Steuern und Finanzen : Vollzeitangestellter in Luxembourg und Minijob in Deutschland?
CarterBlake
11/08/2012
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Mitglied: 11/08/2012
Hallo!
Leider hat das rumgoogeln bisher wenig gebracht, weshalb ich jetzt hier auf Rat und Tips hoffe.
In meinem Fall bezieht sich die Frage auf folgenden Sachverhalt.
Ich bin ab Nov als Angstellter (40Std) in LU in meinem erlernten Beruf tätig, der dann, anders als in good old Germany, mehr als anständig honoriert wird. Dagegen gibt's nichts einzuwenden...
Ich selbst bleibe in Deutschland vorerst wohnhaft, da ich hier familiär verwurzelt bin. Ein Berufskollege und Freund hat allerdings schon jetzt angefragt, ob ich Ihm in seinem Unternehmen als Minijober erhalten bleiben kann. Auch anständig honoriert, insgesamt 5 Std wöchentlich...
Jetzt meine Liste der offenen Fragen:
1.) Ist dies gesetzlich überhaupt möglich (Angestellter in LU / Minijobber in Deutschland) ?
2.) Wo werde ich wie versteuert, was bleibt von den 400€ aus Deutschland ?
3.) Wie stehen die LU-Arbeitgeber zu dieser Art der Nebenbeschäftigung im Ausland ?
4.) Werden die LU-Arbeitgeber und LU-Behörden überhaupt informiert (Stichwort: schlafende Hunde) ?
Vielen Dank im Vorraus für alle hilfreichen Antworten!
Hallo!
Leider hat das rumgoogeln bisher wenig gebracht, weshalb ich jetzt hier auf Rat und Tips hoffe.
In meinem Fall bezieht sich die Frage auf folgenden Sachverhalt.
Ich bin ab Nov als Angstellter (40Std) in LU in meinem erlernten Beruf tätig, der dann, anders als in good old Germany, mehr als anständig honoriert wird. Dagegen gibt's nichts einzuwenden...
Ich selbst bleibe in Deutschland vorerst wohnhaft, da ich hier familiär verwurzelt bin. Ein Berufskollege und Freund hat allerdings schon jetzt angefragt, ob ich Ihm in seinem Unternehmen als Minijober erhalten bleiben kann. Auch anständig honoriert, insgesamt 5 Std wöchentlich...
Jetzt meine Liste der offenen Fragen:
1.) Ist dies gesetzlich überhaupt möglich (Angestellter in LU / Minijobber in Deutschland) ?
2.) Wo werde ich wie versteuert, was bleibt von den 400€ aus Deutschland ?
3.) Wie stehen die LU-Arbeitgeber zu dieser Art der Nebenbeschäftigung im Ausland ?
4.) Werden die LU-Arbeitgeber und LU-Behörden überhaupt informiert (Stichwort: schlafende Hunde) ?
Vielen Dank im Vorraus für alle hilfreichen Antworten!
info
12/08/2012
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Mitglied: 13/08/2008
home page von Wonnebauer
die 400 werden nicht in Deutschland sonder in Lu gemeldet - das ist kein Witz.
home page von Wonnebauer
die 400 werden nicht in Deutschland sonder in Lu gemeldet - das ist kein Witz.
bttaxconsulting
13/08/2012
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Mitglied: 13/08/2012
Hallo,
zunächst beachten Sie, dass die folgenden Aussagen keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren konkreten Fall darstellen, sondern allgemeiner Natur sind, und ersetzt daher nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater/Expert-Comptable:
1) Ja, ist gesetzlich möglich, es handelt sich hierbei um eine sog.Erwerbstätigkeit in 2 oder mehr Staaten der EU (Mehrfachbeschäftigung).
2) Das Besteuerungsrecht liegt bei DE, jedoch ist eine Pauschale Besteuerung als Mini-Job in DE nicht möglich.
Ebenfalls besteht Klärungsbedarf bezüglich der Abführung der Sozialver.beiträge in LU.
Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren: www.bt-taxconsulting.com
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
zunächst beachten Sie, dass die folgenden Aussagen keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren konkreten Fall darstellen, sondern allgemeiner Natur sind, und ersetzt daher nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater/Expert-Comptable:
1) Ja, ist gesetzlich möglich, es handelt sich hierbei um eine sog.Erwerbstätigkeit in 2 oder mehr Staaten der EU (Mehrfachbeschäftigung).
2) Das Besteuerungsrecht liegt bei DE, jedoch ist eine Pauschale Besteuerung als Mini-Job in DE nicht möglich.
Ebenfalls besteht Klärungsbedarf bezüglich der Abführung der Sozialver.beiträge in LU.
Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren: www.bt-taxconsulting.com
Mit freundlichen Grüßen.
info
13/08/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Hier der Auszug zum Sozialversicherungsrecht:
Minijob hat Auswirkung auf Sozialversicherung
Seit dem 1. Mai 2010 gibt es gravierende Änderungen beim Minijob.
Bislang war es kein Problem, wenn ein Grenzgänger in Deutschland zusätzlich einen Minijob wahrgenommen hatte. Dieser war sozialversicherungsfrei. Nach den üblichen Regeln berührte dies also nicht die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg bzw. wurde jedenfalls von der deutschen Sozialversicherung toleriert.
Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Man kann nur in einem Land versichert sein.
Nach der neuen EU-Verordnung hat sich das geändert.
Der Grundsatz, dass bei zwei Arbeitgebern, davon einer in Deutschland, dann deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, ist nicht bei Minijobs anzuwenden.
Vielmehr wird die Wesentlichkeitsgrenze geprüft. Wenn der Minijob also weniger als 25 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht, kommt es zu einem kuriosen Ergebnis:
Der deutsche Arbeitgeber muß dann luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Minijobber erhält dann statt 400 Euro nur noch ca 350 Euro. Im Ergebnis ist dies für beide ein Vorteil:
Der Arbeitgeber zahlt geringere Arbeitgeberbeiträge, denn an die Knappschaft zahlt er gewöhnlich 30 Prozent, nun zahlen beide nur ca. 25 Prozent.
Der Arbeitnehmer ist sogar für seinen deutschen Job in Luxemburg rentenversichert !
Hier der Auszug zum Sozialversicherungsrecht:
Minijob hat Auswirkung auf Sozialversicherung
Seit dem 1. Mai 2010 gibt es gravierende Änderungen beim Minijob.
Bislang war es kein Problem, wenn ein Grenzgänger in Deutschland zusätzlich einen Minijob wahrgenommen hatte. Dieser war sozialversicherungsfrei. Nach den üblichen Regeln berührte dies also nicht die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg bzw. wurde jedenfalls von der deutschen Sozialversicherung toleriert.
Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Man kann nur in einem Land versichert sein.
Nach der neuen EU-Verordnung hat sich das geändert.
Der Grundsatz, dass bei zwei Arbeitgebern, davon einer in Deutschland, dann deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, ist nicht bei Minijobs anzuwenden.
Vielmehr wird die Wesentlichkeitsgrenze geprüft. Wenn der Minijob also weniger als 25 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht, kommt es zu einem kuriosen Ergebnis:
Der deutsche Arbeitgeber muß dann luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Minijobber erhält dann statt 400 Euro nur noch ca 350 Euro. Im Ergebnis ist dies für beide ein Vorteil:
Der Arbeitgeber zahlt geringere Arbeitgeberbeiträge, denn an die Knappschaft zahlt er gewöhnlich 30 Prozent, nun zahlen beide nur ca. 25 Prozent.
Der Arbeitnehmer ist sogar für seinen deutschen Job in Luxemburg rentenversichert !
CarterBlake
13/08/2012
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Mitglied: 11/08/2012
Ok, jetzt wird das langsam ein Bild... Hoffe ich!
Wesentslichkeitsgrenze! Weniger als 25% der Gesamttätigkeit in Deutschland würde in meinem Fall in etwa so aussehen. Wenn es sich auf die Stundenanzahl bezieht:
40 Std wtl als Angstellter in Deutschland / 10 Std wtl als Minijober in Deutschland = nicht (!) weniger als 25% der Gesamttätigkeit --> Keine Sozialversicherungsbeiträge vom deutschen Arbeitgeber nach Luxemburg!
Hab heute Mittag mit der Knappschaft telefoniert, die haben mich ans Finanzamt verwiesen. Hier wurde mir erklärt, das mein 400€ Job in Deutschland absolut nichts mit Luxemburg zu tun hat. Orginalton: "Das geht die gar nichts an!"
So in etwa hab ich mir das auch erhofft! Ich möchte gar nicht, das mein LU-Arbeitgeber von meiner Nebentätigkeit in Deutschland was mit bekommt.
Zudem möchte ich den MIniJob-AG von dem Verwaltungsaufwand verschonen...
Ok, jetzt wird das langsam ein Bild... Hoffe ich!
Wesentslichkeitsgrenze! Weniger als 25% der Gesamttätigkeit in Deutschland würde in meinem Fall in etwa so aussehen. Wenn es sich auf die Stundenanzahl bezieht:
40 Std wtl als Angstellter in Deutschland / 10 Std wtl als Minijober in Deutschland = nicht (!) weniger als 25% der Gesamttätigkeit --> Keine Sozialversicherungsbeiträge vom deutschen Arbeitgeber nach Luxemburg!
Hab heute Mittag mit der Knappschaft telefoniert, die haben mich ans Finanzamt verwiesen. Hier wurde mir erklärt, das mein 400€ Job in Deutschland absolut nichts mit Luxemburg zu tun hat. Orginalton: "Das geht die gar nichts an!"
So in etwa hab ich mir das auch erhofft! Ich möchte gar nicht, das mein LU-Arbeitgeber von meiner Nebentätigkeit in Deutschland was mit bekommt.
Zudem möchte ich den MIniJob-AG von dem Verwaltungsaufwand verschonen...
Maike
13/08/2012
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Mitglied: 11/07/2012
Hallo,
ich dachte immer, dass man als Grenzgänger auch sein luxemburgischen Lohn nach dt. Recht versteuern lassen muss, sobald man in D eine Nebentätigkeit hat?
Mir wurde gesagt, dass ich meinen Job im Cafe aufgeben sollte, wenn ich nach L arbeiten gehe, da ich im Endeffekt mit Nebenjob aufgrund der Versteuerung weniger raus hätte als mit der Nebenbeschäftigung.
Stimmt das nicht?
Hallo,
ich dachte immer, dass man als Grenzgänger auch sein luxemburgischen Lohn nach dt. Recht versteuern lassen muss, sobald man in D eine Nebentätigkeit hat?
Mir wurde gesagt, dass ich meinen Job im Cafe aufgeben sollte, wenn ich nach L arbeiten gehe, da ich im Endeffekt mit Nebenjob aufgrund der Versteuerung weniger raus hätte als mit der Nebenbeschäftigung.
Stimmt das nicht?
info
14/08/2012
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Mitglied: 13/08/2008
Hallo nochmal,
die Aussage vom FA Trier finde ich lustig - denn Sie ist schlicht falsch. Warum geht es Lu was an? Weil es Einkünfte sind die in der Steuererklärung in Lu angegeben werden müssen.
Die Knappschaft ist nicht viel besser - seit wann geben die Auskünfte für die Rentenkasse? Als Antwort hätte nur eines Sinn gemacht "dafür sind wir nicht zuständig".
Eine Nebentätigkeit ist dem AG in Lu zu melden, zumindest wenn man nicht in Gefahr laufen will ne fristlose Kündigung zu erhalten.
Und jetzt aufpassen.
Die Nebentätigkeit hat ein paar Limits die man beachten muss.
1. Erziehlt man mehr als 10% vom Jahreseinkommen verliert man in Lu den Anspruch auf Steuerlichegleichbehandlung mit Luxembourger. (zb tschüss Kinderbonus)
2. Erziehlt man mehr als 25% vom Jahreseinkommen geht das Sozialversicherungsrecht von Luxembourg an das Wohnland (Deutschland). In diesem Fall sind Renten.-, Kranken.-, Pflege.-, Arbeitslosenversicherung an den deutschen Träger zu entrichten. Da der AG aus Lu nur die AG Anteile aus Lu tragen muss bleibt ein hohes Delta das man dann selbst zahlen muss. Selbstverständlich verliert man dann auch die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung in Lu.
Hallo nochmal,
die Aussage vom FA Trier finde ich lustig - denn Sie ist schlicht falsch. Warum geht es Lu was an? Weil es Einkünfte sind die in der Steuererklärung in Lu angegeben werden müssen.
Die Knappschaft ist nicht viel besser - seit wann geben die Auskünfte für die Rentenkasse? Als Antwort hätte nur eines Sinn gemacht "dafür sind wir nicht zuständig".
Eine Nebentätigkeit ist dem AG in Lu zu melden, zumindest wenn man nicht in Gefahr laufen will ne fristlose Kündigung zu erhalten.
Und jetzt aufpassen.
Die Nebentätigkeit hat ein paar Limits die man beachten muss.
1. Erziehlt man mehr als 10% vom Jahreseinkommen verliert man in Lu den Anspruch auf Steuerlichegleichbehandlung mit Luxembourger. (zb tschüss Kinderbonus)
2. Erziehlt man mehr als 25% vom Jahreseinkommen geht das Sozialversicherungsrecht von Luxembourg an das Wohnland (Deutschland). In diesem Fall sind Renten.-, Kranken.-, Pflege.-, Arbeitslosenversicherung an den deutschen Träger zu entrichten. Da der AG aus Lu nur die AG Anteile aus Lu tragen muss bleibt ein hohes Delta das man dann selbst zahlen muss. Selbstverständlich verliert man dann auch die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung in Lu.
toka
20/08/2012
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Mitglied: 02/01/2003
(Die Knappschaft ist nicht viel besser - seit wann geben die Auskünfte für die Rentenkasse? Als Antwort hätte nur eines Sinn gemacht "dafür sind wir nicht zuständig". )
was liest du, wo wurde das geschrieben?
Laut der Pensionskasse in Luxemburg darf man in Luxemburg 560 € steuerfrei verdienen, das ist ein Drittel vom Mindestlohn. Das sagt man mir 2009 als ich meine Rente bekam. Und in Deutschland spricht jeder von einem steuerfreien 400 € Minijob, was der AG für mich bezahlen muß interessiert mich nicht, weil es mich nichts angeht.
Aber auch in LU gibt es die "steuerfreien Minijobs" die Krankenkasse kann dir da auch Auskunft geben.
(die Aussage vom FA Trier finde ich lustig - denn Sie ist schlicht falsch. Warum geht es Lu was an? Weil es Einkünfte sind die in der Steuererklärung in Lu angegeben werden müssen. )
ich habe viele Jahre in LU gearbeitet und nie eine Steuererklärung in LU gemacht. DU machst den Leuten hier wohl gerne Angst, anders kann ich deine Sätze hier im Forum nicht deuten!!
(Die Knappschaft ist nicht viel besser - seit wann geben die Auskünfte für die Rentenkasse? Als Antwort hätte nur eines Sinn gemacht "dafür sind wir nicht zuständig". )
was liest du, wo wurde das geschrieben?
Laut der Pensionskasse in Luxemburg darf man in Luxemburg 560 € steuerfrei verdienen, das ist ein Drittel vom Mindestlohn. Das sagt man mir 2009 als ich meine Rente bekam. Und in Deutschland spricht jeder von einem steuerfreien 400 € Minijob, was der AG für mich bezahlen muß interessiert mich nicht, weil es mich nichts angeht.
Aber auch in LU gibt es die "steuerfreien Minijobs" die Krankenkasse kann dir da auch Auskunft geben.
(die Aussage vom FA Trier finde ich lustig - denn Sie ist schlicht falsch. Warum geht es Lu was an? Weil es Einkünfte sind die in der Steuererklärung in Lu angegeben werden müssen. )
ich habe viele Jahre in LU gearbeitet und nie eine Steuererklärung in LU gemacht. DU machst den Leuten hier wohl gerne Angst, anders kann ich deine Sätze hier im Forum nicht deuten!!
Brina1906
21/08/2012
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Mitglied: 06/07/2012
Also ich arbeite auch Vollzeit in Lux und noch nebenbei in Deutschland (geringfügig ca. 200-250 EUR monatlich) - ich habe überall angerufen - bei dem FA Merzig - Trier - bei Steuerbüro in Remerschen - Minijobzentrale in Deutschland - Ich bekam von jedem die Aussage, dass es kein Problem sein - weder in DE noch in LU! LU würde es nicht interessieren wenn man einer geringfügigen Beschäftigung in DE nach geht!
Also ich arbeite auch Vollzeit in Lux und noch nebenbei in Deutschland (geringfügig ca. 200-250 EUR monatlich) - ich habe überall angerufen - bei dem FA Merzig - Trier - bei Steuerbüro in Remerschen - Minijobzentrale in Deutschland - Ich bekam von jedem die Aussage, dass es kein Problem sein - weder in DE noch in LU! LU würde es nicht interessieren wenn man einer geringfügigen Beschäftigung in DE nach geht!
Trier64
21/08/2012
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Mitglied: 31/08/2011
Dann wundere Dich aber nicht wenn Du mal ein Schreiben der CCSS bekommst auf dem steht, dass Du nicht mehr in der Lux. Sozialversicherung bist und sie rückwirkend bis zum Beginn des Minijobs die Mitgliedschaft kündigen!
Dann wundere Dich aber nicht wenn Du mal ein Schreiben der CCSS bekommst auf dem steht, dass Du nicht mehr in der Lux. Sozialversicherung bist und sie rückwirkend bis zum Beginn des Minijobs die Mitgliedschaft kündigen!
toka
21/08/2012
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Mitglied: 02/01/2003
hmm, die OBGL, die CNS, die Pensionskasse alle sagen das gleiche. Nur ihr habt andere Quellen die alles anders sehen? Ist schon komisch......
hmm, die OBGL, die CNS, die Pensionskasse alle sagen das gleiche. Nur ihr habt andere Quellen die alles anders sehen? Ist schon komisch......
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