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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerreform 2017 - Was bedeutet die Individualbesteuerung für Ehepartner ?  

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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Hallo,

in der Steuerreform 2017 wurde verabschiedet, dass die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepartner ab dem 1. Januar 2018 kommt. Heisst das, das man dann ein Wahrecht bekommt, ob man gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchte, sozusagen Steuerklasse 2 oder 1? Oder bedeutet es, dass in Zukunft das "Splitting" ganz abgeschafft wird?

Gruss


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CaptainHook
626 Messages

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8 Jahren  ago  

Sich noch keiner damit beschäftigt? Wenn das Splitting abgeschafft würde, hätte das enorme Konsequenzen vor allem für diejenigen Familien, in welchen nur einer berufstätig ist.


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oernie
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8 Jahren  ago  

die Steuerreform wurde noch nicht verabschiedet. Es gibt nicht mal einen Vortext.


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CaptainHook
626 Messages

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8 Jahren  ago  

Danke für den Link. Das klärt einiges!

So wie ich das verstehe, ändert sich nur, dass derjenige mit der 2ten Steuerkarte monatlich mit seinem korrekten Steuersatz anstelle des falschen Pauschalsteuersatzes besteuert wird und die Vorauszahlungen damit wegfallen. Das wäre ja begrüssenswert. Dafür wird zunächst ein Steuersatz wie bei Gemeinsamveranlagung ermittelt und dann jeweils die Steuerklasse 1 auf die entsprechenden Gehälter der Eheleute appliziert. Splitting-Vorteil bleibt also bestehen.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

Hat jemand einen genaueren Überblick, was da auf uns zukommt? www.volksfreund.de/nachrichten/region/luxemburg/aktuell/Luxemburg-aktuell-Steuerreform-in-Luxemburg-Pendler-haben-bald-weniger-im-Geldbeutel;art1715,4537138

"Grenzgänger würden nur noch dann von der günstigeren Steuerklasse 2 profitieren, wenn sie mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens in Luxemburg erzielten."

Bisher fallen bei <90% ja "nur" die Abzugsmöglichkeiten nach 157ter weg. Hat der Volksfreund da recht, dass zukünftig dann die Steuerklasse 1 droht? Und was genau ist mit "gesamtem Einkommen" gemeint? Komplettes Welteinkommen, zu versteuerndes Einkommen oder doch nur das aus Arbeitsverhältnissen? 10% kommen ja mit Kapitalerträgen, Miete & Co schnell mal zuammen... Das könnte aber weh tun...


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grenzerfahrung
77 Messages

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8 Jahren  ago  

Ich habe es so verstanden:

Verheiratete Grenzgänger bei dem einer in Deutschland und der andere in Luxembourg arbeitete und der in Luxembourg arbeitende mehr als 50% des Hausaltseinkommens beisteuerte wurde so besteuert dass das Einkommen des in Deutschland arbeitenden keine Rolle spielte (also etwa vergleichbar Steuerklasse 3 in Deutschland).

Deutsche "Halb"-Grenzgänger-Paare wurden damit im Prinzip besser gestellt als Ansässige, deren Steuersatz sich ja aus der Summe der Einkünfte ergibt. Das wird jetzt geändert. Es war ja sehr angenehm dass es für die Luxembourger Steuer keine Rolle spielte ob der in Deutschland arbeitende 1000€ im Jahr verdiente oder aber fast soviel wie man selbst.

Wobei ich schon noch Verständnisprobleme damit habe wie eventuelle Progressionsvorbehalte berücksichtigt werden müssten und ob damit nicht doch durch die Hintertür eine Art Doppelbesteuerung eingeführt wird, denn auf beiden Seiten der Grenze das Einkommen des anderen zu berücksichtigen klingt doch sehr danach.


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Grenzgaenger2014
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8 Jahren  ago  

Kurze Zwischenfrage (Wohl nicht die allerwichtigste in dem Kontext und den vielen Konstellatoinen):

Für 2 verheiratete Grenzgänger die gemeinsam in D leben, beide in L arbeiten und beide die Klasse 2 haben (gemeinsam veranlagt) ändert sich ja gar nichts, da 100% in Lux erwirtschaftet werden. klingt ziemlich straight forward, ist das so?

Danke & Gruss


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Kann mich vielleicht auch mal jemand kurz aufklären! Was bedeutet das denn für diejenigen, die zur Zeit Steuerklasse 1a haben! Vielen Dank!


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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