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Steuern und Finanzen : Neues DBA Luxemburg - Deutschland


DeLuxTax 23/04/2012  |  Mitglied: 17/11/2011

Luxemburg und Deutschland haben soeben ein neues DBA unterschrieben. Gute Nachricht für Grenzgänger: Die Regelung der Renten wird endgültig geklärt. Ausschliessliches Besteuerungsrecht liegt für Luxemburger Renten an deutsche Grenzgänger demnach bei Luxemburg und eine weitere Besteuerung in Deutschland entfällt. Das gleiche gilt auch für Bezüge aus einer Zusatzpension oder einer betriebsinternen Rente.
Good news.
Hanna1 23/04/2012  |  Mitglied: 15/09/2008

Hallo DeLuxTax,
hast Du einen Link dazu? Wäre sicher für viele Leser interessant! Danke!
Gruss
Hanna1
DeLuxTax 23/04/2012  |  Mitglied: 17/11/2011

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/2012-04-23-PM14.html?__nnn=true
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54192/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/2012-04-23-PM14-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
MarcLUX 23/04/2012  |  Mitglied: 25/08/2008

"...endgültig geklärt."

Wie süß cool JEDES Abkommen kann geändert werden! Wenn die in 5 Jahren wollen, dass in Deutschland versteuert wird, dann wirds eben geändert tongue

Sicher ist gar nichts!
Travolta 24/04/2012  |  Mitglied: 25/02/2003

Hi DeLuxTax,
woraus geht Deines Erachtens hervor, dass bei Ansässigkeit in DE eine (gesetzliche) lux. Rente in Lux zu versteuern ist? Ich würde Artikel 19 Abs. 1 so lesen, dass diese in DE zu versteuern wären. Ich sehe das Besteuerungsrecht in Lux nur für Betriebsrenten, Pensionsfonds etc. (gem. Artikel 19 Abs. 4) oder habe ich irgendwelche Querverweise überlesen?
DeLuxTax 24/04/2012  |  Mitglied: 17/11/2011

Da bin ich der Meinung dass Artikel 17 Abs.1 und Artikel 17 Abs. 2 gelesen werden müssen:
Abs.1: Grundsätzlich wird im Wohnsitzstaat versteuert (also in Deutschland für Grenzgänger)
Aber Absatz 2 folgt:
Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat (Deutschland) ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats (Luxemburgs) erhält, können abweichend von Absatz 1 NUR in diesem anderen Staat (Luxemburg) besteuert werden.
dirkangela 24/04/2012  |  Mitglied: 29/09/2002

Genau so sehe ich es auch, wie auch Hr. Wonnebauer und der beschäftigt sich mit fast nichts anderem.

http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=240#c963

p.s.: Artikel 19 gilt für nur Gastprofessoren, Lehrer und Studenten
Travolta 24/04/2012  |  Mitglied: 25/02/2003

Ja, sorry, war Seite 19.
Artikel 17 ist natürlich richtig!
DeLuxTax 24/04/2012  |  Mitglied: 17/11/2011

Der Herr Wonnebauer war hier in der Tat direkt am Ball. Laut Website:

Am Donnerstag, den 26. April 2012 um 19:00 Uhr, findet in der Sportakademie in Trier, Herzogenbuscherstraße (Nähe ARENA) eine Steuerinfo-Veranstaltung des OGL-L speziell zur Besteuerung der Renten statt!
horn 24/04/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

Ja, leider kann ich die nicht besuchen. Aber wenn sich hier jemand schon schlau gemacht hat, dann wäre ich für eine Info dankbar. Bin seit ein paar Jahren in Invalidenrente und erhalte seitens Deutschland und Lux. eine Invaliden- bzw. Erwerbsminderungsrente. Was bedeutet das denn jetzt für mich. Dass die Lux. mir jetzt jeden Monat Steuern auf meine Rente abziehen und ich dann noch einen Betrag neben den deutschen KK-Beiträgen, die ja jetzt seit 01.07.11 fällig sind, abgezogen bekomme.
Man ich werde noch verrückt. Wir machen jetzt immer brav unsere Steuererklärung in Deutschland und ich habe die Rente dann auch in D versteuert. Lt. Herrn Wonnebauer ist die Besteuerung ja günstiger, da nur ein gewisser % besteuert wird, in Lux. aber wohl zu 100 %.

Also ich bin für jede Info dankbar, da ich die Veranstaltung leider nicht besuchen kann.sad
Hanna1 24/04/2012  |  Mitglied: 15/09/2008

@horn
Gilt eine Invalidenrente als RENTE oder als Bezug aus einer gesetzlichen Sozialversicherung, da es ja ein Versicherungsfall ist für den man vorher - als man noch erwerbstätig war - Versicherungsbeiträge eingezahlt hat?
Das ist wohl der Punkt, der in Deinem Fall geklärt werden muss, denn
- wenn es als RENTE gilt, greift Art. 17, Abs. 1 --> Versteuerung im Wohnsitzland = Deutschland
- wenn es als Bezug aus einer gesetzlichen Sozialversicherung betrachtet wird, greift Art. 17. Abs. 2 --> Versteuerung im "anderen Staat" als dem Wohnsitzstaat

Verstehe den Text ausserdem so, dass bei tatsächlichen Renten nur Zusatzpensionen, die man als Grenzgänger in Lux. abgeschlossen hat (Art. 17. Abs. 4), ausgenommen sind und in Lux. besteuert werden müssen.
horn 24/04/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

@hanna1: Danke Dir schon einmal. Da muss ich mal sehen, wer mir das sagen kann unter was meine Invalidenrente jetzt fällt. Die zahlt ja die Lux. Rentenkasse aus.
Meine Güte ist das alles so kompliziert, da hat man ein Thema schweren Herzens abgehakt, wie die Krankenkassenpflicht auf die Lux. Rente und schon kommt wieder ein neues Thema auf.
Aber Dir trotzdem schon einmal danke, vielleicht weiss ja jemand, unter was die Lux. Invalidenrente fällt!
DeLuxTax 24/04/2012  |  Mitglied: 17/11/2011

@horn: ich seh das so:
1. Sollte als Leistung aus der gesetzlichen SozVers qualifizieren und daher in Deutschland von der Steuer befreit sein.
2. An der bisherigen Besteuerung in Luxemburg ändert sich nichts: Wenn du vorher Steuer abgezogen bekommen hast bleibt es auch in Zukunft dabei.
horn 24/04/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

@deluxtax: Genau da ist ja der Knackpunkt. Die Invalidenrentner, die Rente aus Lux. und Deutschland erhalten, bekommen die Lux. Rente brutto für netto, d.h. ohne irgendwelche Abzüge; von der dt. Rente wird direkt alles einbehalten. Von daher musste man die lux. Rente ja im nachhinein bei der Steuererklärung mit einem gewissen Prozentsatz versteuern. Und dies war ja laut Herrn Wonnebauer günstiger, da die lux. Rente voll zu versteuern ist.
Nur gilt das denn jetzt auch für die Invalidenrente oder nur für die normale Altersrente.

Also wenn jemand etwas weiss, wäre ich dankbar für jegliche Info, wir stehen nämlich vor der Steuererklärung 2011.
feuerstein 25/04/2012  |  Mitglied: 28/08/2007

Guten Morgen, ja das würde mich auch interessieren, da es mich und auch einige ehemalige Grenzgänger hier betrifft. Ich kenne hier einige, die wie ich in Invalidenrente sind.
Gilt das nun auch schon für die bestehenden Rentner????? Uns hat man seitens des Finanzamtes Trier gesagt, der nun berechnete Steueranteil, bei uns 58 % bleiben nun immer bestehen.
Das kann ja dann wohl nicht sein, dass das jetzt mal wieder alles hinfällig ist und wir nun 100 % in Lux. versteuern müssen.

Also langsam reicht es mir! Das wäre dann neben den KK-Beiträgen auf die Lux. Rente in Deutschland noch einmal ein Betrag X weniger im Monat. SInd wir eigentlich die dauerhaften Kühe, die man melken kann oder kann mich mal jemand so aufklären, dass ich es verstehe!

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Luxi1 25/04/2012  |  Mitglied: 17/01/2005

Im TV von heute steht es relativ konkret drin, dass (sofern das Abkommen noch ratifiziert wird) vom 1.1.2013 an die Lux. Rente (inkl. Betriebsrenten und Junker-Rente nach Art.111) komplett in Lux versteuert wird.

D.h. eher schlecht für aktuelle Rentner, die aktuell nur einen Teil der Rente in D versteuern müssen und eher gut für zukünftige Rentner, die (irgendwann in 20 Jahren) lieber alles in L anstatt alles in D versteuern?

Die KK-Beiträge sind davon wahrscheinlich nicht betroffen, d.h. die werden weiterhin in D gezahlt? Ist ja dann auch irgendwie unlogisch, oder?
horn 25/04/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

Genau das ist es, das kommt einem doch so vor als würden sie sich vorher das rauspicken, was ihnen Kohle bringt, wie KK-Beiträge auf Lux. Rente im Wohnsitzland, da dürfen jetzt schon einige kräftig für bluten und auch grosse Beträge zurückzahlen, ab 01.07.11 rückwirkend und dann auf der anderen Seite, ist man so steuerehrlich, gibt die lux. Rente bei der dt. Steuererklärung an, erhält - wie auch ich - einen % Satz, der jetzt lebenslang gelten soll und dann auf einmal- Tja, Pech gehabt, jetzt müsst ihr doch zu 100 % in lux. versteuern.
Und eine Steuererklärung bei einem, der nicht mehr arbeiten, macht ja wohl kaum Sinn, da man absolut nichts zum absetzen hat - da ja logischerweise Fahrtkosten etc. alles wegfällt.

Ich komme mir mittlerweile mehr als nur verarscht vor.devildevildevil
obiwan 26/04/2012  |  Mitglied: 02/07/2002

Also vielleicht habe ich das nicht richtig verstanden..... aber wird hier nicht mal wieder Panik ohne Hintergrund produziert??? Braucht der Wonnebauer neue Kunden?
Beispiel: jemand bekommt eine Rente von 3000 Euro. Dann muss er ab nächstem Jahr 100% davon in Luxembourg versteuern = 261,40 Euro Steuern im Monat.
Dann muss er heute davon 66% in D versteuern = 243,91 Euro im Monat.

OK, dass sind dann in L 18 Euro mehr...... was sicherlich nicht schön ist. ABER: wenn in den nächsten Jahren die Steuergrenze auf die deutsche Rente für die dann in Rente gehenden jedes Jahr um 2% steigt, sind wir bei einer o.g. Rente in 3 - 4 Jahren schon bei Ausgleich, danach schon besser in L dran.

Natürlich gibt es hier (wie überall auch) sicherlich Ausnahmen nach oben oder unten. Aber das Ganze ist doch, zumindest bei meinem Beispiel) ein Sturm im Wasserglas.

Und bitte eines nicht vergessen: wenn in den nächsten Jahren die Blankoschecks, die Deutschland zur Zeit den anderen Euroländern ausstellt, fällig werden, dann werden aus der heutigen Steuerbelastung in D schnell mal einige hundert Euro mehr rauskommen. Denn nur D treibt seine Steuern wirklich ein - das sieht man ja am Beispiel Griechenland. Und dann werde ich sicherlich lieber in L versteuert als in D.

just my 2 cents
horn 26/04/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

@obiwan: Für Dich sind EUR 260,-- vielleicht nicht viel Geld im Monat, für mich jedoch schon. Da meine Frau auch ein Einkommen in Deutschland hat und relativ viele Steuern im Monat zahlt, haben wir für 2010 erstmals wieder Geld zurückerhalten und dass obwohl ich meine Lux. Rente mit angegeben habe. Ich befürchte jetzt einfach, dass ich ab Januar 2013 die 260,-- weniger im Monat haben werde und für uns bedeutet das sehr viel Geld, da ich schwer krank bin und viele Therapien selbst bezahlen muss.

Vielleicht verstehe ich das ganze aber auch nicht, ich habe einfach Horror davor, dass ich jetzt neben den KK-Beiträgen in Deutschland auch noch die monatlichen Steuern in Lux. abgezogen bekommen. Das könnten wir finanziell nicht stemmen, denn wie gesagt, für uns ist das sch... viel Geld!
obiwan 26/04/2012  |  Mitglied: 02/07/2002

@horn: also nach meiner Rechnung müsstest du bei einer Rente von 3000 Euro im Monat in L 18 Euro pro Monat mehr Steuern zahlen. Wie kommst du dann auf 260 Euro?
Natürlich ist das alles eine Frage der Rentenhöhe und der persönlichen Einkommenssituation. Ich wollte mit meinem Beispiel ja nur verdeutlichen, dass sich bei einer angenommenen Rente von 3000 im Monat bei Unverheirateten eigentlich nichts ändert - egal, wo die Rente versteuert wird. Das kann bei dir natürlich anders sein; ich würde das aber mal einfach mit einem Gehaltsrechner in L und in D vergleichen.
Jumbo 26/04/2012  |  Mitglied: 11/09/2003

Wenn es also künftig so zutrifft, dass die lux. Rente in Lux. besteuert wird, dann dürfen wir ja auch wieder als Rentner eine Steuererklärung in Lux machen. Zweckmäßig wäre es auch die Neuregelung mit den Krankenkassenbeiträgen auf die lux. Rente, (zahlbar ab 1.7.2011) wieder rückgängig zu machen und von der lux. Rente Beiträge in die lux. Krankenkasse zu zahlen.
Dann wären wir wieder im ursprünglichen Zustand eines jetzt arbeitenden Grenzgängers.

Hochinteressant dürfte es sein für einen jetztigen Rentner mal eine M u s t e r r e c h n u n g (Steuererklärung) zu machen...Altes Recht und Neues Recht.
Es kommt also viel auf uns zu und ob das ein normaler Rentner verstehen und auch praktizieren wird???? bezweifele ich sehr.
peter63 26/04/2012  |  Mitglied: 13/07/2011

Also ich war heute abend bei der Info-veranstaltung von der OBGL,und nach der Tabelle von 2011 muß man unter 12000@ Rente im Jahr überhaupt keine steuern bezahlen..puh nochmal glück gehabt,bis ich 1000@ im Monat habe haben wir das Jahr 2020.
Jumbo 30/04/2012  |  Mitglied: 11/09/2003

Eine weitere Infoveranstaltung des OGBL ist

am Donnerstag, den 3.5.12 um 19 Uhr in Orscholz, im Hotel zur Saarschleife.

mit Wonnebauer...... Kommen kann jeder
horn 07/05/2012  |  Mitglied: 12/03/2006

Vielleicht bin ich ja einfach zu blöd zum suchen, aber kann mir einmal jemand helfen. Wo finde ich denn eine Tabelle, in der ich nachschauen kann, was mich da ab 01.01.13 auf meine lux. Rente an Steuern erwartet. Mit dem Gehaltsrechner hier kann ich ja nichts anfangen. Ich möchte einfach nachschauen können, welcher Betrag an Steuern dann ab Januar 2013 von meiner Rente abgezogen wird.

DANKE für die Hilfe!!!confused
obiwan 07/05/2012  |  Mitglied: 02/07/2002

guckst du hier:

http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/index.html
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