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Steuern und Finanzen : Tva beantrage
Pitbull1985
10/07/2012
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Mitglied: 10/07/2012
Hallo
Ich suche seit Tagen aber finde niemand der mir helfen kann.
Versuche es mal bei euch!
Ich wohne in Luxemburg un arbeite auch hier. Jetzt würde ich gerne Nebenberuflich eine Tva beantragen um über Ebay shop Aufkleber zu verkaufen.
Was und Wo muss ich da an un nachfragen.
Kann mir jemand helfen wie was geht?
Hallo
Ich suche seit Tagen aber finde niemand der mir helfen kann.
Versuche es mal bei euch!
Ich wohne in Luxemburg un arbeite auch hier. Jetzt würde ich gerne Nebenberuflich eine Tva beantragen um über Ebay shop Aufkleber zu verkaufen.
Was und Wo muss ich da an un nachfragen.
Kann mir jemand helfen wie was geht?
ondskapt
11/07/2012
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Mitglied: 15/11/2010
kuck mal hier:
http://www.guichet.public.lu/fr/entreprises/creation-developpement/declarations-initiales/tva-impots/inscription-tva/index.html?highlight=TVA
http://www.aed.public.lu/tva/immatriculation/index.html
Eigentlich benötigt man aber noch eine "Autorisation d'établissement":
Avant de commencer son activité commerciale ou artisanale au Grand-Duché de Luxembourg, l'opérateur économique (assujetti) doit être en possession des autorisations requises à cet effet:
Autorisation d'établissement:
Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement
6, Avenue Emile Reuter
L-2420 Luxembourg
B.P. 535
L-2937 Luxembourg
Central téléphonique : 478-1
Téléphone Info : 478-4711, 478-4715, 478-4716, 478-4718
Fax : 478-4740
Inscription au Registre de Commerce:
13, rue Erasme
L-1468 Luxembourg
L-2961 Luxembourg
Tél. : 26 42 81
Fax : 26 42 85 55
kuck mal hier:
http://www.guichet.public.lu/fr/entreprises/creation-developpement/declarations-initiales/tva-impots/inscription-tva/index.html?highlight=TVA
http://www.aed.public.lu/tva/immatriculation/index.html
Eigentlich benötigt man aber noch eine "Autorisation d'établissement":
Avant de commencer son activité commerciale ou artisanale au Grand-Duché de Luxembourg, l'opérateur économique (assujetti) doit être en possession des autorisations requises à cet effet:
Autorisation d'établissement:
Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement
6, Avenue Emile Reuter
L-2420 Luxembourg
B.P. 535
L-2937 Luxembourg
Central téléphonique : 478-1
Téléphone Info : 478-4711, 478-4715, 478-4716, 478-4718
Fax : 478-4740
Inscription au Registre de Commerce:
13, rue Erasme
L-1468 Luxembourg
L-2961 Luxembourg
Tél. : 26 42 81
Fax : 26 42 85 55
Freet
12/07/2012
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Mitglied: 05/10/2005
Uh das ist alles nicht so einfach in Luxemburg, brauchst ein Büro (d.h. streng genommen musst ein Teil deiner Wohnung einen anderen Verwendungszweck bekommen -> Changement d'affectation bei der Gemeinde beantragen, ist wie eine Baugenehmigung und muss ausghängt werden),
Art 5 vom Gesetz vom 22 September 2011
..
1. l’existence d’une installation matérielle appropriée, adaptée à la nature et à la dimension des activités poursuivies;
2. l’existence d’une infrastructure comportant les équipements administratifs ainsi que les équipements et installations techniques nécessaires à l’exercice des activités poursuivies;
..
Dann droit d'établissement beantragen und erst einmal die Vorraussetzungen erfüllen (wurde mit dem neuen Gesetz einfacher)
Dann wenn das ok ist, TVA Nummer beantragen bei der Administration de l'enregistrement et des domaines und dann muss du auch noch zur CNS zur Berechnung des Beitragsatzes...
Soweit ich mich erinnern kann, geht es ungefähr so :)
Zu kompliziert? Dann einfach bei der Handelskammer anrufen, ich glaub die machen dir für 150Euronen den ganzen Papierkram...
Viel Glück
Uh das ist alles nicht so einfach in Luxemburg, brauchst ein Büro (d.h. streng genommen musst ein Teil deiner Wohnung einen anderen Verwendungszweck bekommen -> Changement d'affectation bei der Gemeinde beantragen, ist wie eine Baugenehmigung und muss ausghängt werden),
Art 5 vom Gesetz vom 22 September 2011
..
1. l’existence d’une installation matérielle appropriée, adaptée à la nature et à la dimension des activités poursuivies;
2. l’existence d’une infrastructure comportant les équipements administratifs ainsi que les équipements et installations techniques nécessaires à l’exercice des activités poursuivies;
..
Dann droit d'établissement beantragen und erst einmal die Vorraussetzungen erfüllen (wurde mit dem neuen Gesetz einfacher)
Dann wenn das ok ist, TVA Nummer beantragen bei der Administration de l'enregistrement et des domaines und dann muss du auch noch zur CNS zur Berechnung des Beitragsatzes...
Soweit ich mich erinnern kann, geht es ungefähr so :)
Zu kompliziert? Dann einfach bei der Handelskammer anrufen, ich glaub die machen dir für 150Euronen den ganzen Papierkram...
Viel Glück
Pitbull1985
12/07/2012
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Mitglied: 10/07/2012
Kurz vorab, ich habe das Thema von(Markimark) geles was die Nebentätigkeit in D angeht, aber habe nicht viel von Progressionsvorbehalt und co verstanden!
Momentan wohne ich noch in L aber im dezember ziehe ich um nach Merzig D.
Ich könnte in L ein Büro im Elternhaus behalten oder alles komplett mit nach D nehmen.
Wenn ich Hauptberuflich in L arbeite, wo wäre es besser oder einfacher den Nebenberuf anzumelden?
Wie gesagt ich will Aufkleber und Digitaldrück zu Hause herstellen und über internet verkaufen.
Ich brauche eine Tva oder mwst um Material einzukaufen und zB einen ebay shop zu eröffnen.
Wie sieht es mit der Freigrenze von 7600€ in D aus wenn ich in L Hauptberuflich arbeite?
Muss ich mich Versichern in D?
Brauch ich auch von meinem L Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubniss?
Fragen über fragen, wer kann mir helfen und erklären?
Kurz vorab, ich habe das Thema von(Markimark) geles was die Nebentätigkeit in D angeht, aber habe nicht viel von Progressionsvorbehalt und co verstanden!
Momentan wohne ich noch in L aber im dezember ziehe ich um nach Merzig D.
Ich könnte in L ein Büro im Elternhaus behalten oder alles komplett mit nach D nehmen.
Wenn ich Hauptberuflich in L arbeite, wo wäre es besser oder einfacher den Nebenberuf anzumelden?
Wie gesagt ich will Aufkleber und Digitaldrück zu Hause herstellen und über internet verkaufen.
Ich brauche eine Tva oder mwst um Material einzukaufen und zB einen ebay shop zu eröffnen.
Wie sieht es mit der Freigrenze von 7600€ in D aus wenn ich in L Hauptberuflich arbeite?
Muss ich mich Versichern in D?
Brauch ich auch von meinem L Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubniss?
Fragen über fragen, wer kann mir helfen und erklären?
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