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Forum / Steuern und Finanzen

20 beitragspflichtige Versicherungsjahre = halbe Mindestpension garantiert  

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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Ich hatte in Erinnerung, dass 20 beitragspflichtige Jahre in Lux. eine wichtige Grösse sind, die man möglichst anstreben sollte.

Tatsächlich konnte ich ausfindig machen, dass: "Haben Sie weniger als 20 Versicherungsjahre zurückgelegt, können Sie keine Mindestpension erhalten."

Ergo: mit 20 beitragspflichtigen Versicherungsjahren ist einem die halbe Mindestpension nach heutiger Gesetzeslage garantiert (mind.).

Da sind immerhin schon ca. 850 Euro/Monat sicher.


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

Zur Definition von "sicher" google mal "Implizite Verschuldung Luxemburg", da gab es mal eine Untersuchung zu, da kam unser Ländchen weit hinter Italien und Griechenland... 😉

Nach meinem Verständnis gilt: 20 Jahre Mindestlohn ergibt die halbe Mindestrente (berechnet auf Basis der aktuellen Berechnungsweise, unterstellen wir die Altersentwicklung der GG, die Aussichten für den Finanzplatz Lux, die aktuelle Kapitalmarktverzinsung etc. dann kann man den Betrag wahrscheinlich durch Vier teilen und das Renteneintrittsalter auf 70 setzen)


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CaptainHook
626 Messages

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9 Jahren  ago  

Deswegen mein Zusatz: ...nach aktueller Gesetzeslage...

Das die zukünftige Entwicklung der Renten für den Rentenbezieher wahrscheinlich negativ verlaufen wird, ist klar. Aber es bleibt Spekulation. Mir ging es erst mal darum, zu zeigen, dass 20 Jahre in Lux. eine aktuell wichtige Grenze darstellt.


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Vera79
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9 Jahren  ago  

Diese 20 Jahre sind immer noch ein "lebendes Gerücht"....

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/demander-pension-vieillesse-frontaliers/index.html

Hier die RECHTSSPRECHUNG:

Die staatliche Rente wird nur gezahlt, wenn der Antragsteller die Bewilligungsvoraussetzungen für die Rente gemäß den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes erfüllt, wobei das Renteneintrittsalter sich nach den nationalen Vorschriften richtet. Das gesetzliche Renteneintrittsalter variiert von Land zu Land. Weist der Versicherte einen gemischten Versicherungsverlauf auf und hat er in Rentenversicherungssysteme mit unterschiedlichem Renteneintrittsalter eingezahlt, stehen ihm die Leistungen der einzelnen Länder zu, wenn er die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Altersgrenze erfüllt hat.

Um auf einen Teil der Altersversorgung eines luxemburgischen Sozialversicherungsträgers Anspruch erheben zu können, müssen belgische, französische und deutsche Grenzgänger mindestens ein Jahr im Großherzogtum gearbeitet haben. Wird dieser Zeitraum nicht erreicht, werden die Beitragsmonate im Großherzogtum Luxemburg vom Träger des Wohnsitzlandes berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch auf Leistungsbezug vonseiten der luxemburgischen Rentenkasse.

Das bedeutet dass du auch nach 2 Jahren schon Rente aus L erhältst, natürlich entsprechend anteilig weniger.


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

ok, mir sind nur die Signalworte "garantiert (mind.)" und "sicher" ins Auge gesprungen. 😉


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

mein Satz ist direkt aus der CNAP-Broschüre von 2014.

Anspruch auf die HALBE MINDESTrente ist erst nach 20 Jahren gegeben.

Natürlich wird auch bei 2 Jahren schon Rente gezahlt, aber eben nicht garantiert die 2/40 Mindestrente. Erst nach 20 Jahren erwirbt man Anspruch auf die (halbe) Mindestrente.

Mein Post bezog sich nur auf einen garantierten Mindestrentenanspruch, auf nicht mehr und nicht weniger.

Es gilt: "Wenn der Versicherte die Wartezeit von 40 Versicherungsjahren nicht erfüllt, jedoch mindestens 20 Versicherungsjahre nachweisen kann, verringert sich die Mindestpension um ein Vierzigstel für jedes fehlende Jahr."

Nachzulesen in:

http://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/publications/Publications_CNAP/Brochures/D_Broschuere_Alterspension.pdf#pageMode=bookmarks

Es gibt also eine 20 Jahre Grenze, sie wird nur meist falsch interpretiert bzw. im falschen Kontext erwähnt.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

vor 20 Jahren sagte man pro Jahre Arbeiten in Luxemburg = 100 DM Rente sicher, also bei 20 Jahre = 2000 DM wären heute in Euro € 1000,- Mindesrentenanspruch. Paßt doch! Ist halt Pi mal Daumen.