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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenschein für Mutter-Kind Kur  

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butzel1
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8 Jahren  ago  

Ist hier jemand auf dem aktuellsten Stand? Benötigt der Lux. Arbeitgeber und die CNS einen Krankenschein für den Zeitraum der Kur? Das steht für deutsche Ärzte natürlich im Widerspruch dazu gleichzeitig für die Kurklinik attestieren zu müssen dass man gesund ist...


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Ich bin da auch gerade drann, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Derzeitiger Wissensstand ist, dass die 2 Tage für Kindeskrankheit dafür genutzt werden müssen und bei ernstahfter Erkrankung weitere Tage von der Sozialversicherung gewährt werden können. Ich richte mich mal auf unbezahlten Urlaub ein 🙁 Mit Kindern steht man in Lux im Krankheitsfall nicht besonders gut da...


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Meine Kollegin ist mit Krankenschein zur Mutter-Kind-Kur gefahren. Hat der Hausarzt aber ohne Probleme ausgestellt


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Und was sagt da die Sozialversicherung bzw der Arbeitgeber zu? Man ist ja selbst nicht krank und das L Arbeitsrecht ist diesbezüglich ja eindeutig. Es gibt 2 Tage pro Kind/Jahr (was bekanntlich nicht ausreichend ist, wie auch an anderer Stelle im Forum diskutiert wird).


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Also...in einer Mutter-Kind Kur geht es ja vorrangig um die Mutter Zum Teil sind Kinder nur Begleitkinder, von daher würden Krankentage fürs Kind gar keinen Sinn ergeben aus meiner Sicht!

Mein AG sagt Krankenschein!

Mimsafreddi: Hattest du diese Info von der CNS? Unbezahlter Urlaub ist unrealistisch bspw. für Alleinerziehende !

Wie sieht das Ganze denn aus bei einer normalen Kur ohne Kinder? Also bspw. in Mondorf? Stellt da der Kurarzt nen Krankenschein aus?


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Ich habe die Info von der CMFEP, der KK für Beamte in Lux. Dort will man aber auch noch einmal Rücksprache mit der Sozialversicherung halten. Ich warte, wie gesagt, noch auf Rückmeldung.


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Ich denke deine KK vermischt da zwei Dinge miteinander ! Nämlich eine kurbedürftigkeit und eine akute Erkrankung des Kindes!

Ich würde das so nicht akzeptieren, da hier ganz klar eine kurbedürftge Mutter benachteiligt wird gegenüber anderen kurbedürftigen Personen!!!

Das würde ich an deiner Stelle man in den Raum werfen und dann sollen die mal argumentieren!


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Nee, bei uns ist der Fall anders gelagert. Es geht nicht um ein kurbedürftiges Elternteil, sondern um ein rehabilitationsbedürftiges Kind. Daher könnte das schon richtig sein, was die KK sagt. Es gibt natürlich Ausnahmen bei ganz schwerer Erkrankung des Kindes, die bei uns Gott sei Dank nicht vorliegt. Ich habe mich mal mit dem unbezahlten Urlaub "angefreundet". Schliesslich wird die Kur und die Begleitung ja schon finanziert.


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Nise
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8 Jahren  ago  

Ich war im April 2015 zur Kur und mein Sohn nur als Begleitung. Hierfür brauchte ich einen Krankenschein. Denke wenn die Mama nur Begleitung ist muss halt Urlaub genommen werden


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Morgen soll beim Kontrollarzt (?) darüber beschieden werden, wie es aussieht, wenn ein Elterteil als Begleitung mitkommt. Wie gesagt, ich stelle mich mal auf unbezahlten Urlaub ein. Ich werde hier informieren.


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Karminski
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8 Jahren  ago  

@mimsafreddi1 Darf ich fragen was beim Kontrollarzt raus gekommen ist ? Also Urlaub oder Krankenschein für das Elternteil ? Schöne Grüße


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Da hat sich leider nichts mehr getan. Emails blieben unbeantwortet. Hab dann Urlaub dafür verwendet.


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Karminski
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8 Jahren  ago  

Ok Danke