logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt in Luxemburg
Forum / Arbeitswelt

Versteuerung Verpflegungsmehraufwand  

Profilbild von
DerSolide
21 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin in Luxemburg angestellt und soll für 1 bis 5 Monate (die genaue Dauer steht noch in den Sternen) nach Deutschland entsendet werden (Projektabwicklung im Werkvertrag). Ich habe Grenzgängerstatus (aber nicht bezüglich Deutschland), d.h. ich würde in einem Drittstaat arbeiten, in dem ich weder einen Wohnsitz noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.

Für Deutschland kann meines Wissens - von Luxemburg aus betrachtet - die entsendende Firma einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand von 50,00 EUR und eine Übernachtungspauschale von 150,00 EUR an mich ausbezahlen.

Ist es in Luxemburg nun so wie in Deutschland, dass der Verpflegungsmehraufwand nach 3 Monaten versteuert werden muss und die Übernachtungspauschale steuerfrei bleibt oder gelten in Luxemburg abweichende Regelungen? Meine Recherche in den Weiten des Internets hat mir diesbezüglich keine befriedigende Antwort verschafft.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe, Christian


Profilbild von
laraeedmunds87
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Zunächst ist zu klären, ob Du für den Zeitraum der Entsendung überhaupt in Luxemburg steuerpflichtig bist. In den DBA ist i.d.R festgelegt, dass der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für alle Einkünfte ausserhalb LU hat (Wohnstaat und Drittstaaaten). Erst wenn Du in einem Drittstaat steuerpflichtig wirst (über 183 Tage oder Wohnsitz) hat dieser das Besteuerungsrecht. Das ganze kann sehr teuer werden, daher sollte man mit dem AG eine "Äquivalenzvereinbarung" treffen, d.h. der AG zahlt die Steuern und der AN erhält nur das abgezogen was er auch in LU gezahlt hätte. Für die Sozialversicherung muss unbedingt eine Entsendung (Formular A1) gemacht werden sonst wirst Du in Deutschland kranken- und rentenversicherungspflichtig. Man kann auch nicht mehr davon ausgehen, das es schon nicht auffallen wird, der Datenaustausch geht inzwischen sehr weit.


Profilbild von
DerSolide
21 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Danke für die Informationen, diese wurden vor Fragestellung bereits berücksichtigt.

Schönes Restwochenende, Christian


Profilbild von
laraeedmunds87
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Du wirst wahrscheinlich für Luxemburg dafür keine Regelungen finden, da aufgrund der geringen Größe des Landes, lange Dienstreisen innerhalb des Landes nicht vorkommen. LU kennt deshalb auch keine doppelte Haushaltsführung.

Bei meinem längeren Aufenthalt hat mein AG (große Firma mit viel Auslandstätigekeit) einen Pauschalbetrag für Mehraufwendungen gezahlt, dieser wurde versteuert und innerhalb eines vereinbarten Budgets Einzelaufwendungen für Reise- und Unterkunftskosten gegen Beleg steuerfrei erstattet.


Profilbild von
DerSolide
21 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Allgemein gilt ja in Luxemburg, dass die steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf 2 Arten erfolgen kann:

• Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten auf Grundlage von entsprechenden Rechnungen • Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalentschädigung, deren Betrag vom Luxemburger Gesetzgeber festgelegt worden ist

Für mich interessant ist der zweite Punkt, nur nicht eben für Dienstreisen innerhalb Luxemburgs (vom Luxemburger Gesetzgeber festgelegte Tagesentschädigung: 14 € / Nachtentschädigung: 56 €) sondern für eine Dienstreise nach Deutschland (vom Luxemburger Gesetzgeber festgelegte Tagesentschädigung: 50 € / Nachtentschädigung: 150 €).

Soweit ist alles ganz klar gesetzlich geregelt. Was ich aber nirgends gefunden habe ist die Information, wie lange diese Pauschalen steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden können.

Ich ging davon aus, dass ich in Luxemburg nicht alleine in so einer Situation bin und es hier im Forum auch sicher andere Arbeitnehmer gibt, die in der gleichen Lage sind/waren und somit über diese Information verfügen.

Schöne Grüße, Christian