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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld für Kinder ab 18  

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becfra3
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11 Jahren  ago  

Hallo! Meine Tochter wird im Januar 18 und geht weiterhin in die Schule. Ich bekomme das komplette Kindergeld aus Luxemburg. Ich habe noch 2 weitere Kinder 13 und 10 Jahre.

Wie läuft das mit dem Kindergeld ab Januar? Wie wird das Kindergeld für die anderen beiden Kinder gerechnet? Kann ich dann Kindergeld in Deutschland für die 18 jährige beantragen und bekomme ich dann nur noch die Ausgleichszahlung aus Luxemburg?

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße und einen schönen Tag...


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BurningTom
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11 Jahren  ago  

Wenn das Kind weiterhin eine Schule besucht oder eine Ausbildung macht, dies bescheinigen lassen und damit bei der CNPF vorstellig werden. Dann wird das Kindergeld auch für Kinder über 18 Jahren von Luxemburg weitergezahlt.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Gibt es da ein Verweis, auf den du deine Aussage hier aufbaust?


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info
3568 Messages

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11 Jahren  ago  

Mann, was wieder los.

Warum schaut ihr nicht einfach auf die Infoseite? Einfach nur zu faul, oder ist es tatsächlich Unwissen?

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html

"Bei Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 18. bis zum 27. Lebensjahr fort, und zwar für Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts oder des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts bzw. für Schüler, die unter denselben Bedingungen eine nicht luxemburgische Bildungseinrichtung besuchen, die zu einem Abschluss führt, der dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist. In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen:

Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln); Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen); eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."


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BurningTom
104 Messages

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11 Jahren  ago  

@info Danke für die Richtigstellung.

Meine Tochter wird 18, daher ist mir das mit dem Kindergeld bei weiterem Schulbesuch klar gewesen. Das mit der Ausbildung war wohl gefährliches (und falsches) Halbwissen. Halt schnell mal ein Post rausgehauen.

Ich habe draus gelernt und schaue nächstes Mal noch mal auch in den guichet.lu bevor ich was schreibe.


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo Info, ich hab bei mein Beitrag, das alles auf Ausbildung ( Lehre) bezogen!


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Jennifer06
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11 Jahren  ago  

Hallo, seid Oktober 2010 zahlt Luxemburg kein Kindergeld mehr für Kinder ab 18 Jahre. Man kann aber das Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr in Deutschland beantragen wenn die Voraussetzung erfüllt sind. War leider auch davon betroffen.


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info
3568 Messages

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11 Jahren  ago  

Wenn in D die Voraussetzungen erfüllt sind dann sollte die in Lu auch erfüllt sein - also, was macht das Kind denn gerade?

Also vereinfacht gesagt selbst derjenige der in Luxembourg für den Mindestlohn nicht qualifiziert arbeiten geht und in Deutschland das maximal mögliche Einkommen im Minijob erziehlt bleibt unter 25%.


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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Hole mal den alten Beitrag hoch, weil eins für mich schlussendlich daraus nicht ersichtlich ist:

Werde ich von der Kindergeldkasse Luxemburg angeschrieben, ob mein Kind über das 18 Lebensjahr weiterhin den allgemeinen Sekundarunterrichts etc, besucht ? Sprich: Muss ich aktiv werden oder bekomme ich ein Formular zugesendet ? Finde in den Broschüren der CNPF sowie guichet nichts darüber ? Oder habe es überlesen ?


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info
3568 Messages

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11 Jahren  ago  

Du must aktiv werden. Bei meiner Ältesten habe ich die Unterlagen übrigens abgegeben als sie noch 17 war da klar war das die Schulzeit über den Geburtstag weiter läuft. Ging problemlos und ohne Lücke.


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Toleranter
218 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo info,

genau von dir habe ich mir die Antwort erhofft ...:-)

Danke nochmal !

Dann werde ich aktiv ...


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Toleranter
218 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo info,

habe doch noch was gefunden auf der Seite der CNPF (habe selbst aber kein Formular erhalten)

"Avis à nos clients NON-RESIDENTS / An unsere NICHT-ANSÄSSIGEN Kunden

Les demandes pour le maintien des allocations familiales au-delà de l'âge de 18 ans vous parviendront automatiquement FIN AOUT 2014. Leur renvoi doit obligatoirement être accompagné du certificat scolaire pour l'année 2014/2015.

Die Anträge zur Weitergewährung des Kindergeldes für Schüler ab 18 Jahre werden Ihnen ENDE AUGUST 2014 automatisch zugeschickt. Werden sie zurückgesendet, müssen sie obligatorisch von einer Schulbescheinigung für das Jahr 2014/2015 begleitet werden."


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info
3568 Messages

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11 Jahren  ago  

Das funktioniert leider nur wenn die mitbekommen haben das die Schullaufbahn weiter geht.

Wenn zB klar ist das Abi oder etwas vergleichbares gemacht wird bekommt man automatisch in den nächsten Sommerferien den Antrag. Wenn ein Kind jedoch im laufenden Schuljahr 18 wird sollte man zunächst besser selbst aktiv werden und die Schulbescheinigung hin senden. Wenn man dann noch den geplanten Schulweg mitteilt hat man kaum noch Probleme.


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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Hab ich mir genau so gedacht ... Danke !


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HubertLoren
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11 Jahren  ago  

Also für Kinder ab 18 Jahren in Ausbildung gibt es kein KIndergeld mehr aus Luxemburg. Unser jüngster wurde im Juni 2014 18 jahre und macht eine Ausbildung zum Werkzeugmacher die Sommer 2015 endet. Bereit anfang Mai bekamen wir Post von der Kindergeldkasse das die Zahlung eingestellt wird. Ich war dann persönlich vor Ort und man bestätigte mir dieses. Ich habe dann trotzdem einen neuen Antrag schriftlich gestellt und bekam ruckzuck die schriftliche Ablehnung.