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Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung Dienstwagen  

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pincure79
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wer kann mir genau erklären wie das sich verhält:

Dienstwagen (auch private Nutzung) Neuwert z.B. 40000 € ... 1,5 % davon sind 600 €. Bezahle ich die 600,- € oder von den 600,- € den ensprechenden Steuersatz z.B. bei 25% ... 150,- € ... ??? DANKE 🙂


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Du bezahlst nur die Steuern.


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pincure79
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9 Jahren  ago  

... also die im Beispiel genannten 150,- € ???


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9 Jahren  ago  

auf der Startpage ist der Gehaltsrechner.

Da folgenden Betrag rein tippen:

Aktuelles monatliches Bruttoeinkommen + 1.5% des Fahrzeugneupreis

Und schon bekommst du alle Angaben die du brauchst.


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pincure79
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9 Jahren  ago  

@Info: Vielen Dank ... Super 🙂


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pincure79
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9 Jahren  ago  

... noch eine Frage: Die 1,5 % die ich vom Neuwert versteuern muss, werden diese auf mein Bruttogehalt drauf gerechnet ... sprich bei z.B. 3000,- € bekomme ich 3600,- € ??? Danke 🙂


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Ja


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9 Jahren  ago  

Du "bekommst" nicht 600 EUR mehr auf Dein Brutto, Du zahlst nur Steuern auf ein Brutto von 3.000 + 600 EUR! Nicht das Du das verwechselst!


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Oder anders formuliert: Die 600 werden natürlich nach Steuerberechnung dann wieder abgezogen.


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3568 Messages

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9 Jahren  ago  

Bleiben wir mal bei den Zahlen 3000 und 600.

Steuerlast ohne Dienstwagen mit Lohnsteuerklasse 1 ledig wären 305 Euro im Monat. Steuerlast mit Dienstwagen mit Lohnsteuerklasse 1 ledig wären 482 Euro im Monat.

Das bedeutet vereinfacht das bei den oben genannten Zahlen die Steuerlast um 177 Euro steigt und somit monatlich 177 Euro weniger Netto auf dem Konto ankommt.


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pincure79
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9 Jahren  ago  

Thanx @Info 🙂 ... Muss ich auf irgendwas achten? Es wird ja vorraussichtlich vertraglich fest gehalten, das ich den Dienstwagen beruflich wie privat benutze.

Danke 🙂


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info
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9 Jahren  ago  

Lass dir schriftlich im Vertrag fixieren das der AG bei einer negativen Rückmeldung zur Auslegung der MwSt Richtlinie diese nicht auf dich abwälzen darf.

Zwischen Deutschland und Frankreich läuft das bereits und es gibt hier das erste Grundsatzurteile aus 2014 dass der Arbeitgeber die Kosten rückwirkend auf den Mitarbeiter umlegen darf.