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Forum / Familie und Gesundheit

Ablehnung Elterngeld :(  

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mini06
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10 Jahren  ago  

wuder bei einem von Euch auch schon mal der Elterngeldantrag abgelehnt?

chancen habe ich da wie es aussieht keine... Meine Frage ist nur ob ich sonst auf irgendwas Anspruch hätte?? 🙁 Erziehungsgeld oder oder...


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Eltergeld ist etwas anderes wie Erziehungszulage!!


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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10 Jahren  ago  

Warum denn die Ablehnung?


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mini06
295 Messages

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10 Jahren  ago  

Problem: ich habe nicht lange genug auf 20 Std die Woche gearbeitet 🙁

bin zwar schon seit 2007 in Lux aber hätte schon ab Januar auf 20 Std arbeiten müssen...


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mini06
295 Messages

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10 Jahren  ago  

ich war der Meinung es waren immer 6 Monate die man gearbeitet haben muss aber das Gesetz hat sich scheinbar geändert... es sind jetzt 12 Monate

voll doof 🙁


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mini06
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10 Jahren  ago  

wer hat denn anspruch auf Erziehungszulage...

Wenn ich ja auf nichts Anspruch habe / hätte müsste ich ja eigentlich nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehen oder ?!


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Annini
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10 Jahren  ago  

Wenn in Lux kein Anspruch besteht müsste ja ein Anspruch in Deutschland bestehen! Mit dem Lux brutto und deutschen Abzügen!


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mini06
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10 Jahren  ago  

meinst du Annini? müsste mich mal auf der Behörde erkundigen...


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wieni
223 Messages

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10 Jahren  ago  

Hi mini06,

ja, Du hast Anspruch in Deutschland, wenn Ihr in DE lebt. Allerdings müsstest Du dann wohl in Lux kündigen, es sei denn Dein Arbeitgeber stellt Dich frei (?). Du hast nach dem Mutterschutz ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht. Ausrechnen kannst Du Deinen Anspruch relativ einfach: LuxBrutto in deutschen Brutto/Netto-Rechner eingeben. Dann mit Steuerklasse IV das Netto ausrechnen. Den Betrag kannst Du dann in einen dieser Elterngeldrechner eintragen und schwups bekommst Du mal eine Idee wieviel Du aus DE bekämest und das bis zum 1. Geburtstag des Kindes.

Mutterschutzgeld solltest Du aber dennoch aus Lux bekommen. Und die Erziehungszulage bekommst Du glaube ich nur, wenn Du zu Hause bleibst und auch dann müsstest Du wohl kündigen (?).Müsste man mal durchrechnen.

Wir gehen den gleichen Weg, aber bei meiner Frau läuft der Vertrag im Mutterschutz aus, sodass sie nicht kündigen muss.

..und ja, wenn Dein Elternurlaub abglehnt wurde müsstest Du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen.

Wie hast Du denn vor Deinen 20h in Luxemburg gearbeitet? 40h?


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Annini
35 Messages

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10 Jahren  ago  

Warum denn in Lux kündigen ? Grundsätzlich müsste doch ein Anspruch bestehen.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Warst du über 12 Monate Sozialversichert in DE bzw. Lux.?


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mini06
295 Messages

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10 Jahren  ago  

ich arbeite seit 2007 in Luxemburg . und seit 12 Monaten bei ein und dem selben AG.

die CNPf schrieb: ....gem. dem abgeänderten Artikel L234-43 des Arbeitsgesetzbuches ist das REcht auf Elternurlaub von der Bedingung abhängig, dass der Antragsteller legal in Lux. bei der Geburt des Kindes, sowie ununterbrochen während 12 Monaten vor beginn des elternurlaubes bei demselben AG mittels arbeitsvertrag, mind. 20 Std. pro woche als Arbeitnehmer tätig und pflichtversichert ist...

... gemäß dieser Bedingung hätten Sie also seit dem 28.1. bei ihrem AG mittels Arbeitsvertrag von 20 Std. pro woche in Lux beschäftigt und pflichtversichert sein müssen...

ich bin aber erst seit 1.6. auf 20 Std. pro Woche angemeldet... vorher war ich 16h arbeiten ( wegen der Rente)

bei meinem anderen Kind bin ich auch auf 20 Std gegangen... auch erst paar Mte vorher - das hatte vor 2 Jahren noch gereicht 🙁

Kündigen werde ich jetzt nicht... hatte heute bei uns auf der Kreisverwaltung angerufen... die meinte auch dass D greifen würde wenn ich auch den Ablehungsbescheid schon hätte...


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mini06
295 Messages

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10 Jahren  ago  

hab auch keine ahnung wann dieses Gesetz geändert wurde... der Artikel auf den die sich beziehen der ist von 2006... und wie ich bereits geschrieben hatte... 2012 war ich auch nur 6 Mte vor dem errechneten ET auf 20h angemeldet... da hatte es noch gereicht 🙁


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wieni
223 Messages

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10 Jahren  ago  

Hi Mini06,

mit "kündigen" meine ich, dass ich mir nicht sicher bin, dass Du Elterngeld aus DE bekommst, wenn Du weiterhin in Lux "parallel dazu" arbeitest. Falls Du planst während Deines Elternurlaubes,mit deutschen Elterngeld, zu Hause in DE zu bleiben, sprich NICHT in Lux zu arbeiten, müsste ja Dein Arbeitgeber zustimmen. Wenn er das macht ist super, wenn nicht, müsstest Du ggf kündigen (oder?).

Erzähl mal was rausgekommen ist - würde mich sehr interessieren!!

Grüsse