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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld - Auszug aus dem Geburtenregister  

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nstella
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8 Jahren  ago  

Hallo,

Sorry erstmal falls diese Frage schon im Forum gestellt war. Ich finde nämlich keine Antwort diesbzgl.: Ich bekomme momentan mein KG in D aber ich hätte Anspruch auf Differenzzahlung in L. Ich will jetzt diese beantragen und es steht, dass ich einen Auszug aus dem Geburtenregister nachreichen muss: Welches Dokument ist damit gemeint? Eine Kopie der Geburstagsurkunde oder eine Urkunde vom Standesamt? Vielen Dank für Eure Hinweise.

VG.


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PsstGeheim
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8 Jahren  ago  

Geburtsurkunde


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nstella
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine Antwort. Im Original? Oder reicht eine beglaubigte Kopie aus?


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Sarceni
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8 Jahren  ago  

Eine amtlich beglaubigte Kopie entspricht dem Original.

Hier ein Auszug aus dem Guichet:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/certificats/etat-civil-authentification/authentification/copie-conforme/index.html

Eine beglaubigte Kopie ist eine mit dem Original übereinstimmende Zweitschrift, mit der derjenige, der eine Kopie ausfertigt, deren Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet.

Bei Zweifeln über die Rechtsgültigkeit der vorgelegten oder übersandten Kopie kann die Vorlage des Originals verlangt werden, wobei die Gründe hierfür anzugeben sind.

Die Verpflichtung zur Beibringung einer beglaubigten Kopie gilt jedoch weiterhin für Dokumente, die von einer Behörde eines Nicht-EU-Landes ausgestellt wurden.

Wenn Originale im Rahmen von Verwaltungsvorgängen vorgelegt werden müssen, bleibt diese Forderung bestehen. Dies betrifft u. a. Auszüge aus Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden usw.) oder Strafregisterauszüge.

Im Zweifel am besten bei der zuständigen Behörde vorher nachfragen, was genau benötigt wird.


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PsstGeheim
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8 Jahren  ago  

Man braucht keine amtlich beglaubigte Kopie und muss nicht noch für die Beglaubigung Geld ausgeben. Einfache Kopie reicht. Ich empfehle immer wieder, alle Unterlagen sammeln und PERSÖNLICH zur Kindergeldstelle gehen. Dort das Original vorlegen und gleich eine Kopie mitnehmen, dann kann der Sachbearbeiter vor Ort mit dem Original prüfen. Ich habe noch bei keinem Antrag eine Kopie beglaubigen müssen. Und wenn die Zahlung auf ein deutsches Konto gehen soll, dann nimm gleich eine Kopie der Vor- und Rückseite deiner EC-Karte mit, die IBAn muss drauf stehen. Das dient nämlich bei deutschen Zahlungsempfängern als Ersatz für den "Bankausweis".


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nstella
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8 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank!

Ich glaube Auch es ist einfacher wenn ich persönlich die Dokumente abgebe. Ich hoffe, dass um die Mittagszeit nicht zu viel stau ist. Merci encore


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Ich persönlich habe noch nie was selbst auf der Familienkasse abgeben müssen. Hat immer alles reibungslos funktioniert. Es soll kein Angriff sein, aber wenn jeder immer dort vorstellig wird, wegen einfachen Anträgen, ist es kein Wunder, dass dort so lange Wartezeiten entstehen...

Kopie reicht aus 🙂


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nstella
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8 Jahren  ago  

@Qwertzu, ich hatte noch ein Anliegen bezgl. das Schreiben von der Familienkasse in D. Es war dann gut, dass ich dort war. Es war relativ ruhig und ich musste keine 5 Minuten gewartet. Toll, dass nicht jeder persönlich hingeht 😉 Kopie hat auch gereicht.