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Forum / Arbeitswelt

Rückzahlung Elterngeld nach Elternzeit  

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mariamichels
12 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo, nach der Elternzeit ist der Arbeitgeber (AG) verpflichtet den Arbeitnehmer (AN) in seine Vollzeitstelle zurück zu nehmen. Wenn der AN die Stelle Vollzeit nicht antreten kann und der AG einem keine Halbtagsstelle anbietet, dann bleibt einem ja nichts anderes übrig als zu kündigen.

Wie fährt man da fort? Muss man noch arbeiten gehen? Ich habe mal gehört, dass wenn man an dem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit kündigt, das Elterngeld zurück zahlen muss? Oder gilt das nur, wenn man bereits in der Elternzeit kündigt?

Hat jemand hier schon einmal so etwas gemacht? Und wie ist der Stellenmarkt in Luxembourg für 20-24h/Woche? Service/Tankstelle/Büro....

Hat hier jemand Erfahrungen damit gesammelt? Freue mich auf Eure Antworten Viele Grüße Maria