In den vergangenen Wochen hat die luxemburgische Steuerbehörde (Administration des Contributions Directes, ACD) an verheiratete und im Ausland wohnende Arbeitnehmer ein Schreiben verschickt, das Grenzgänger auffordert, sich für 2018 entweder für den vorgeschlagenen Steuersetz oder für die Festlegung eines neuen Steuersatzes zu entscheiden.

Die Gewerkschaft ALEBA vertritt als Mehrheitsgewerkschaft des Finanzplatzes mehrere tausend im Ausland wohnende Arbeitnehmer und ist der Meinung, dass die von der ACD festgesetzte Entscheidungsfrist, nämlich der 31. Oktober 2017, für die Steuerpflichtigen schlicht und einfach unhaltbar ist.

Denn die von den Steuerpflichtigen anzustellende Analyse macht es je nach ihrem Umfang, ihrer Kompliziertheit und ihrer Bedeutung oft erforderlich, dass sich die Steuerpflichtigen helfen lassen, um so adäquat wie möglich zu antworten.
Deshalb fordert die ALEBA die Steuerverwaltung auf, die festgesetzte Frist freundlicherweise um einen Monat zu verlängern, also bis zum 30. November 2017.

In diesem Zusammenhang will die Gewerkschaft bei den betroffenen Ministerien und Verwaltungen auf unterschiedliche Art vorstellig werden.
Die ALEBA veransteltet selber weiterhin für ihre im Ausland lebenden Mitglieder (Arbeitnehmer und Rentner) Vorträge über die Steuerreform 2017-2018, die ausführlich auf die Festlegung der Steuerklasse, die die Steuerpflichtigen vornehmen müssen, informieren.

Als Erinnerung, hier ist der Link von guichet.lu, wo der Steuersatz eingesehen werden kann, den die Behörde eingetragen hat, oder auch das Dossier angeben um einen neuen Steuersatz zu beantragen.