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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung in D, Ehemann arbeitet in Lu, Ehefrau in D  

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B12345xlv
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10 Jahren  ago  

Wir wurden aufgefordert eine Steuererklärung in D zu machen. Frau arbeitet für 458 € in D, Mann arbeitet Vollzeit in Lu. Muß ich eine Erklärung machen?


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10 Jahren  ago  

Per Gesetz musst du eine Steuererklärung abgeben und das Einkommen von deinem Mann muss in die Anlage N-AUS eingetragen werden.

Machst du übrigens keine Erklärung kann der Finanzbeamte deine Steuer einfach schätzen. Das ist kein Witz und eines sollte klar sein - der Schätzbetrag wird immer recht hoch angesetzt. Spätestens dann geben die Bürger "freiwillig" eine Erklärung ab.


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10 Jahren  ago  

Bei der Konstellation ist anzunehmen, dass der MaAnn um einiges mehr verdient. In der Regel macht dann eine getrennte Veranlagung Sinn. In diesem Falle muss die Frau eine vollständige Steuererklärung machen. Der Mann hingegen muss lediglich den Mantelbogen ausfüllen sowie die Anlagen N und N-AUS. Die Formulare bekommst Du hier: http://www.fm.rlp.de/startseite/steuerrecht/steuererklaerung/vordrucke-und-antraege/

Eine Steuererhebung fällt beim Mann bei der getrennten Veranlagung nicht an, es sei denn er ist an mehr als 20 Arbeitstagen in Deutschland tätig (z.B. Kundenbetreuer bei Banken).

Die Frau wird dann steuertechnisch behandelt, als wäre sie ledig; dies sollte bei der Höhe der Einkünfte aber nicht ins Gewicht fallen.


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10 Jahren  ago  

Die alte "getrennte Veranlagung" gibt es seit dem 01/01/2013 nicht mehr, sie wurde durch die "Einzelveranlagung" ersetzt, inkl einiger weiterer Änderungen.

Zur Steuerpflicht des Mannes noch folgender Hinweis, es dürfen keine weiteren Einkommen ausser dem versteuerten Einkommen aus Luxemburg da sein. Das wären zB Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Vergütungen aus der Solaranlage usw.