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Allgemeines : Studienbeihilfe auch für Grenzgänger?
Kostja
22/08/2012
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Mitglied: 09/06/2004
Hallo, mein Sohn fängt im Herbst an in Luxemburg zu studieren, ich arbeite dort seit über 18 Jahren als Grenzgänger. Vom OGBL habe ich die Auskunft bekommen, dass auch mein Sohn die Studienbeihilfe bekommt, wenn er nach Luxemburg zieht . Bei CEDIES wurde mir gesagt, dass dies nicht stimmt und die Voraussetzung erst gegeben ist, wenn ich (oder meine Familie) dort schon mindestens 5 Jahre wohnen würden. Ich bin dankbar für alles Informationen, Erfahrungsberichte und Stellungsnahmen zu diesem Thema. Kostja
Hallo, mein Sohn fängt im Herbst an in Luxemburg zu studieren, ich arbeite dort seit über 18 Jahren als Grenzgänger. Vom OGBL habe ich die Auskunft bekommen, dass auch mein Sohn die Studienbeihilfe bekommt, wenn er nach Luxemburg zieht . Bei CEDIES wurde mir gesagt, dass dies nicht stimmt und die Voraussetzung erst gegeben ist, wenn ich (oder meine Familie) dort schon mindestens 5 Jahre wohnen würden. Ich bin dankbar für alles Informationen, Erfahrungsberichte und Stellungsnahmen zu diesem Thema. Kostja
pad
23/08/2012
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Mitglied: 12/12/2005
Der Fall ist in der Schwebe vor dem EuGH. Empfehle einen Antrag zu stellen, dieser wird dann abgelehnt. Anschliessend Widerspruch einlegen. Das Ganze wegen der Antragsfristen. Bin mir zu 99 % sicher, dass die bestehende Regelung vom EuGH ZU RECHT gekippt wird. Die Luxis haben schon eine seltsame Argumentationskette gebildet um den GG die Studibeihilfe zu verwehren... ich mache besser keinen weiteren Kommmentar
Der Fall ist in der Schwebe vor dem EuGH. Empfehle einen Antrag zu stellen, dieser wird dann abgelehnt. Anschliessend Widerspruch einlegen. Das Ganze wegen der Antragsfristen. Bin mir zu 99 % sicher, dass die bestehende Regelung vom EuGH ZU RECHT gekippt wird. Die Luxis haben schon eine seltsame Argumentationskette gebildet um den GG die Studibeihilfe zu verwehren... ich mache besser keinen weiteren Kommmentar
fosters
23/08/2012
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Mitglied: 28/03/2007
die mindestens 5 jahre ist wann man kein EU burger ist ...
http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/pret-bourses/index.html
die mindestens 5 jahre ist wann man kein EU burger ist ...
http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/pret-bourses/index.html
Bluepath
23/08/2012
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Mitglied: 16/01/2008
@pad (aber das weißt du bestimmt auch...)
Letzter Stand ist:
Am 6.4.2012 hat die Europ. Kommission "une lettre de mise en demeure aux autorités luxembourgeoises, ouvrant ainsi une procédure d’infraction contre cet état membre » aber bis jetzt bewegt sich wenig....
Interessant ist, dass das EuGH am 5. Mai 2011 sich gegen Deutschland in einem ähnlichen Fall ausgesprochen hat. D wollte bestimmte Sozialeistungen an Behinderte (Entschädigung für zusätzliche Kosten aufgrund ihrer Behinderung), an den Wohnort (in D!) binden. Abgelehnt - gegen das EU-Recht. D musste das Gesetzt ändern.
Abwarten und Tee trinken oder wie der alte Indianer sagt " Ich sitze lieber am Ufer des Flusses und warte, bis die Leichen meiner Feinde still an mir vorüber ziehen." *Böses Mädchen* ;-D
@pad (aber das weißt du bestimmt auch...)
Letzter Stand ist:
Am 6.4.2012 hat die Europ. Kommission "une lettre de mise en demeure aux autorités luxembourgeoises, ouvrant ainsi une procédure d’infraction contre cet état membre » aber bis jetzt bewegt sich wenig....
Interessant ist, dass das EuGH am 5. Mai 2011 sich gegen Deutschland in einem ähnlichen Fall ausgesprochen hat. D wollte bestimmte Sozialeistungen an Behinderte (Entschädigung für zusätzliche Kosten aufgrund ihrer Behinderung), an den Wohnort (in D!) binden. Abgelehnt - gegen das EU-Recht. D musste das Gesetzt ändern.
Abwarten und Tee trinken oder wie der alte Indianer sagt " Ich sitze lieber am Ufer des Flusses und warte, bis die Leichen meiner Feinde still an mir vorüber ziehen." *Böses Mädchen* ;-D
Kostja
31/08/2012
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Mitglied: 09/06/2004
Dann war die Info, die ich vom OGBL bekam, wohl definitiv falsch (Beratung im DGB-Haus in Trier). Dort wurde mir nämlich gesagt, dass mein Sohn, sofern er nach Lux zieht, die Studienbeihilfe bekäme (unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH). Zum Glück ist er nicht nach Lux gezogen, wo die Mieten, auch im Studentenwohnheim, doch wesentlich höher sind. Danke für die bisherigen Kommentare. Kostja.
Dann war die Info, die ich vom OGBL bekam, wohl definitiv falsch (Beratung im DGB-Haus in Trier). Dort wurde mir nämlich gesagt, dass mein Sohn, sofern er nach Lux zieht, die Studienbeihilfe bekäme (unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH). Zum Glück ist er nicht nach Lux gezogen, wo die Mieten, auch im Studentenwohnheim, doch wesentlich höher sind. Danke für die bisherigen Kommentare. Kostja.
Wenn man überhaupt eine Chance auf Studienbeihilfe haben will, muss dafür ein Antrag eingereicht werden. Ob Luxemburg an...
Das Formular für die Einkommensteuererklärung 2008 in Luxemburg, und ob man dazu verpflichtet ist, steht ab sofort online zur...
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