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Forum / Steuern und Finanzen

Ausländisches Fahrzeug versteuern  

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luxotte
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9 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen,

ich wohne in Echternacherbrück und hätte eine verzwickte Frage.

Ich habe vorübergehend den Wagen von meiner Mutter geliehen bekommen (wegen eines Schadens am eigenen Fahrzeug / Schrott und gerade kein Geld habe um ein neues anzuschaffen), damit ich bisschen mobil bin. Am Wochenende wurde ich Abends nach einem Kinobesuch in Luxemburg dann von einer Grenzkontrolle (nicht zu schnell gefahren, nur eine allgemeine Kontrolle ;)) auf der deutschen Seite angehalten und die haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Konstellation des geliehenen Wagens nicht zulässig ist. Luxemburgisches Nummernschild aber deutscher Wohnort.

Wenn ich den Wagen privat benutze, müsste ich den Wagen auch in Deutschland anmelden oder den Wagen bei der Firma als Firmenfahrzeug in Luxemburg anmelden wo ich arbeite, da es sonst Steuerhinterziehung wäre wenn ich den Wagen öfters fahre und in Deutschland keine Steuern dafür zahle. Exakte Aussage des Polizisten.

Der Wagen meiner Mutter kann soviel ich weiß nicht umgemeldet werden, da meine Mutter auf dem Wagen noch eine Finanzierung am Laufen hat. Und wieso eigentlich auch umbenennen. Ist ja nicht mein Wagen und habe ihn ja nur für paar Wochen. Wieso kann eine Privatperson bzw die Familie jemand anderes aus der Familie keinen Wagen leihen um über die Grenze zu fahren und bei einer Firma soll das klappen? Oder kann ich auch die Steuern bezahlen für die paar Wochen ohne den Wagen jetzt hier in Deutschland anzumelden?

Ich arbeite in Luxemburg und beziehe da zu 100% mein Gehalt und verrichte auch da meine Steuern (Steuererklärung).

Es wäre nett, wenn mir bei diesem Thema jemand weiterhelfen könnte, weil ich bei dem Thema etwas überfordert bin.

Vielen Dank im Voraus


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Releena
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9 Jahren  ago  

Die Erklaerung kommt hier: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/index_de.htm

Fuer deine Situation ist dieser Absatz relevant: "Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto keiner Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur dann fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen."

Es ist nur bedingt nachvollziehbar.


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luxotte
8 Messages

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9 Jahren  ago  

Danke als erstes mal für eine Antwort.

Mh, kann ich denn einen Wagen in 2 Ländern anmelden bzw versteuern oder soll ich mich lieber wieder vorübergehend in Luxemburg bei meiner Mutter als 2. Wohnsitz oder gar Hauptwohnsitz anmelden und Deutschland dann als 2. Wohnsitz?

Ich bin auch noch Freiberufler und habe in Luxemburg unter der Adresse meiner Mutter meine Firma als Einzelunternehmen eingerichtet. Ist zwar kein Wohnsitz aber Firmenadresse und wäre es einfacher den Wagen einfach da drüber laufen zu lassen?

Mh wie haben es denn die anderen gelöst in den Nachbardörfern hier in Deutschland, wo bei jedem 2. Haus immer ein Wagen mit Lux. Kennzeichen steht? 😉


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Ich glaube da wollte dich jemand auf den Arm nehmen!

Hat er dir irgendwelche Rechtsgrubdlage genannt? Hast du ein Knöllchen bekommen?

Senner dein Auto in einem anderen Land benutzt und dort länger als 6 Monste wohnst musst du es ummelden. Aber da du es ja geliehen hast ist das nicht relevant für dich. Also einfach weiterfahren. Das Auto ist ja nicht dir!


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info
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9 Jahren  ago  

Da liegt der Fredde leider falsch. Beachte hierzu das die 6 Monate die du anführst nur gültig sind wenn der Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs ist.

In der Tat darf man als einer der in Deutschland mit erstem Sitz gemeldet ist nur dann ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen auf deutschen Straßen bewegen wenn es sich um einen Firmen oder Leihwagen handelt sofern bei einem privaten Fahrzeug der Fahrzeuginhaber nicht im Fahrzeug ist.

Wenn das anders möglich wäre hätte ich lange ein nicht deutsches Kennzeichen auf meinem Mopped und würde einen auf Fuck-The-TüV machen. 😉

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__1.html

wichtig sind nur §1 bis §3, einfach auf die Schaltfläche "weiter" klicken.


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Fredde
339 Messages

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9 Jahren  ago  

Nun gut dann eine Idee: Mach einen Mietvertrag mit deiner Mutti und gut ist!

Aber ich habe auch das her gefunden: Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von:

....

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;

Also sollte es kein Problem sein. Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion mit einem Schweizer Zöllner!


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info
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9 Jahren  ago  

Naja, da muß Mutti nur vorher ein Gewerbe als Fahrzeugvermieter anmelden. Ob das jetzt wirklich eine gangbare Lösung ist wage ich zu bezweifeln.

Da ist die Verlegung vom Wohnsitz wie oben von Sundawn30 beschrieben wohl eher eine mögliche Lösung.