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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerreform - Geringes Teilzeitgehalt und Steuerklasse 1  

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RonaldTet
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7 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, ich arbeite Teilzeit in Lux und mein Mann verdient in Deutschland wesentlich mehr als ich. Kann ich zukünftig Lohnsteuerklasse 1 wählen und damit ist alles für mich erledigt oder muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen und die deutschen Einkünfte offen legen? Hierzu lese ich ständig widersprüchliche Aussagen. Wichtig ist noch zu sagen, mir geht es nicht alleine um den finanziellen Vorteil, ich will optimalerweise auch möglichst wenig Arbeit mit der Sache haben.


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JasonReils
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7 Jahren  ago  

Schau doch mal auf deine jetzige Lohnabrechnung. Zahlst du überhaupt Steuern? Dann rechne über den Brutto-Netto Simulator mal aus, wieviel du in Steuerklasse 1 hättest. Vielleicht sind es dann auch nur wenig oder gar keine Steuern und es macht in deinem Fall dann vielleicht sowieso Sinn, in der 1 zu bleiben.


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JasonReils
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7 Jahren  ago  

Bin der Meinung dass du dann in 1 keine Steuererklärung machen musst.


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Annini
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7 Jahren  ago  

Keine machen musst oder keine machen kannst ?


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RonaldTet
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7 Jahren  ago  

Meine Frage bezieht sich auf "muss". ist mein Verständnis richtig, dass ich keine machen muss, aber auf eigenen Wunsch eine machen könnte?


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aubinyvonne
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7 Jahren  ago  

Hallo Hono222, die Problematik ist bei mir ähnlich. Ich nehme an, du hattest bisher auch die 1a (wegen <50% in L bzw. >50 in D). Bei mir ist das so. Ich dachte, wenn ich jetzt nichts mache, komme ich ja automatisch in die 1. Nun habe ich das Schreiben vom FA L gestern erst erhalten. Irgendwo steht aber da drin, das auch die Einstufung in Klasse1 mich nicht von der Abgabe einer Steuererklärung entbindet (sinngemäß, ist anders formuliert, habe das Schreiben nicht zur Hand). Kann jemand was dazu sagen ??


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RonaldTet
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7 Jahren  ago  

Hallo NorisChuck,

ich glaube (und hoffe), durch diverse Diskussionen jetzt die Lösung zu haben. Im letzten Absatz des Schreibens (hab es gerade nicht vorliegen), steht etwas zur Veranlagung bei Steuerklasse 1. Wenn man es ganz genau liest, soll das aber wohl nur heißen, dass man einen Steuererklärung machen darf, aber nicht muss. Es ist aber echt schwierig zu verstehen.


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aubinyvonne
263 Messages

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7 Jahren  ago  

Hallo Hono, Ich glaube damit hast du recht! Die Formulierung ist ein wenig holprig: Habs jetzt vorliegen: "Der Eintrag von Steuerklasse 1.....auf der Lohnsteuerkarte verhindert jedoch nicht das Einreichen eines Angleichungsantrages nach Ablauf des Steuerjahres im Rahmen einer Veranlagung." Heisst für mich: ich muss nicht, aber kann wenn ich will. Ich hab das gestern anders interpretiert, aber so wie jetzt von dir und mir aufgefasst machts schon Sinn! Gruß Chucki


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LuxusFux
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7 Jahren  ago  

Hi,

Ich habe den Satz so verstanden, dass derjenige der theoretisch die Gleichstellung beantragen kann, dies aber nicht tut und damit in der 1 landet, das in der Erklärung für 2018 noch einmal heilen kann.

Eine Erklärung angeben, KANN jeder. Wie viel Sinn das macht, hängt von der persönlichen Situation (90% Grenze etc.) ab.