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Forum / Steuern und Finanzen

Welche Angaben nötig für Steuererklärung ohne 157ter/90%?  

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Luxi1
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9 Jahren  ago  

Hallo!

Ehepaar wohnt in D, beide arbeiten in Lux, aber es werden weniger als 90% des Welteinkommens in Lux verdient. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Steuererklärung (abgesehen von den Seiten 1-3 und der letzten Seite) nur noch aus S. 7 (Gehalt) und S. 14 (wg. der Sozialbeiträge) besteht? Die Angabe von Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, Photovolatik oder sonstwas ist doch nur bei Anwendung des 157ter notwendig, da dieser sich nicht nur auf die Tätigkeitseinkünfte bezieht und daher die Angabe des Welteinkommen für den Progressionsvorbehalt fordert? Und sonstige Sonderausgaben, Versicherung & Co gehen ja ohne 157ter nicht?

Danke für Tipps!


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Luxi1
642 Messages

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9 Jahren  ago  

Bitte nochmal um Hilfe, diese Steuervariante betrifft doch sicherlich einige? bei Ehepaar, beide in Lux, 90%-Bedingung für 157ter nicht erfüllt => in der lux. Steuererklärung dann nur Angabe des lux. Gehalts notwendig, aber kein übriges Welteinkommen?

Danke im Voraus!


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

Hilfe, ich versuche es nochmal! *nachobenschieb*


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Hallo, gerne, aber bitte erkläre bzw. erläutere den Satz: "Ehepaar wohnt in D, beide arbeiten in Lux, aber es werden weniger als 90% des Welteinkommens in Lux verdient."tiefergehend. Mach es mit fiktiven Zahlen und denke daran: Es genügt, wenn EINER mehr als 90% in Lux verdient.


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Luxi1
642 Messages

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9 Jahren  ago  

Es werden wirklich >10% unseres Welteinkommens, auch auf den einzelnen Ehepartner gerechnet, in D eingenommen (Kapital, Miete etc.). Das ist auch nicht schlimm, ich bin mir nur nicht 100% sicher, ob die Steuererklärung Lux in diesem Fall wirklich so kurz ausfällt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass dann nur das Gehalt berücksichtigt werden muss und der gesamte Rest wegfällt, also die ausländischen Einkünfte dann nicht angegeben werden müssen (den Progressionsvorbehalt gibt es in diesem Fall nicht, oder?).


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Sofia
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9 Jahren  ago  

Wenn Du den Art 157 nicht anwenden kannst, dann entfällt der Rest wie von Dir beschrieben. Du kannst aber trotzdem alles angeben, dann prüft die Steuerverwaltung, was günstiger ist. Vielleicht ist der 157er doch anwendbar. Manche Kapitalerträge z. B. wie Zinsen sind m.W. nicht relevant, da es in Luxemburg ja die Abgeltungssteuer gibt (sonst würden Grenzgänger ungleich behandelt, wenn Zinsen für Deinen Steuersatz relevant sein sollten). Ich habe auch schon Beispiele gesehen, wo die Kapitalerträge in Höhe der Freibeträge komplett aus der Berechnung für die 90%-Grenze rausgenommen wurden. Geh mal zur Gewerkschaft, die wissen da Bescheid. P.S. bin weder Gewerkschaftsfunktionär noch Steuerberater und übernehme keinerlei Gewähr für obige Aussagen...


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

Danke, Erfahrungswerte, die meinen logischen Menschenverstand bestätigen, reichen mir erstmal, dafür lohnt kein Steuerberater. 😉