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Forum / Arbeitswelt

Was darf ich bei Krankheit?  

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herbert51
8 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite erst seit kurzem in Luxemburg und bin nun leider krankgeschrieben. Nun habe ich gelesen, dass ich als luxemburgischer Arbeitnehmer während der Krankheit in der ersten Woche garnicht, und danach nur zwischen 10 und 12 und 14 und 18 Uhr das Haus verlassen darf. Ist dies korrekt? Gilt dies bei allen Krankheiten? In meinem Falle wäre dies leider sehr kontraproduktiv für meine Genesung. Gibt es eine Möglichkeit, diese Einschränkungen je nach Art der Krankheit in Absprache mit der luxemburgischen Krankenkasse aufzuheben? Danke euch schon einmal für eure Antworten!


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Moselfreund
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9 Jahren  ago  

Hallo Herbert; lies mal hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=10981&page=1#Item_33

Oder über die Suchfunktion "Kontrollen bei Krankheit" eingeben.... http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=search2&cx=015399090829780820594%3Az35obu-ls9a&ie=UTF-8&q=kontrollen+bei+krankheit

Ich würde empfehlen dich mit der CNS in Verbindung zu setzten und das für deinen Fall zu klären.

Das wäre verbindlich und würde dir Unanehmlichkeiten ersparen falls du kontrolliert werden würdest.....

Zum Glück war ich bislang noch nie mehr als ein paar Tage Krank und eine Kontrolle eher unwahrscheinlich; aber wenn ich mal über längeren Zeitraum krank wäre, würde ich das ganz genau abklären. Jeder hat besondere Umstände, die es nicht immer zulassen, sich an diese m.E. weltfremden Regeln der CNS zu halten;

Und letztendlich hat der behandelnde Arzt oder der Amtsarzt wohl hoffentlich auch noch was mitzureden...


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Jupp69
161 Messages

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9 Jahren  ago  

>>Jeder hat besondere Umstände, die es nicht immer zulassen, sich an diese m.E. weltfremden >>Regeln der CNS zu halten;

Falsch: Die CNS bezahlt deinen Lohn weiter !! Vergessen? Also kann sie auch einige Spielregeln aufstellen! Und denk an den geringen Beitrag von 2,x %

Wäre gut wenn die Spielregeln auch in D gelten würden. Könnte den Beitrag von 15,x senken!!

Jupp


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dirk74
23 Messages

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9 Jahren  ago  

Zitat Jupp69: " Falsch: Die CNS bezahlt deinen Lohn weiter !! Vergessen? Also kann sie auch einige Spielregeln aufstellen! Und denk an den geringen Beitrag von 2,x % "

ja sie bezahlt ab dem 77 Tag der Arbeitsunfähigkeit.. also würde ja dieses Interesse wegfallen.. zudem ist die Regelung wirklich Weltfremd, da sie keine Unterschiede im Bezug auf Art der Erkrankung macht.

" Wäre gut wenn die Spielregeln auch in D gelten würden. Könnte den Beitrag von 15,x senken!!"

Das glaubst Du doch nicht im Ernst ?? bei den Erwirtschafteten überschüssen in den letzten Jahren könnten di KK die Beiträge locker um 2 - 3 % Senken... aber warum denn ? Prunkpaläste sind ja auch was schönes...


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herbert51
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9 Jahren  ago  

Hi Leute und danke für die Rückmeldung. Eine Grundsatzdiskussion liegt mir an dieser Stelle fern. Der andere von Moselfreund verlinkte Beitrag war schon sehr interessant in Bezug auf Kontrollen. Um diese Kontrollen mache ich mir weniger Sorgen, da ich nicht vorhabe, gegen irgendein Recht zu verstoßen.

Was mich aber stutzig macht ist, das die Krankenkasse anscheinend tatsächlich erstmal verlangt, das die Zeiten, 5 Tage garnicht, dann 6 Stunden am Tag, eingehalten werden unabhängig von der Krankheit. Das ist eine sehr weltfremde Regelung und ich habe gehofft, ihr könnt mir da was anderes sagen, nämlich z.B. das dies vielleicht von der Art der Krankheit abhänig ist. Was aber anscheinend nicht der Fall ist!


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Nise
242 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Herbert,

leider ist es wirklich so, dass die CNS die Ausgehzeiten nicht von der Krankheit abhängig macht.

Die einzigen Ausnahmen sind Mutterschutz oder Berufsverbot in der Schwangerschaft. Solltest du längerfristig ausfallen (Z.B. bei einem krebsleiden oder Burn-Out) Darfst du dir für besondere Anlässe einen Tag "frei" nehmen, dieses geschieht aber nur in Ausnahmefällen und ist dann wirklich nur diese eine Tag.

Ich musste im Dezember meine Tochter still zur Welt bringen. Da sie nicht mehr lebte stand mir kein Mutterschutz zu und somit war ich krank geschrieben. Ich durfte theoretisch noch nicht mal meinen Sohn zur Kita bringen...

Jetzt fahre ich 3 Wochen in eine Mutter-Kind-Kur und muss mich dafür auch wieder krank schreiben lassen. Dort bin ich dann wieder an die Ausgehzeiten gebunden, was für mich absolut keinen Sinn ergibt, aber so ist es nun mal... Ich finde unabhängig der Diskussion billige KK etc. Müsste man da schon mal unterscheiden um was es sich bei der Krankheit handelt, denn ein Krebskranker, der nur noch gewisse Monate zu leben hat, sollte sein verbleibendes Leben nicht den strengen Ausgehregeln der CNS unterwerfen müssen und ich hätte gerne das Grab meiner Tochter besucht wenn ich es für nötig gehalten habe und nicht nach den zeitvorgaben der CNS. Überhaupt hat mich der ständige Druck eines Kontrollbesuchs bei jedem Klingeln aufschrecken lassen und wenn ich unterwegs war und nicht pünktlich um 12 zu Hause war, war ich immer schon nass geschwitzt.


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9 Jahren  ago  

@ herbert51

Ob man es verstehen muss, ist nicht die Frage. Oder wer hinterfragt den Realistätssinn des deutschen Beamtenapparates (nur mal so zum Vergleich)? Aber wenn man in Luxembourg arbeitet, muss man sich auch dem hiesigen Sozialrecht unterwerfen, und darin heißt es ganz klar in http://www.cns.lu/files/publications/FrontaliersDL.pdf:

"Während der Arbeitsunfähigkeit ist der Ausgang in den ersten 5 Tagen untersagt (ungeachtet gegenteiliger Angaben auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ab dem 6. Tag der Arbeitsunfähigkeit (sofern der behandelnde Arzt nicht vom Ausgang abrät) sind die Zeiten, während denen der Ausgang gestattet ist, auf 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr festgelegt (ungeachtet gegenteiliger Angaben auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die unverzichtbaren Ausgänge, um sich zum kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung, zum behandelnden Arzt oder zu einem anderen Dienstleister des Gesundheitswesens zu begeben, sind jederzeit gestattet und müssen gegebenenfalls vom Betroffenen belegt werden."

Wie gesagt, gefallen muss es einem nicht, aber man muss sich trotzdem danach richten. Ob diese Regelungen im Falle eines Falles einer gerichtlichen Prüfung standhalten, ist eine andere Frage - offenbar hat es aber noch niemand (erfolgreich) versucht. Oder man macht es so, wie ich es in meinem Post @Nise geschrieben habe, auch wenn das sicherlich nicht das ist, was die CNS mit ihren Vorschriften erreichen wollte.


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wimmo
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9 Jahren  ago  

Mich würde mal interessieren, wer von Euch denn tatsächlich schon Erfahrungen mit Kontrollen der CNS zu Hause gemacht hat? Ich kenne einige, die aufgrund längerer Krankschreibung schon mal zur Kontrolluntersuchung eingeladen wurden, aber von einem "Hausbesuch" habe ich noch nie gehört.


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9 Jahren  ago  

wimmo, gehört habe ich schon von solchen Kontrollbesuchen, aber persönlich kenne ich niemanden, der mal einen Kontrolleur vor der Tür stehen hatte. Ich erinnere mich aber, dass dies bereits in diesem Forum thematisiert wurde, und da haben Leute tatsächlich von solchen Kontrollbesuchen berichtet.


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9 Jahren  ago  

@ Nise

Zunächst einmal mein Beileid zu dem schrecklichen Erlebnis, welches Du überstehen musstest. Aber zu der anderen Geschichte hinsichtlich der Ausgehzeiten: es kommt immer auf den behandelnden Arzt an. Die CNS sagt ganz klar, dass man den behandelnden Arzt jederzeit aufsuchen kann, dass man dies im Falle eines Falles allerdings belegen muss. Wenn der Arzt nun sagt, dass man sich jeden Tag an der frischen Luft bewegen muss, dies die CNS aber mit ihren Vorschriften untersagt, dann muss man mit seinem Arzt nur vorher abklären, dass er einem im Zweifelsfall bestätigt, dass man ihn zu dem infrage stehenden Zeitpunkt besucht hat, und schon ist wieder alles in trockenen Tüchern.

Ist zwar vielleicht nicht ganz hasenrein, aber ich denke, nur so kann man dieser höchst unsinnigen Vorschrift begegnen.


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Moselfreund
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9 Jahren  ago  

@McGarlic; das ist alles nicht ganz hasenrein; und du bringst den Arzt in Teufelsküche, zumal wenn an dem Tag keine Sprechstunde war etc.. . und das traurige Beispiel von@Nise oder das Beispiel mit dem Krebskranken zeigt doch ganz klar, wie weltfremd diese Rgeln der CNS sind; Wahrscheinlich würde sie auch noch Aderlass , Wickelkinder und Hexenverbrennung befürworten, wenn man sie lassen würde....

Wieso muß jemand mit einem verstauchten Arm die ersten Tage zuhause herum lungern?

Wieso darf ich mit einem Magen-Darm-Problem nicht bei meiner Lebensgefährtin übernachten bzw. mich dort in deren Wohnung aufhalten?

Wieso darf ein Patient nach dem Arztbesuch und einer Rückenspritze nicht noch spazieren gehen, auch wenn der Arzt Bewegung empfielt?

M.E. Kontrollwahn und Reglementierungswahn.... .

In der Beziehung..und auch in Anderen... hinkt Luxemburg der westlichen Welt ganzklar hinterher.... Ähnlich beim Luxemb. TÜV oder luxemb. Röntgenverordnung ... . Oder der telefonischen Erreichbarkeit diverser Behörden, z.Bsp. Kindergeldstelle... .

Dem TE nochmals der Tipp; Klärung direkt mit der CNS. Die ersten 3 Tage wird wenig passieren, wenn man die Krankmeldung erst am 2. Tag versendet..... 😉

Und inwieweit von einer Luxemburger Behörde oder gar Krankenkasse in Deutschland meine Wohnung konrolliert werden darf, darüber könnt ihr gerne diskutieren- wenn selbst die Lux. Staatsmacht ohne "Gefahr im Verzug" eine Verfolgung an der Grenze abbrechen muß oder einen richterlichen Beschluß braucht, um in D Amtshilfe zu bekommen... .


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9 Jahren  ago  

So ganz kann ich die Aufregung um spazierengehen etc. nicht verstehen. Man kann doch immerhin 6 Stunden am Tag nach draußen. Das sollte doch reichen um die notwendigen Bewegungen und Erledigungen hinzubekommen.


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Nise
242 Messages

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9 Jahren  ago  

Es geht nicht nur um die 6 Stunden, es geht darum, dass man keine freie Wahl hat. Und es ist nun mal so, dass wenn man einen längeren Zeitraum seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, aber theoretisch trotzdem noch mobil ist. Deswegen Beispiele Burn-Out, Krebs. Man steht ständig unter Druck, dass man kontrolliert und an den Pranger gestellt wird, weil mein sein Kind z.B. vor 10 Uhr in die Kita bringen muss. Die Ausgehzeiten einzuhalten, weil man 2 Wochen mit ner Grippe zu Hause ist, ist einfach. Wie dein Leben aber aussieht, wenn du mal 2,3 Monate oder länger krankgeschrieben bist, kannst du dir mal ausmalen und presse das alles schön in die vorgegebenen Zeitfenster von 10-12 und 14-18 Uhr.


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9 Jahren  ago  

@spacegrace und die anderen:

Es gibt Krankheiten, die bedingen nunmal, dass man sich bewegt, und zwar dann, wenn man dazu in der Lage ist und nicht dann, wenn es der Krankenkasse passt. Dazu zählen für mich einige körperliche Gebrechen als auch psychische Krankheiten. Bei dieser Ausgehregelung raufen sich die dt. Ärzte (dazu zähle ich vor allem die, die nicht diesen Schwachsinn aus Lux. kennen bzw. hier in der Ecke praktizieren) regelmäßig die Haare, wenn denen das erzähl wird.

Meine Partnerin ist auch betroffen und es hat wenig positiv dazu beigetragen, dass die Zeiten reglementiert sind. Wenn sie sich schon aufraffen konnte, um raus zu gehen, dann war das eine riesen Anstrengung und sie hätte es bitter nötig gehabt. So wurde noch zusätzlicher Druck ausgeübt, welches die Genesung hinauszögert.

Daher haben wir insbesondere mit der CFSL und Gewerkschaft geredet und der CNS knallhart gesagt entweder so oder anders, dann wird es aber richtig teuer für sie und wird länger dauern. Da war dann Ruhe.


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mimsafreddi1
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9 Jahren  ago  

Wie verhält es sich eigentlich, wenn beide Elternteile krank sind (zB Grippe) und die Kids müssen in die Schule gefahren werden bzw. dort abgeholt werden. Muss man dann einen Fahrdienst organisieren? Taxi?!