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Forum / Familie und Gesundheit

vorgeburtliche, geburtliche und nachgeburtliche Zulage für Grenzgänger?  

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melusine
19 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

zuerst mal zur aktuellen Allgemeinsituation. Mein Partner, der Vater, arbeitet in luxemburg und lebt in deutschland. Ich, die Mutter, arbeite und lebe in deutschland.

wir haben eine 17 monate alte tochter und erwarten im august unser zweites kind.

bei unserer ersten tochter haben wir noch nichts von der vorgeburtlichen,geburtlichen und nachgeburtlichen Zulage gewusst, wollen aber wenigstens die nachgeburtliche jetzt noch mitnehmen. haben dafür auch schon vor monaten den Antrag von der CNPF bekommen.

jetzt wollte ich eben für das zweite kind die drei anträge telefonisch bei der cnpf anfordern, da sagte man mir aber direkt dass wir keinen anspruch auf die drei zulagen hätten, da ich als mutter in deutschland arbeite und das geld ja an die mutter ausgezahlt wird. dass mein partner aber grenzgänger ist, wäre da irrelevant.

stimmt das??? wieso hat man mir dann für die erste tochter anstandslos das formular zugesendet? von anderen stellen her habe ich gesagt bekommen, dass das nicht stimmen würde und wir anspruch auf das geld hätten da ja mein partner grenzgänger ist. und die formulare sollen wohl teilweise auch noch auf einem alten stand sein. daher weiß ich jetzt auch nicht, was ich glauben soll, was ich so im internet auf der cnpf seite lese, da es veraltet sein könnte?

hat hier jemand erfahrungen dazu und weiß ganz genau, ob uns die drei Zulagen zustehen?vielleicht, weil er sogar selbst die zulagen erhalten hat, obwohl die mutter keine grenzgängerin ist, der vater aber schon?

ich wäre euch echt dankbar für eure Hilfe.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

die drei Zulagen gab es mal.

Bis 2009 ware es so, jetzt gibt es in dein Fall leider nur die nachgeburtliche Zulage.

Ich persönlich konnte Sie noch gerade so mitnehmen.


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melusine
19 Messages

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10 Jahren  ago  

na immerhin. mir sagte man ich würde garkeine bekommen. aber eine ist ja besser als keine.


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Marnika
107 Messages

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10 Jahren  ago  

Lt. meinem Kenntnisstand steht euch nur die nachgeburtliche Zulage zu. Die beiden anderen gäbe es, wenn du auch in Luxemburg beschäftigt wärst.

Für die weitere Schwangerschaft alles Gute!


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ondskapt
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10 Jahren  ago  

richtig wie @Marinka es schreibt. Es gibt für deinen Fall nur die nachgeburtliche Zulage.


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info
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10 Jahren  ago  

Absolut richtig und ich denke hier wurde nicht genau zugehört.

Vorgeburtliche Zulage dient der Mutter, nicht dem Kind. Nachgeburtlich dient dem Kind.

Mutter hat keine Ansprüche, das Kind hingegen schon, daher gibt es nur die Zulagen die dem Kindeswohl geschuldet sind.


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melusine
19 Messages

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10 Jahren  ago  

danke euch. dann rufe ich da morgen nochmal bei der cnpf an und fordere wenigstens schonmal das formular für die nachgeburtliche zulage an.

stimmt es eigentlich, dass di U1 und ie U2 von einem kinderarzt im krankenhaus der geburt durchgeführt worden sein muss. oft wird ja zumindest die U1 von einer hebamme oder einem gynäkologen etc. gemacht. akzeptiert die cnpf das dann nicht? und muss die U2 zwingend auch in dem krankenhaus gemacht worden sein,oder kann das auch der normale kinderarzt machen?


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mini06
295 Messages

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10 Jahren  ago  

ich hätte die gleiche Frage 😉 U1 wurde laut U-heft vom Gyn gemacht... meine Frage wäre jetzt auch ob der Stempel vom Kinderarzt dringend rein muss weil der hat die Untersuchung erst am 3. Tag gemacht...


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info
3567 Messages

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10 Jahren  ago  

Es müssen die Anforderungen aus Luxemburg erfüllt werden, diese sind nicht identisch zu den Anforderungen aus Deutschland. Daher aufpassen das die Auflagen aus dem Heft der Kasse aus Luxemburg erfüllt wurden.