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Forum / Steuern und Finanzen

Lohnsteuerjahresausgleich Steuererklärung Deutschland Luxembourg  

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dicktracy
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9 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

erst einmal vielen Dank für die bisherigen hilfreichen Einträge hier im Forum, so konnte ich mein steuerliches Fachwissen von 0,00 auf vielleicht durchschnittliches Niveau steigern. Allerdings blieben dennoch Fragen offen, von denen ich hoffe, dass ihr sie mir beantworten könnt.

In aller Kürze zu meiner Situation:

04. Januar 2013 - 31. Januar 2014 (also 11 Monate) in Luxemburg tätig gewesen, in Trier gelebt, unverheiratet, keine Kinder. Monatliches Einkommen ca. 3100 Euro.

Im Februar 2014 wechselte ich nahtlos nach Deutschland. Dort verdiente ich in 2014 monatlich 3750 Brutto.

Meine Fragen:

1. Eurer Einschätzung nach, lohnt sich eine Steuererklärung für den Monat Januar in Luxemburg? Oder gibt es da definitv nichts zurück, da ich ja weiterhin Geld verdient habe (Brutto ja auch mehr als in Lux)?

2. Wird das deutsche Finanzamt eine Lohnsteuerbescheid der luxemburgischen Behörden sehen wollen bzw. den Monat Januar in Deutschland nachbesteuern? (ich hatte sowas ähnliches hier gelesen, fände ich persönlich ja unmöglich)

3. Falls ich eine Steuererklärung abgeben sollte in Lux für den Januar 2014 (bzw. für das Jahr 2014) muss ich dann nächstes Jahr wieder eine abgeben (obwohl ich nicht mehr beschäftigt bin? Hab das hoffentlich falsch verstanden, das wäre ja absolut sinnlos?)

Vielen Dank für Eure Hilfe, vielleicht helfen eure Antworten auch noch Anderen mit ähnlichen Fragen...


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9 Jahren  ago  

zu deinen Fragen wie folgt:

Rechnet es sich in Luxemburg, eher nein. Eine Steuererklärung in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben und der Monat aus Luxemburg wird als Welteinkommen betrachtet und unterliegt dem sg Progressionsvorbehalt.

Vereinfacht wird das deutsche Jahresbrutto um den Monat in Luxemburg angehoben und auf dein Einkommen in Deutschland wird der neue Steuersatz angewendet. Kurz und gut - Nachzahlung, bzw weniger Steuerrückerstattung.


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dicktracy
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9 Jahren  ago  

Hallo Info,

vielen Dank für deine Antwort! Das habe ich mir schon genau so gedacht. Habe ich also doch schon etwas gelernt.

Aber der deutsche Fiskus benötigt jetzt nicht einen Steuerbescheid aus Luxemburg um zu sehen, dass das Einkommen aus dem Januar bereits versteuert wurde? Nicht dass das Gehalt aus Luxemburg doppelt besteuert wird (ich Frage jetzt nicht wegen des Progressionsvorbehalts, das ist klar. Sondern tatsächliche Besteuerung des Bruttos Januar in Deutschland).

Vielen, vielen Dank schonmal


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9 Jahren  ago  

Das Finanzamt in Deutschland bekommt die Abrechnung aus Luxemburg.


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9 Jahren  ago  

Das Finanzamt in Deutschland bekommt die Abrechnung aus Luxemburg.


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dicktracy
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9 Jahren  ago  

Danke für die Hilfe! Ich denke, ich werde auf eine Erklärung in Luxemburg verzichten.

Besten Dank!