Hallo Unser Arbeitsbeginn ist 7:30 Wir sollen um /:15 auf der Baustelle sein. Egal wie weit vom Firmensitz. Muß der AG ab einer bestimmten Entfernung laut Gesetz einen Betrag für die Fahrzeit zahlen?
Dann ergibt sich noch eine andere Situation. Wenn z.B. unsere Kolonne aufgeteilt ist. Müssen die die weiter weg arbeiten die anderen abholen gehen. Diese fahren dann bei Arbeitsende ( 16 Uhr ) los und sind aber später auf der anderen Baustelle. Was ist mit den dort Wartenden? Haben die halt Pech gehabt oder bekommen sie die Wartezeit bezahlt?
Und wie ist das wenn wir nach Arbeitsende ( 16 Uhr) z. B. mit dem LKW noch ins Lager müssen um diesen dort abzustellen. Wird die Arbeitszeit dann bis Abfahrt vom Lager/Firmensitz bezahlt ?
valgard