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Forum / Steuern und Finanzen

Lohnsteuerjahresausgleich  

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MacBeth76
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13 Jahren  ago  

Liebe Grenzgänger,

Ich habe mich ein klein wenig durchs Forum gelesen und verschiedene Leute gefragr und recht unterschiedliche Antworten bezüglich meiner Frage bekommen.

Für mich stellt sich momentan die Frage: Lohnt es sich für mich / ist es sinnvoll einen Antrag auf Lohnsteierjahresausgleich in Luxembourg zu stellen und wenn ja, wie (sprich: welches Formular). Kurz zu den Fakten: Ich habe in Juni 2010 in Luxembourg angefangen und war zuvor in Deutschland geringfügig beschäftigt (Teilzeitjob). Aufs Jahr gerechnet ist also der Löwenanteil meiner Einkünfte in Luxembourg entstanden.

Ich habe nun unterschiedliche Antworten auf diese Fragen erhalten. Die einen waren de Meinung, es lohne sich in jedem Falle, den Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen. Andere meinten, das wäre den Aufwand sicher nicht Wert, da ich dann jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen müßte und in meiner Situation bekäme ich eh kaum etwas (oder gar garnichts) zurück.

Daher bin ich nun ein wenig verwirrt (was ja in Steuerdingen auch nicht allzu ungewöhnlich ist) und hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.


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Travelman
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13 Jahren  ago  

Der Lohnsteuerjahresausgleich hat nichts mit einer Einkommenssteuererklärung zu tun. Das sind zwei ganz verschiedene Anträge. Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich werden die Steuern auf die Zeit, die in Luxembourg gearbeitet wurde berechnet. Das ist z.B. sinnvoll, wenn man nicht das ganze Jahr in L gearbeitet hat oder Gratifikationen erhalten hat. Dabei werden die persönlichen Verhältnisse (ausser der Steuerklasse) nicht berücksichtigt. Eine Einkommenssteuererklärung kann man erst abgeben wenn man mindestens 9 Monate in Lux. gearbeitet hat. Dort hat man dann die Möglichkeit verschiedene Beträge (z.B. Versicherungen o.ä.) nach den Richtlinien der lux. Steuerverwaltung steuermindernd anzugeben. Aber Achtung: Sollte ein Ehepartner in D arbeiten werden diese Einkünfte wie auch in D als Progression zur Steuerberechnung herangezogen. Daher lohnt sich für Verheiratete im Normalfall keine Steuererklärung.


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MacBeth76
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13 Jahren  ago  

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das klingt jetzt für mich erstmal so, als wäre es in meinem Falls durchaus sinnvoll, den Lohnsteuerjahresausgleich zu benatragen (da ich 2010 ja die ersten 5 Monate in Deutschland gearbeitet habe). Mir ist jedoch noch nicht ganz klar wie dies abläuft. Auf der Startseite ist ja das Formular 100D_2010 verlinkt (für die Einskommensteuererklärung). Läuft der Lohnsteuerjahresausgleich auch über dieses Formular? Im Forum hab ich einen Verweis auf ein Formular 400D gefunden (der Forumseintrag ist jedoch schon ein paar Jahre alt). Eine aktuelle Version dieses Formulars konnte ich jedoch bis jetzt nicht finden. Oder wird der Antrag einfach per Brief bei der Steuerbehörde in Luxembourg gestellt?


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Travelman
77 Messages

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13 Jahren  ago  

Das Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich findet man hier: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/multiannee/163_DE.pdf

Zuständig: Administration des contributions directes - Bureau d'imposition RTS - Non résidents


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MacBeth76
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13 Jahren  ago  

Klasse, dann werd ich mal mein Glück versuchen.

Herzlichen Dank, Travelman!


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Taxinfolux
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13 Jahren  ago  

Hallo, Also ich kann jetzt schon klar sagen dass es sich lohnt einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen. Der Betrag wird vielleicht nicht sehr hoch sein aber man muss nur 1 Formular (1 Seite) ausfüllen, dieses zusammen mit der Jahreslohnabrechnung zum Finanzamt schicken (D+LUX) und schon bekommt man die Steuern zurück. Der Betrag kann allerdings ziemlich gering sein da auch beim Lohnsteuerjahresausgleich die 5 Monate die in Deutschland gearbeitet wurden auf jeden Fall zur Berechnung des Progressionsprozent hinzugrechnet werden. Allerdings, wie schon gesagt, falls man für 1 Seite + 2 Kopien + 1 Briefmarke möglicherweise 100 Euro bekommt finde ich dass es sich auf jeden Fall lohnt. 😉


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autrichienne
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13 Jahren  ago  

Ih bin grad verwirrt und weiß nich ob ich Formular 100 oder 163 ausfüllen soll oder muss. Wir sind verheiratet, arbeiten beide über ein Jahr in Luxemburg und haben kein Einkommen in Deutschland.