19/05/2013:
Familie und Gesundheit : Wie und wo krankenversichert?
Biggy1
05/05/2012
|
Mitglied: 09/02/2012
habe seit einem jahr einen minijob in dt., verdienst ca. 200,-- €. Seit 01.04. diesen jahres hab ich nun noch einen job in lux. für ein paar stunden, verdienst ca. 450,-- €. nun hat lux. ja nicht diese geringfügigen beschäftigungen wie dt. nun hab ich gelesen, dass ich der dt. krankenkasse mitteilen muß, daß ich in lux arbeite, obwohl, die wissen das doch, da ich ja diese bescheinigung abgegeben habe????
meinem dt. arbeitgeber wollte ich aber nicht mitteilen, dass ich in lux. arbeite. geht den doch nicht´s an oder?
steuermäßg müßte doch alles klar sein, versteuert bín ich in lux. da in dt. ja der AG die steuern für geringfügige bezahtl. übrigens mein mann arbeitet auch vollzeit in lux.
kann mir jemand sagen, wie sich das ganze verhält?
habe seit einem jahr einen minijob in dt., verdienst ca. 200,-- €. Seit 01.04. diesen jahres hab ich nun noch einen job in lux. für ein paar stunden, verdienst ca. 450,-- €. nun hat lux. ja nicht diese geringfügigen beschäftigungen wie dt. nun hab ich gelesen, dass ich der dt. krankenkasse mitteilen muß, daß ich in lux arbeite, obwohl, die wissen das doch, da ich ja diese bescheinigung abgegeben habe????
meinem dt. arbeitgeber wollte ich aber nicht mitteilen, dass ich in lux. arbeite. geht den doch nicht´s an oder?
steuermäßg müßte doch alles klar sein, versteuert bín ich in lux. da in dt. ja der AG die steuern für geringfügige bezahtl. übrigens mein mann arbeitet auch vollzeit in lux.
kann mir jemand sagen, wie sich das ganze verhält?
info
05/05/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Hallo Biggy,
deine Einstellung zu deinem deutschen Minijob ist leider falsch und die zur Information an deinen deutschen AG ebenso.
Es mag seltsam klingen aber der deutsche Minijob muss in Lu versteuert werden, damit ist es auch klar warum der deutsche AG davon erfahren muss.
Grundsätzlich hat diese Situation für dich nur Vorteile,sofern alles ordentlich gemeldet wird.
Details kannst du dir auf der homepage vom Wonnebauer durchlesen.
Hallo Biggy,
deine Einstellung zu deinem deutschen Minijob ist leider falsch und die zur Information an deinen deutschen AG ebenso.
Es mag seltsam klingen aber der deutsche Minijob muss in Lu versteuert werden, damit ist es auch klar warum der deutsche AG davon erfahren muss.
Grundsätzlich hat diese Situation für dich nur Vorteile,sofern alles ordentlich gemeldet wird.
Details kannst du dir auf der homepage vom Wonnebauer durchlesen.
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