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Forum / Arbeitswelt

Beispiel für lux. Arbeitszeugnis/-bescheinigung?  

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LeslieZinly
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9 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

ich bin aktuell etwas verunsichert was das lux. Arbeitszeugnis angeht. Ich habe von meinem AG ein AZ ausgestellt bekommen, welches in meinen Augen weder ein qualifiziertes Zeugnis noch eine Bescheinigung ist. Mein Eindruck wurde auch durch eine prof. Prüfung des AZ bestätig, die besagt dass dieses AZ zumindest für den deutschen Markt unbrauchbar ist, bzw. eine extrem negative Bewertung abgibt. Zum grossen Teilen liegt das an gänzlich fehlenden Bausteinen, zum anderen an schlechten Formulierungen.

Es wird, zumindest für mein Verständnis, versucht in der bekannten deutschen Zeugnissprache zu formulieren. Zumindest teilweise. Dieser Ansicht ist auch der externe Prüfer. Leider kennt dieser Dienstleister nicht mit den lux. Gepflogenheiten aus, und kann dazu auch leider nichts sagen.

Wie hier" target="_blank" rel="nofollow">http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/demission-licenciement/demission/certificat-travail/]hier im Bürgerportal zu lesen ist, muss zumindest ein Arbeitszeugnis auf Aufforderung ausgestellt werden. Dort ist allerdings die Rede von einem "nüchternem Dokument".

Weiterhin ist dort zu lesen

[elementname]Das Arbeitszeugnis darf keine tendenziösen oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Bemerkungen enthalten.[/elementname]

Was heisst jetzt tendenziös und nachteilige Bemerkungen? Gilt dann hier auch die Zeugnissprache, gerade da das Zeugnis auch in Deutsch verfasst wurde. Weil dann würde ich sagen sind definitiv nachteilige, und tendenziöse Bausteine zu finden.

Hat hier jemand eine Vorlage oder ein solch "nüchternes" Dokument zum Vergleich? Evtl. kann ich damit dann dem Ganzen auf den Grund gehen und herausbekommen ob es sich bei mir in der Tat um ein nüchternes Dokument, oder einen "Ich will, aber kann es nicht" Zwitter handelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Rock'n'Roll Armin


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Sarceni
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9 Jahren  ago  

Hallo Rock'n'Roll Arnim,

bis letztes Jahr war ich bei einem Tochterunternehmen eines deutschen Unternehmens beschäftigt. Leider wurde beschlossen, die Präsenz in Lux. zu schließen. Zum Abschluss bekam ich ein Arbeitszeugnis, das inhaltlich einem Qualifizierten Zeugnis nach deutschem Muster entspricht.

Ich habe dann bei einem sehr französisch geprägten luxemburgischen Unternehmen angefangen. Die wollten zu keinem Zeitpunkt mein schönes Zeugnis sehen. Denen genügte es, dass ich drei Referenzpersonen nennen konnte, die allerdings nach deren Aussagen nie kontaktiert wurden.

Also: wenn dein Arbeitgeber nicht von sich aus in der Lage und Willens ist, ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis nach deutschem Muster auszustellen, dann hast du wohl schlechte Karten.

HIer ist der gesetzliche Anspruch: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/demission-licenciement/demission/certificat-travail/

Versuch doch einfach deinen potentiellen neuen Arbeitgeber in Deutschland über die Rechtslage aufzuklären und biete ihm an, andere über dich befragen zu dürfen. Zur Not kann er dich ja noch während der Probezeit wieder feuern ...

Zeugnis in Lux:: siehe auch die vorangegangenen Diskussionen hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=7352&page=1

http://maxime.test.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=12566&page=1

http://boo.test.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=7958&page=1

sowie den Leitfaden für Grenzgänger vom deutschen Arbeitsamt, Kapitel 4.2.6 http://www.luxemburg.diplo.de/contentblob/2140870/Daten/316972/Leitfaden_Grenzgaenger.pdf

mit dem Hinweis zum "französischen" Bewerbungsverfahren unter Abschnitt 2.04 (Kapitel 6.4) im selben Leitfaden.

Die Zeugnis-"Sprache" hat die deutsche Sprache inzwischen soweit verdreht, dass eigentlich ein klares Urteil kaum noch zu erkennen ist, zumal auch nicht immer gewährleistet ist, dass der Autor der Zeugnis-"Sprache" mächtig ist.


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LeslieZinly
4 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Sarceni,

erst einmal Danke für Deinen Kommentar. Das mit den schlechten Karten erscheint mir auch so, aber da versuche ich zumindest aktuell mit einem von extern erstelltem Zeugnis entgegen zu wirken. Das wird aber auch geblockt. Das ist aber eine andere Geschichte.

Es geht mir aktuell auch nicht um einen potentiellen deutschen Arbeitgeber. Ich habe vor einiger Zeit innerhalb von Lux. gewechselt, möchte aber nur für die Zukunft nach Möglichkeit ein AZ, welches ich auch später in D vorzeigen kann. Falls der Fall mal eintritt.

Es geht mir aktuell primär darum zu erfahren wie ein richtiges lux. Arbeitszeugnis laut "guichet" auszusehen hat, da ich aktuell der Meinung bin dass das was mir ausgestellt wurde weder ein lux. AZ geschweige denn ein deutsches AZ ist.

Zumindest sind aktuell auch schon bekannte Floskeln die man aus Zeugnissen kennt in dem enthalten was ich von meinen ex AG erhalten habe. Ist sowas in einem lux. AZ laut "guichet" Teil des AZ?

Die verlinkten Beiträge hatte ich schon gelesen, aber dort wird leider auch nicht klar wie ein lux. AZ auszusehen hat. Bzw. was letztendlich wirklich ein "nüchternes" Dokument ausmacht.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, in Luxemburg ist es gang und gebe das Du nur eine Arbeitbescheinung bekommst. Andere Länder andere Sitten.

Du wist Dich damit zufrieden geben.

es gibt übrigens keine rechtliche Handhabung, laut Gewerkschaft.


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Vera79
1678 Messages

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9 Jahren  ago  

Ich verstehe nicht was daran so schwer zu verstehen ist:

##Anfangsdatum des Arbeitsverhältnisses (einschließlich der Probezeit); ##Enddatum des Arbeitsverhältnisses; ##Art der vom Arbeitnehmer ausgeübten Beschäftigung(en); ##Zeiträume, während welcher diese Beschäftigungen ausgeübt wurden.

Das Arbeitszeugnis darf keine tendenziösen oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Bemerkungen enthalten. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, Bemerkungen über die Qualität der während der Dauer des Arbeitsvertrags vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit zu machen. -------------

Ist doch klipp und klar erklärt .... Gruss, Vera


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LeslieZinly
4 Messages

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9 Jahren  ago  

> in Luxemburg ist es gang und gebe das Du nur eine Arbeitbescheinung bekommst. Wenn es denn eine wäre, und nicht ein "ich will aber kann nicht" halb D halb L Bezeugnis könnte ich mich evtl. damit abfinden. 😉

> Ist doch klipp und klar erklärt .... Die Liste ist relative klipp und klar.

"Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, Bemerkungen über die Qualität der während der Dauer des Arbeitsvertrags vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit zu machen."

Allerdings lässt dieser Satz doch einiges an Interpretation zu. Zumindest für meine Begriffe. 😉

"Das Arbeitszeugnis darf keine tendenziösen oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Bemerkungen enthalten."

Nach welchen Regeln kann denn dann geprüft werden ob sich die Bemerkungen des AG im Rahmen bewegen?

Klipp und klar ist zumindest für mich ein bisschen was anderes. 🙂

Auf jeden fall schonmal Danke für die Infos bisher


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Vera79
1678 Messages

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9 Jahren  ago  

Habe ich auch schon mal gemacht (in D): AZ selbst geschrieben und dem AG gesagt "dass ich das gerne genauso hätte" ... hat ihm Zeit erspart und mir das gewünschte Ergebnis 🙂


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franz2
257 Messages

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9 Jahren  ago  

Wenn man in gutem Einvernehmen ausscheidet und es dem AG leid tut, dass man wechselt, dann ist er sicher bereit ein positives Zeugnis auszustellen. Ich find Vera's Vorschlag gut, in dem Fall eine Vorlage abzuliefern. Ansonsten muss man sich halt mit dem in Luxemburg normalen Magerzeugnis zufrieden geben. Fazit: wenn der AG einem was Gutes tun will, dann kann er es auch.


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LeslieZinly
4 Messages

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9 Jahren  ago  

@franz2 Das ist wohl wahr. Aber wie bereits oben geschrieben anscheinend nicht so einfach. Aber eine andere Geschichte.

Hast Du vlt. ein derartiges lux. Magerzeugnis und kannst es hier posten? Würde einfach nur gerne mal die Magerform sehen bzw. lesen. 🙂


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franz2
257 Messages

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9 Jahren  ago  

Das typische lux-Zeugnis ist (wie Vera auch schon geschrieben hatte):

Wir bestätigen hiermit, dass Herr XXX vom datum bis zum datum in unserer Gesellschaft als XXX tätig war.

Unterschrift, Datum

(Falls es Arbeitstitel gegeben hat, dann werden diese auch noch mit datum erwähnt) (Falls es dem AN nicht abträglich ist, kann auch noch der Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erwähnt werden (z.B. "auf eigenen Wunsch")


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Vera79
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9 Jahren  ago  

Korrekt, genauso wird das bei uns auch ausgestellt. Und immer in französisch ...


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curlywurly
29 Messages

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9 Jahren  ago  

Mir wurde auch gesagt, dass das AZ nur wie eine Arbeitsbescheinigung ist. Das würde ich einem dt AG auch genau so erklären, falls gefragt wird. Ausserdem habe ich mich mal mit dt Personalern unterhalten und sie lesen die Dinger eh nicht. Handelt sich wohl mehr darum, ein AZ als Nachweis zu haben.

Auch sehr interessant: mein letzter AG (amerikanisch) stellt von vorne herein gar nichts aus und macht dies nur auf konkrete Anfrage des pot. neuen AGs..find ich allerdings auch etwas merkwürdig...


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Juergen1964
833 Messages

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9 Jahren  ago  

Bei der ADEM brauchst Du dieses AZ. bzw AB.