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Familie und Gesundheit : 2 spezielle Fragen zum Elternurlaub
Luchs3000
09/08/2012
|
Mitglied: 20/03/2012
Hallo,
ich habe 2 spezielle Fragen zum Elternurlaub. Die Suchfunktion im Forum habe ich leider schon erfolglos befragt, und die Seiten des Guichet geben mir auch keine Erkenntnis…
Folgende Situation: Ich wohne und arbeite in LUX, meine Frau wohnt und arbeitet in GER:
1. Ist es in irgendeiner Weise möglich, den Elternurlaub aus LUX und GER zusammen zu nehmen, wenn ich in LUX z.B. 12 Monate Teilzeitelternurlaub beantrage? Darf meine Frau in GER dann noch Vollzeiturlaub nehmen oder ist Sie dann auch an Teilzeit gebunden? Wenn ja, wie viel Monate?
2. Anspruch auf Elternurlaub in LUX hat man erst ab 1 Jahr ununterbrochener Tätigkeit. Was ist wenn man bei der Geburt weniger, bspw. Erst 10 Monate gearbeitet hat. Kann man dann z.B. einfach 2 Monate warten und dann den Elternurlaub beantragen?
Ich hoffe ich kann hier eine Antwort bekommen, es dürften ja genügend Leute in ähnlichen Situationen sein
Hallo,
ich habe 2 spezielle Fragen zum Elternurlaub. Die Suchfunktion im Forum habe ich leider schon erfolglos befragt, und die Seiten des Guichet geben mir auch keine Erkenntnis…
Folgende Situation: Ich wohne und arbeite in LUX, meine Frau wohnt und arbeitet in GER:
1. Ist es in irgendeiner Weise möglich, den Elternurlaub aus LUX und GER zusammen zu nehmen, wenn ich in LUX z.B. 12 Monate Teilzeitelternurlaub beantrage? Darf meine Frau in GER dann noch Vollzeiturlaub nehmen oder ist Sie dann auch an Teilzeit gebunden? Wenn ja, wie viel Monate?
2. Anspruch auf Elternurlaub in LUX hat man erst ab 1 Jahr ununterbrochener Tätigkeit. Was ist wenn man bei der Geburt weniger, bspw. Erst 10 Monate gearbeitet hat. Kann man dann z.B. einfach 2 Monate warten und dann den Elternurlaub beantragen?
Ich hoffe ich kann hier eine Antwort bekommen, es dürften ja genügend Leute in ähnlichen Situationen sein
yegg84
11/10/2012
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Mitglied: 11/10/2012
Das Thema kenn ich. Ich habe in SB auf bei der Ministerium für Familie angerufen und dort auskunft bekommen. Der elternurlaub wird angerechnet, aber es kommt auf den Einzel Fall. Hoffe der Beitrag hilft dir noch und ihr habt noch nichts beantragt, denn deine Frau muss nach der Geburt den Urlaub nehmen und du kannst dann im Anschluss oder TZ Urlaub in Luxemburg beantragen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
LG
Das Thema kenn ich. Ich habe in SB auf bei der Ministerium für Familie angerufen und dort auskunft bekommen. Der elternurlaub wird angerechnet, aber es kommt auf den Einzel Fall. Hoffe der Beitrag hilft dir noch und ihr habt noch nichts beantragt, denn deine Frau muss nach der Geburt den Urlaub nehmen und du kannst dann im Anschluss oder TZ Urlaub in Luxemburg beantragen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
LG
info
11/10/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Du unterliegst dem sg EU Kumulierungsverbot.
Das reduziert deine Möglichkeiten auf:
1. Elternurlaub 6Monate Vollzeit für dich, die restlichen Monate nach deutschem Recht darf deine Frau nehmen in Vollzeit.
2. Du machst das Jahr Teilzeit und deine Frau nimmt den Rest nach deutschem Recht
Unterschied 1 zu 2, bei 2 bist du nur Halbtags daheim wohingegen bei 1 immer einer Vollzeit daheim ist.
3. Deine Frau nimmt deutsches Recht allein und verzichtet auf den Vateranteil, dafür nimmst du am ENDE der Elternzeit die luxembourger Lösung "Geld", halt die Lösung wo es die X-Euro zusätzlich im Monat gibt als Unterstützung um eine fremde Kindesbetreuung zu finanzieren.
Du unterliegst dem sg EU Kumulierungsverbot.
Das reduziert deine Möglichkeiten auf:
1. Elternurlaub 6Monate Vollzeit für dich, die restlichen Monate nach deutschem Recht darf deine Frau nehmen in Vollzeit.
2. Du machst das Jahr Teilzeit und deine Frau nimmt den Rest nach deutschem Recht
Unterschied 1 zu 2, bei 2 bist du nur Halbtags daheim wohingegen bei 1 immer einer Vollzeit daheim ist.
3. Deine Frau nimmt deutsches Recht allein und verzichtet auf den Vateranteil, dafür nimmst du am ENDE der Elternzeit die luxembourger Lösung "Geld", halt die Lösung wo es die X-Euro zusätzlich im Monat gibt als Unterstützung um eine fremde Kindesbetreuung zu finanzieren.
wiegandt
11/10/2012
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Mitglied: 09/11/2011
Wenn du keinen conge Parental in Vollzeit machst drehen euch zusätzlich zum Kindergeld 485 EUR Erziehungsgeld pro Monat zu
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A1 Richtung Howald
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