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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld aus Lux für Grenzgänger wenn Ehepartner in Dtl arbeitet ?  

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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

Hallo,

wir bekommen im Mai unseren ersten Nachwuchs. Meine Frau arbeitet in Dtl. und beantragt in Dtl. 12 Monate Vollzeit-Elterngeld. Nach dieser Zeit wird sie erstmal 2 Jahre nicht mehr arbeiten. Ich bin Grenzgänger nach Lux. und möchte auch gerne Elternzeit nehmen. Frage an euch ist, ob man als Grenzgänger auch volles Elterngeld parallel aus Lux bekommt, oder ob das mit dem deutschen vom anderen Ehepartner irgendwie verrechnet werden muss.

Eine weitere Frage betrifft das Kindergeld, wenn meine Frau in Dtl. weiter arbeiten würde, gäbe es wohl Kindergeld aus Dtl. Da sie nach der Geburt aber nicht mehr weiterarbeitet, wäre dann Lux zuständig, da dort der einzige Arbeitsplatz besteht, oder Wohnort Dtl. ?

Danke für eure Hilfe


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Ich kann nur etwas zum Kindergeld schreiben: Wenn das Arbeitsverhältnis deiner Frau nur ruht (zB während der Elternzeit) ist weiterhin D zuständig. Nur wenn sie kündigt / gekündigt wird ist Lux zuständig.


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Gimli
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7 Jahren  ago  

Parallel DE und Lux geht nicht. Ging jedenfalls bei uns nicht. Wenn du deine Elternzeit gleichzeitig mit deiner Frau nimmst, verliert ihr den Anspruch (fuer diese Zeit) auf deutsches Elterngeld, bzw. das eine wird mit dem anderen verrechnet. Du muesstest aber deine Lux Elternzeit im Anschluss an deine Frau nehmen koennen.

Am besten sprichst du aber mal mit einer Elterngeldstelle deiner Region. Die sollten sich auch mit Grenzgaengerfragen auskennen.


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Wechslerin
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7 Jahren  ago  

@mad123

Egal wer für das Kindergeld zuständig ist, ihr habt auf jedenfall Anspruch auf das höhere Kindergeld aus Luxemburg.

Vorerst ist Deutschland vorrangig zuständig und durch Deine Tätigkeit in Lux. habt ihr Anspruch auf Differenzkindergeld und später auch auf die Schulzulage. Wenn Deine Frau später evtl. nicht mehr nach der Elternzeit arbeitet dann ist Luxemburg vorrangig zuständig. Aber egal wie herum, ihr erhaltet in beiden Fällen zusammengerechnet gleich hohe Leistungen.

Einfach auf der Seite der Zukunftskasse den Kindergeldantrag im Mai herunterladen und Differenzkindergeld beantragen.

Alles Gute


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AnthonyCaw
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7 Jahren  ago  

Sorry für diese kleine Nachricht. Ich würde dies mit Ihnen teilen und Sie sind nicht zu tun, es unbedingt gezwungen, aber es ist nur Informationen, die ich möchte Ihnen zu tragen. Mein ganzes Leben lang, bezeuge ich diese Dame Marie CERVANTES, weil es nur um mich von einer Belastung zu entlasten. Ich las einen Bericht über die Dame, die eigentlich mein Geld ursprünglich gewährten ich nicht für einen Moment glaubte aber meine Neugier trieb mich, um zu versuchen und schließlich bekam ich dieses Darlehen. Ich dies nur teilen Ihnen mit, dass Sie jetzt wissen, wer Sie sprechen, wenn Sie in der Notwendigkeit, seine E-Mail-Adresse ist dies: mariecervantes@financier. com


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reginaldquesin
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7 Jahren  ago  

Gleichzeitig Elternurlaub 1 und 2 in Luxembourg darf man ja nehmen. Aus Luxembourger Sicht sollte es also möglich sein. Die Frage ist wie sieht Deutschland das? Gibt es schon eine neue Erkenntnis? Uns betrifft die gleiche Situation


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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

Update Elterngeld: In der dt. Broschüre Elterngeld steht, dass der eine Ehepartner, der in Dtl. arbeitet (wie meine Frau) zBs 12 Monate Elterngeld beziehen kann und der Ehepartner, der im EU-Ausland arbeitet zBsp die anderen 2 Monate in Dtl. beantragen kann und von Dtl ausgezahlt bekommt. Also analog wie wenn beide in Dtl arbeiten würde. Ich habe diesbezüglich bei der zuständigen Verwaltung in Trier/ Dtl angerufen. Der Herr meinte aber, Lux hätte dieses EU-Abkommen nicht unterzeichnet. Also diese o.g. Variante gibt es bei Lux-Pendlern nicht. Er konnte mir nicht weiterhelfen und sagte ich solle in Lux nachfragen. Daraufhin habe ich bei der Zukunftkees telefonisch nachgefragt, erfeulicherweise ist es wohl so, dass man(n) dort auch Elterngeld beantragen kann (zBsp 6 Monate Voll-oder 12 Monate Teilzeit), wenn man(n) in Lux arbeitet, aber in Dtl lebt. Wichtig: Es kann nur der erste Elternurlaub genommen werden; dh der direkt nach dem Mutterschaftsurlaub (8 Wochen nach Geburt) beginnt. Ich habe jetzt den Antrag in Lux gestellt, man schauen, ob das klappt. PS: Ich kann wohl auch die nachgeburtliche Zulage in Lux beantragen (ca 500 € Zuschuss; man bekommt ein blaues Heftchen, in dem die nachgeburtlichen Untersuchungen des Nachwuchs protokolliert werden)


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JerryFuelp
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7 Jahren  ago  

Sicher, dass man nur den ersten Elternurlaub beantragen kann? Soweit ich weiss ist es möglich dass der in Dtl. arbeitende Partner z.B. 12 Monate Elternurlaub macht und der in Lux. arbeitetende Partner danach den zweiten Elternurlaub nimmt.


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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

Also die bei der Zukunftskees meinte, man müsse den ersten Elternurlaub nehmen, dh direkt nach Mutterschaftsurlaub. Für mich persönlich ist das auch OK.


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MarcusDrymn
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7 Jahren  ago  

Hallo mad123,

Seit der Reform des lux. Elternurlaubs gibt es einen wesentlichen Unterschied: beide Partner können gleichzeitig EU nehmen, nicht nur 2 x luxemburgischen, sondern auch 1 x lux, 1 x Elternurlaub in D. Luxemburg verrechnet den deutschen Betrag NICHT (weder mit dem lux. EU, noch mit dem KG), weil es eine Familienleistung ist, wohingegen der luxemburgische ein Ersatzlohn darstellt. Von lux. Seite her, könnt ihr also beide gleichzeitig den vollen EU nehmen und du bekommst den vollen Ersatzlohn. Differenzzahlung KG sowiso, denn die hat damit nix zu tun.

Wenn aber jetzt die deutsche Kasse deine Einkünfte in Betracht zieht (was ich nicht weiss) um EG für deine Frau zu zahlen, dann müsste die dir das doch mitteilen können?! Der Ball liegt ganz klar bei denen. In diesem Fall hättest du besser den 2. EU in Lux zu nehmen wenn die Elternzeit deiner Frau vorbei ist (das geht übrigens, entgegen der Mitteilung der Kasse!).

Schönen Tag!


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JerryFuelp
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7 Jahren  ago  

Danke Trier 1234 für die Bestätigung, dass es möglich ist den 2. EU Lux nach der Elternzeit der Frau zu nehmen. Habe auch bei der Zukunftskeess nachgefragt und mir wurde das Ganze schriftlich bestätigt.