Der Ex-Ehemann arbeitet in Luxemburg und macht daher auch dort seine Steuererklärung. Er zahlt Unterhalt für die Frau, die in Deutschland lebt. Muß die Frau diesen bei der Steuererklärung angeben, wenn ja, wo?
Kennt sich jemand damit aus?
Der Ex-Ehemann arbeitet in Luxemburg und macht daher auch dort seine Steuererklärung. Er zahlt Unterhalt für die Frau, die in Deutschland lebt. Muß die Frau diesen bei der Steuererklärung angeben, wenn ja, wo?
Kennt sich jemand damit aus?
Offline
Muss sie angeben, allerdings kann sie die mehr zu zahlenden Steuern nicht gegenüber dem Ex geltend machen, wenn der Mann keine Erklärung in L machen muss. Dazu braucht sie nämlich einen Nachweis, dass der Ex-Mann diese in seiner Steuererklärung angezeigt und geltend gemacht hat. Zwingen kann ihn dazu aber keiner, sofern er es nicht macht.
Ich meine es handelt sich um Anlage U.
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