Familie und Gesundheit : Kindergeld
Mauseminchen
24/06/2012
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Mitglied: 24/06/2012
Hallo, ich lebe mit meinem Freund unserem gemeinsamen Sohn und meinem Sohn aus erster ehe in Deutschland. Für unseren Sohn bekommen wir das Kindergeld aus Lux da mein Freund in Lux arbeitet. Nun sagte mir eine bekannte das wir das Kindergeld für meinen Sohn aus erster ehe auch dort beantragen können da mein Sohn in seinem Haushalt lebt. Ist das korrekt?
Hallo, ich lebe mit meinem Freund unserem gemeinsamen Sohn und meinem Sohn aus erster ehe in Deutschland. Für unseren Sohn bekommen wir das Kindergeld aus Lux da mein Freund in Lux arbeitet. Nun sagte mir eine bekannte das wir das Kindergeld für meinen Sohn aus erster ehe auch dort beantragen können da mein Sohn in seinem Haushalt lebt. Ist das korrekt?
Danny31
25/06/2012
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Mitglied: 29/06/2011
Ich bekomme für meinen Sohn aus erster Beziehung 2 x im Jahr die Differenz Zahlung.
Habe ich aber auch schon vor der Ehe bekommen, da er ja mit uns unter einem Dach wohnt!
Du mußt nur eine Haushaltsbescheinigung abgeben auf der dein Freund und ihr zusammen drauf steht und den Antrag auf Kindergeld natürlich auch.
Falls sich nichts geändert hat bekommst Du dann auch Kindergeld
Ich bekomme für meinen Sohn aus erster Beziehung 2 x im Jahr die Differenz Zahlung.
Habe ich aber auch schon vor der Ehe bekommen, da er ja mit uns unter einem Dach wohnt!
Du mußt nur eine Haushaltsbescheinigung abgeben auf der dein Freund und ihr zusammen drauf steht und den Antrag auf Kindergeld natürlich auch.
Falls sich nichts geändert hat bekommst Du dann auch Kindergeld
Mauseminchen
25/06/2012
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Mitglied: 24/06/2012
Hi danny , muss ich dann den antrag zuerst in deutschland stellen oder in luxemburg ?
vielen dank
Hi danny , muss ich dann den antrag zuerst in deutschland stellen oder in luxemburg ?
vielen dank
info
25/06/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Man muss nicht verheiratet sein, es gilt die Haushaltsbescheinigung. Bitte an die Änderung auf der Steuerkarte denken, dein Freund bekommt dann noch den Kinderbonus (ca. 925 Euro bar pa)
Von einem der 3Jahre davon betroffen war bis geheiratet wurde.
Antrag zuerst in D stellen. Aber das verstehe ich auch nicht ganz, der sollte doch lange gemacht sein.
Sofern der Freund bereits heute den finanziell wesentlichen Teil des Kindes trägt kann das Kind sogar auf seine Lu Karte versichert werden.
Zb: Mutter arbeitet noch nicht oder in einem Arbeitsverhältnis das nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Man muss nicht verheiratet sein, es gilt die Haushaltsbescheinigung. Bitte an die Änderung auf der Steuerkarte denken, dein Freund bekommt dann noch den Kinderbonus (ca. 925 Euro bar pa)
Von einem der 3Jahre davon betroffen war bis geheiratet wurde.
Antrag zuerst in D stellen. Aber das verstehe ich auch nicht ganz, der sollte doch lange gemacht sein.
Sofern der Freund bereits heute den finanziell wesentlichen Teil des Kindes trägt kann das Kind sogar auf seine Lu Karte versichert werden.
Zb: Mutter arbeitet noch nicht oder in einem Arbeitsverhältnis das nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt.
info
25/06/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Dann versuchen wir es mal so.
Als aller erstes hier lesen: http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf
Dann gerne weitere Fragen.
Haushaltsbescheinigung auf dem Meldeamt besorgen und bei der cnpf vorbei fahren (nicht anrufen, ist zwecklos) Nummer ziehen, warten, Fall erklären.
Ohne Quatsch, die Leute da sind nett und werden dir das in aller Ruhe erklären. Am bessten morgens fahren.
Dann versuchen wir es mal so.
Als aller erstes hier lesen: http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf
Dann gerne weitere Fragen.
Haushaltsbescheinigung auf dem Meldeamt besorgen und bei der cnpf vorbei fahren (nicht anrufen, ist zwecklos) Nummer ziehen, warten, Fall erklären.
Ohne Quatsch, die Leute da sind nett und werden dir das in aller Ruhe erklären. Am bessten morgens fahren.
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