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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeldberechnung in D nach Luxemburger Tätigkeit  

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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Hallo,

kurz zu unserem Problem.

Meine Frau war befristet in Lux beschäftigt. Jetzt hat sie in D Elterngeld beantragt. Mit dem Erfolg, das die hiesigen Behörden von Grenzgängern keine Ahnung haben.

Berechnung In D:

Sie hat ihre Lohnabrechnungen in Kopie abgegeben. Auf der Lux Abrechnung hatte sie Steuerklasse 2, was leider in D so übernommen wurde. Sie hat als Kellnerin gearbeitet mit Umsatzbeteiligung. Diese Umsatzbeteiligungen wurden ihr nicht anerkannt, sondern lediglich das Grundgehalt. Auch hat sie Mehrarbeit geleistet in Form einer 6 Tage Woche, diese "Guttage" hat sie sich auszahlen lassen, auch diese Summe wurde ihr als Einkommen nicht anerkannt.

Kurzum wir haben Widerspruch eingelegt, unsere Argumentation:

1. Sie hat in D Steuerklasse III und möchte diese anerkannt haben. 2. Monatlich widerkehrende Umsatzprovisionen gehören zum regelmäßigen Einkommen. 3. Mehrarbeit und Guttage auszahlen lassen muss anerkannt werden, da ein Zweitjob, z.b. 400 Euro Job ja schlieslich auch anerkannt würde.

Antwort der Elterngeldstelle:

1. Steuerklasse in D wird als IV eingestuft, da ausländisches Einkommen in D nachträglich in Steuerklasse IV abgerechnet werden müsse. 2. Umsatzprovision könnte nicht anerkannt werden, da keine Lohnsteuer davon einbehalten worden ist. 3. Mehrarbeit und Auszahlung dieser freien Tage kann ebenfalls nicht anerkannt werden, da hier auch keine Lohnsteuer drauf gezahlt worden ist.

Unsere erneute Antwort:

1. Im Elterngeldgesetz gibt es keine einzige Textpassage, in welcher geregelt ist, wie ausländisches Einkommen zu behandeln ist, unserer Ansicht nach muss ihre deutsche Steuerklasse III angewendet werden. 2. Eine Bescheinigung ihres ehemaligen Arbeitgebers wurde anbei gelegt, mit der entsprechenden Bestätigung, das Lohnsteuer darauf entrichtet worden ist, die Berechnung auf einer Lux Abrechnung aber eben anders als bei uns in D vorgenommen wird. 3. Ebenso Punkt 2

Die erneute Antwort einen Monat später:

Neuer Bescheid ohne Bezug auf unseren Widerspruch zu nehmen.

Hierauf haben wir ebenso einen Widerspruch geschrieben, und die vorangenannten Argumente erneut angegeben.

Erneut einen Monat später kam die Antwort, das man unserem Widerspruch nicht abhelfen könne, man würde die ganze Angelegenheit an die Bezirksregierung in Münster weiter geben.

Von dort haben wir noch nix gehört.

Das Ganze zieht sich jetzt seit August letzten Jahres hin.

Anrufe nützen nix, niemand erreichbar!

Hat jemand einen Vorschlag für uns?

Wir wären sehr dankbar.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo, habt ihr beide Lux Einkommen?


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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Hallo und entschuldige die späte Antwort.

Ja wir hatten beide Lux Einkommen, zur Zeit ist meine Frau in Elternzeit in D, und ich arbeite Vollzeit in Lux.

Wie hat das denn Einfluss?

Danke schon mal....


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ich kann die Argumentation der Elterngeldstelle nachvollziehen. Zu Punkt 2 und 3: es wird nunmal nur das Grundgehalt anerkannt. Wenn sie Umsatzprovisionen so definieren, dass sie nicht dazugehören, dann ist das eben kein Grundgehalt. Einspruch hätte ich aber auch eingelegt, damit das abschließend geklärt ist. Da hilft nur Warten.

Zu Punkt 1: Die Lohnsteuerklasse ist unabhängig vom Elterngeld, ist beim Arbeitslosengeld genauso. Lohnsteuerklasse 4 und gut ist. Wieso sollte sie Lohnsteuerklasse 3 erhalten? Weil sie die früher mal hatte? Da würde sich jeder Grenzgänger die Klasse 3 auswählen.

Ich wünsche dir Glück beim Einspruch, aber in der Sache finde ich nicht, dass ihr "ungerecht" behandelt werdet.


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wieni
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10 Jahren  ago  

Moieen,

ja, ich kann auch nur berichten, dass es bei uns wohl auch so ein wird, dass das Gehalt meiner Frau (ebenfalls befristeter Vertrag in Lux, beide in Lux tätig) in Lohnsteuerklasse IV eingeordnet werden wird. Hat mir die Familienkasse in Saarbrücken auf telefonische Nachfrage hin mitgeteilt. so konnten wir relativ gut ausrechnen was an Elterngeld reinkommen wird. Allerdings hat meine Frau ein "geregeltes" Einkommen, sprich keine Umsatzbeteiligungen etc. Vielleicht solltet ihr mal bei diesem Wonnebauer nachfragen? Scheint zwar teuer zu sein, aber vielleicht lohnt es sich? Wäre der Unterschied inkl Umsatzbeteiligung sehr gross?

Gruss und gute Nerven!!


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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Hallo und Danke für die bisherigen Antworten.

Ja der Unterschied macht ca.30% des Einkommens aus. Internetseite des Bundesminsteriums für Familie, sinngemäß: Einkommen aus EU Ländern wird wie deutsches Einkommen behandelt. Deswegen auch unsere Argumentation. Außerdem gibt es ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes, das monatliche wiederkehrende Umsatzprovisionen zum Gehalt hinzu gerechnet werden müssen. Diesen Hinweis habe ich in unserem Widerspruch mit angegeben, wurde aber nicht berücksichtigt.

Das mit dem Wonnebauer ist eine gute Idee.

Danke


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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Update

Es hat sich die Bezirksregierung bei uns gemeldet das wir eigentlich im Recht sind, was ja erstmal positiv ist. Jetzt soll geprüft werden ob nicht doch die Luxemburger Behörde dafür zuständig ist, so lange das dauert, könnte kein neuer Bescheid erstellt werden. Das heißt also im Klartext, Bezirksregierung gibt unsere Akten erstmal zurück an die entsprechende Eltergeldstelle, von dort wird ein Formular an uns gesandt, mit der Bitte, dies doch seitens Luxemburger Familienkasse ausfüllen zu lassen, dieses geht zurück an uns, wir senden es an die Elterngeldstelle zurück. jeder Vorgang für sich dauert ca. einen Monat. Das heisst im Klartext in drei Monaten erhalten wir mit viel Glück einen neuen Bescheid.

Darüberhinaus ist ganz klar ersichtlich, das meine Frau das Elterngeld beantragt hatte, weil sie ja Ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Und kurz davor in D arbeitslos gemeldet war. noch eindeutiger geht es ja nicht. Jetzt soll geklärt werden, weil ich ja in Lux fest arbeite, nicht trotzdem uns aus Lux Elterngeld für meine Frau zusteht!

Ist das nicht alles geil!!!


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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Liebe Grenzgänger,

ich bitte nochmals um Eure Mithilfe.

Der ganze Sachverhalt läuft jetzt aus dem Ruder. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war meine Frau, die Antragstellerin des Elterngeldes in D sozialversichert. Jetzt soll überprüft werden, ob nicht vorrangig Luemburg das Elterngeld zahlen soll, weil ich ja dort durchgehend beschäftigt bin. Ich habe aber kein Elterngeld beantragt, da meine Frau ja Elternzeit nehmen soll und nicht ich. Außerdem ist unser beider Wohnsitz in Deutschland. Unserer Meinung nach muss Deutschland für meine Frau das Elterngeld in Deutschland bezahlen.

Verrückte Welt des Elterngelds.

Danke Danke schon mal für weitere Tips und Tricks.....


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

geh zur Familienkasse in Luxenburg und Klär es.

Luxemburg ist Vorranig für dich Zuständig.

z.B.: Kindergeld

Hier kannst dich einen lesen: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/index.html

Versuchs mit den Begriff: Erziehungsgeld.


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info
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10 Jahren  ago  

In der Tat ist Deutschland zuständig, da deine Frau zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland sozialversichert ist. Eine Verantwortung von Luxemburg liegt nur dann vor wenn deine Frau zum Zeitpunkt der Antragstellung in Luxemburg beschäftigt wäre, oder wenn es nur ein Einkommen aus Luxemburg geben würde.

Persönlich lese ich so das deine Frau zunächst mal aus Deutschland ALG1 bezieht und damit ein eigenes Einkommen aus Deutschland hat, da das Elterngeld noch nicht genehmigt wurde.


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glimmstengel
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10 Jahren  ago  

Update,

erst einmal vielen Danke für alle bisherigen Antworten.

Ich habe um schnell und unbürokratisch vorzugehen, einfach mal die Elterngeldstelle in Trier angerufen, da die sich natürlich besser auskennen.

Die Dame dort hat mir recht gegeben, weil es auch so in den sog. Europarechtlichen Kollisionsvorschriften steht, Anhänge Elterngeldgesetz.

Mit der Tel.nummer und Name der Dame, habe ich mich erneut schriftlich an unsere Elterngeldstelle gewandt, das die sich doch bitte mit Trier telefonisch kurzschließen möchten.

Auf eine Antwort warten wir natürlich noch, nicht auszudenken, wenn eine Behörde mal ausnahmsweise unbürokratisch handeln würde.