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Steuern und Finanzen : Besteuerung in DE


charly175 25/06/2012  |  Mitglied: 25/06/2012

Hallo,

ich werde im Herbst eine Arbeitsstelle in Luxemburg beginnen, es ist mir soweit klar, daß dieses Einkommen in Lux besteuert wird. Jetzt bin ich aber noch Gesellschafter ein UG (Mini-GmbH) hier in DE, jetzt weiß ich nicht, ob das Einkommen aus Lux für eine Progression in DE hinzugezogen wird. Die UG hat bisher keine Gewinne/Dividenden ausgeschüttet, somit habe ich da kein Einkommen. Bin mir aber nicht sicher.

Wäre schön, wenn jemand von Euch mir hier weiterhelfen könnte.

Lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe.

LG
Charly
CaptainHook 26/06/2012  |  Mitglied: 16/01/2008

Ja, das Einkommen aus Lux. unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Saskia3 29/06/2012  |  Mitglied: 27/11/2007

Wenn mehr als 80% des einkommens in lu erzielt werden kann doch auch nur LU Steuererklärung gemacht werden...
CaptainHook 29/06/2012  |  Mitglied: 16/01/2008

Nein! Habe ich noch nie gehört!

Nur wenn innherhalb des Steuerjahres keine weiteren Einkünfte (z.B. Lohn aus D, Vermietung, Zinsen, Spekulationsgewinne über Freibetrag) erzielt werden, muss in D keine Steuererklärung gemacht werden.
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