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Allgemeines : Urlaubsgeld


fragelux 06/07/2012  |  Mitglied: 06/07/2012

Hallo habe mal eine Frage. Bin nun bereits über ein Jahr krankgeschrieben und mein Vertrag ist ja nach einem Jahr erloschen. Meine Frage, bekomme ich auch mein Urlaubsgeld von dem Jahr an dem ich krankgeschrieben bin. Habe ich Anrecht darauf? Vielen Dank für eure Hilfe.
obiwan 06/07/2012  |  Mitglied: 02/07/2002

Es gibt eine europäische Regelung, nach der Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, nicht verfällt. Nummer des Gesetzes weiss ich leider nicht. Aber: der Urlaub muss dir ausgezahlt werden.
feuerstein 06/07/2012  |  Mitglied: 28/08/2007

Kann Obiwan nur zustimmen. Gesetzestext weiss ich auch nicht, war bei mir aber auch so. Mein Arbeitsvertrag wurde aufgelöst, da ich in Invalidenrente bin; meinen nicht genommenen Urlaub sowie mein anteiliges 13. Monatsgehalt wurde mir ausbezahlt, wobei das mit dem 13. Monatsgehalt wohl am Arbeitgeber liegt, hätte er nicht machen müssen.
Wie es aber mit dem Urlaubsgeld steht, das weiß ich nicht - in den Genuss kamen wir nie!

Habt ihr keinen Betriebsrat, der müsste das doch wissen!!!!
Viel Glück!
fragelux 09/07/2012  |  Mitglied: 06/07/2012

Nein wir haben kein Betriebsrat. Bei mir geht es auch nur um den nicht genommen Urlaub.
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