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Forum / Arbeitswelt

Arbeitsbeginn etc ...  

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valgard1
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10 Jahren  ago  

Hallo Unser Arbeitsbeginn ist 7:30 Wir sollen um /:15 auf der Baustelle sein. Egal wie weit vom Firmensitz. Muß der AG ab einer bestimmten Entfernung laut Gesetz einen Betrag für die Fahrzeit zahlen?

Dann ergibt sich noch eine andere Situation. Wenn z.B. unsere Kolonne aufgeteilt ist. Müssen die die weiter weg arbeiten die anderen abholen gehen. Diese fahren dann bei Arbeitsende ( 16 Uhr ) los und sind aber später auf der anderen Baustelle. Was ist mit den dort Wartenden? Haben die halt Pech gehabt oder bekommen sie die Wartezeit bezahlt?

Und wie ist das wenn wir nach Arbeitsende ( 16 Uhr) z. B. mit dem LKW noch ins Lager müssen um diesen dort abzustellen. Wird die Arbeitszeit dann bis Abfahrt vom Lager/Firmensitz bezahlt ?

valgard


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corvin
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10 Jahren  ago  

Ich kann leider nichts konstruktives über die Rechtslage beitragen, vermute aber dass unabhängig von der wirklichen Rechtslage am Ende die Entscheidung bei Dir liegt: entweder du machst das so mit, wie es im Betrieb Usus ist, oder du suchst Dir einen anderen Betrieb...

Was würdest du machen, wenn Dir ein Anwalt sagt, dass das so nicht gemacht werden darf? Deinen (neuen?) Arbeitgeber verklagen? Ich vermute mal dass du dann nicht mehr lange für ihn arbeitest, selbst wenn Du Recht bekommst...

Aber das ist nur meine persönliche Meinung und selbstverständlich gibt es Leute, die das anders sehen.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Fahrten zum Arbeitsplatz sind Privatvergnügen, wobei sich das Vergnügen natürlich in Grenzen halten kann. Was kann der AG dafür, dass einer in L wohnt und der nächste in Saarbrücken?

Wenn du nicht später abgeholt werden willst, kannst du ja immer noch mit dem eigenen Auto fahren und fährst somit pünktlich nach Hause.

Mußt du nach Arbeitsschluss noch mal im Auftrag des Chefs irgendwo hin, ist das Arbeitszeit.

Aber wie Corvin sagt: viel Spaß beim Klagen....


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valgard1
6 Messages

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10 Jahren  ago  

Im Prinzip ist man als AN immer der Deep. Dann braucht man auch keine Vorschriften oder Gesetze. Aber auch wenn Recht haben und bekommen zwei Paar Schuhe sind ist irgend wann vielleicht mal das Maß voll. Und wie man in den Wald hineinruft schallt es hinaus. die Stimmung unter den AN wird dadurch nicht besser. Und es kann dann auch mal auf den Magen schlagen und man wird durch den Ärger krank.

Wir haben Firmenwagen und fahren damit von D nach L arbeiten. In die Firma oder direkt auf die Baustelle. Und im Arbeitsvertrag steht eetwas von einer 15 km Regel. Das man ab dieser Entfernung eine Vergütung bekommt.

valgard