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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Mobilität

Zeugenbrefragung - Protokoll  

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Treverorum
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10 Jahren  ago  

Hallo, kann uns eventuell jemand einen Tipp geben wie man bei folgendem Sachverhalt am besten vorgeht:

Ein deutscher Angestellter ist mit dem luxbg. Firmenwagen in Deutschland (Saarland) geblitzt worden - 25Km/h zu schnell. Das Büro hat nun von der Bußgeldbehörde Saarland eine Zeugenbefragung erhalten, in der man angeben soll wer das Fahrzeug gefahren hat. Man kann die Aussage verwiegern, wenn man verwandt mit dem Fahrer ist.

Was wird passieren, wenn wir nichts tun? Kann man die Aussage verweigern, wenn der Büroinhaber und der Fahrer identisch sind - ist man mit sich selbst verwandt? Was wird passieren, wen wir den Fahrer melden? - 75€ und 1 Punkt?

Danke für Eure Hilfe!


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Danny31
96 Messages

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10 Jahren  ago  

Also eigentlich ist mir sowas ja egal und ich mische mich nicht ein. Aber ich finde es spass von unsozial. Er war zu schnel... Pesch... Bezahlen und mit der Konsequenz leben. Mein Gott... Wenn einer damit nicht klar kommt dann soll er Sich doch ganz einfach an die Vorschriften halten, Ist doch nicht schwer...


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Danny31
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10 Jahren  ago  

Uppsss....sollte ""sowas"". Und nicht spass heißen


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kiwu2009
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10 Jahren  ago  

Zeugnisverweigerungsrecht = hat man wenn man sich selbst oder Verwandte beschuldigt

Zu schnell wo? Innerorts = 80 € 1 P Außerorts = 70 € 1 P in beiden Fällen kein Fahrverbot Aber man muss aufpassen, mit einem zweiten Verstoß, der könnte dann zu einem Fahrverbot führen.

Firmenwagen = Firma überlässt nachweislich das Fahrzeug einem bestimmten Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt = Der Nachweis ist relativ leicht zu erbringen, wer das Fahrzeug gefahren ist.

Diesen Zeugefragenbogen muss man nicht ausfüllen, kann jedoch zu einer Zeugenvorladung geladen werden und dann kann man die Aussage noch immer verweigern wie oben beschrieben. Aber wenn man selbst derjenige ist, dann ist spätestens bei der Zeugenbefragung klar, wer diesen Verstoß begangen hat.


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info
3567 Messages

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10 Jahren  ago  

Du kannst die Aussage verweigern (noch besser Brief in die Mülltonne) und nach zwei Anschreiben muss Luxemburg sich der Sache dann annehmen.

Die werden das Geld zwar haben wollen (verbleibt übrigens in der Staatskasse von Luxemburg) der Punkt wird jedoch nicht geandet.


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corvin
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10 Jahren  ago  

a) Naja, wenn die "Firma" nicht weiß, wer damit gefahren sein könnte, weil es ein Pool-Wagen ist? b) Welche Pflichten hat denn eine Luxemburger Firma nach deutschem Recht? c) Lass die Luxemburger Polizei erst mal kommen, nach Amtshilfeersuchen, o.ä. etc... I.d.R. zwingen dich die Luxemburger auch zu weniger als die Deutschen, die wissen ja wer ihre Brötchen bezahlt. UNd wenn doch, siehe a)

Wenn du das Kostenrisiko eingehen willst, versuch doch mal abzuwarten was passiert oder antworte a)

"Was wird passieren?" -> Wenn es ein deutscher ist, ja. Plus "Bewährung" (Fahrverbot bei zweitem Verstoß innerh. 1J. >25km/h


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bazi
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10 Jahren  ago  

Servus,

wer Fehler macht sollte dazu stehen.

Wenn keine Angaben gemacht werden, kann es im ungünstigsten Fall darauf hinaus laufen das Ihr ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt. Denn die D Polizei erbittet Amtshilfe bei der L Polizei.

Letztlich finden sie es ohnehin heraus.... und jede Verzögerungstaktik verursacht in der Regel nur höhere Kosten hinsichtlich Bearbeitungsgebühren


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Wenn es erlaubt ist, möchte ich auch meinen Senf (mittelscharf) dazugeben.

Den Aufwand den ich betreiben müsste, um einer eventuellen Strafe, wenn auch nur Bußgeld, ist mir zu hoch. Wenn ich zu schnell gefahren bin und geblitzt wurde, dann hab ich zu bezahlen und nicht unbedingt alle Wege suchen um mich davor zu drücken. Hab auch schon Fehler im Starßenverkehr begangen und dafür bezahlt. Hat mich geärgert, aber ich war es selbst Schuld. Um zukünftig solche nicht geplanten und ärgerliche Ausgaben zu vermeiden, sollte man sich an die Verkehrsregeln halten.


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abc123
534 Messages

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10 Jahren  ago  

@drachennobbes: damit ist alles gesagt


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ist doch ganz einfach, wer (unerlaubt) schnell fahren will, und entweder nicht die Eier oder das Portemonnaie hat, braucht die Blitzer-ÄPP, hier vom info empfohlen: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=13984&page=1#Item_9[/url] (ok das war ironisch gemeint) Im übrigen schliesse ich mich 100% der Meinung vom Drachennobbes an.


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info
3567 Messages

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10 Jahren  ago  

Hier wird viel erklärt was an der Sache vorbei geht.

Fahrtenbuch - ist nicht, Punkt aus Ende. Bußgeld - ja, das wird von Luxemburg eingezogen. Allerdings ohne Rückmeldung an Deutschland und das Geld geht auch nicht an Deutschland, es bleibt in Luxemburg. Deutsche Strafverfolgung - gibt es nach der Übergabe an Luxemburg nicht mehr

Der Vorteil: Es bleibt bei einer Geldstrafe, es gibt keinen Punkt und man geht nicht das Risko ein innerhalb von einem Jahr ein Fahrverbot zu bekommen wenn nochmals ein Fehler passiert.

Es geht hier nicht um Moral - sondern um Vor.- und Nachteile. Für die Moralapostel gibt es Sonntags gegen 10h die Frühmesse.


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Danny31
96 Messages

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10 Jahren  ago  

Hier geht es nur um Moral.... Wer scheisse baut soll dazu stehen. Tolle Vorbilder...

Vorallem bringt einem die Rennerei doch nix. Die eine Minute die es aus macht... Wer damit nicht klar kommt sollte Bus fahren..


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info
3567 Messages

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10 Jahren  ago  

@Treverorum hat eine klare Frage gestellt und nicht um eine bigotte Moralpredigt gebeten.

Sinn des Forum: Frage = hilfreiche Antwort.

Sinn der Frühmesse = Predigt anhören. Sinn des Frühschoppen = ungefragt Predigt abgeben.


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corvin
125 Messages

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10 Jahren  ago  

Schliesse mich info an, dieses "Fahrt richtig oder bezahlt" kann man sich sparen, ihr macht euch selbst was vor und es geht hier am Thema vorbei.

Wenn Deine Firma deinen Namen als Fahrer an die deutsche Polizei weitergibt, werden Sie dich in Deutschland "verfolgen". Hab ich gerade an der Backe wegen der "Mesenicher Brücke"-Geschichte, gestern kam mein Bußgeldbescheid an meine deutsche Adresse 🙁

Wenn sich Deine Firma weigert deinen Namen herauszugeben, kann die deutsche Polizei gar nix machen, deine Fa. ist "Luxemburger". Wenn sie es dann an die Luxemburger abgeben, können die selbst aktiv werden, was sie machen...? Tja, hier geht das Lotto los. Das Risiko musst du selbst abschätzen. Ich habe gehört sie sind nicht so streng wenn es um Amtshilfe geht und wenn der Luxemburger kein Auskunft geben will, muss er nicht. Hier ging es aber um ein Verkehrs-Strafverfahren ("Wir können ein Foto von IHnen machen und nach Deutschland schicken, oder sie können es ohne Konsequenz verweigern, wie Sie wollen.") und hängt wohl auch mit dem Sachbearbeiter zusammen. Auch weiß ich nicht ob sie dir im Amtshilfeverfahren (Luxemburger) Punkte und Fahrverbot geben, ich denke eher nicht...

Wenn du das Risiko nicht alleine abschätzen willst, ruf mal nen Luxemburger Verkehrsanwalt an (hast ne Verkehrsrechtsschutz?), ansonsten hopp oder topp... 🙂

Gruß, corvin


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Treverorum
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10 Jahren  ago  

Danke für sachliche Antworten auf eine sachliche Frage.