzu auch den Artikel: Ende der Roaming-Gebühren: Achtung vor den Fallen!

Mehr Zeit im Ausland als in Ihrem Wohnsitzstaat?

Um Missbräuche zu verhindern, wurden Schutzmaßnahmen eingeführt. So haben die Anbieter die Möglichkeit, die Benutzung im Ausland und im Heimatland über einen Zeitraum von 4 Monaten zu vergleichen. Wenn der Verbraucher während dieses Zeitraums die meiste Zeit im Ausland war und deshalb auch am meisten dort verbraucht hat, kann der Anbieter darum bitten, die Situation zu erklären und im Falle eines Falles auch zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

Dies bedeutet, dass Grenzgänger beruhigt sein können, da dies nicht die Personen betrifft, die sich regelmäßig in ihrem nationalen Netz verbinden. Eine Verbindung egal zu welchem Tageszeitpunkt wird gezählt wie ein Tag nationale Präsenz.

Für die Grenzgänger reicht es also aus, ihr Mobiltelefon einmal am Tag im nationalen Heimatnetz einzuloggen, somit werden Sie als in Ihrem Heimatland für diesen Tag aufgefasst und nicht als im Ausland.

Noch eine Frage zum Ende der Roaming-Gebühren?

Um den Verbrauchern zu helfen und böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Europäische Kommission einen Frage-Antwort-Katalog erstellt, der zu den meistgestellten Fragen zum Ende der Roaming-Gebühren Auskunft gibt.

Konsultieren Sie hier den Frage-Antwort-Katalog der Europäischen Kommission.