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Forum / Mobilität

Die Baustelle an der Brücke beim Grenzübergang ist weg!  

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aubinyvonne
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8 Jahren  ago  

...endlich können die Raser wieder mit 130 Sachen über die Grenze rauschen! Hurra!

Wobei anzumerken ist, das große Baustellen in D meist erst später als geplant fertiggestellt werden. In L wird entweder flotter gearbeitet oder aber die Planung weniger optimistisch gemacht. Sei's drum. Weniger Baustellen ist immer gut. Danke an alle, die da malocht haben. War keine schöne Arbeit denke ich, besonders wegen der Raser, für die die vorgeschriebenen 50km/h viel zu langsam war.


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abc123
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8 Jahren  ago  

so langsam nur 130 ? Da geht mehr


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CharlesLib
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8 Jahren  ago  

Die gebotene Geschwindigkeit wird mit einem 70er Schild angezeigt. Daran ist kein Zusatzschild für den Grund der Begrenzung (wie z.B. für 2 km od. Baustelle) angebracht und es gibt auch kein Endeschild. Zumindest Richtung Deutschland, die luxembourger Richtung habe ich jetzt nicht genau vor Augen. Wie weit gilt denn in diesem Fall die Geschwindigkeit von 70 km/h?

Nach deutscher StVO enden die 70 "nie".

denn Streckenverbot enden nur unter vier Bedingungen: •durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier •durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" •durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). •an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Aber, soweit ich in Errinnerung habe steht hinter dem Zoll doch noch ein 100 Schild das nach der Sauertalbrücke aufgehoben wird ?


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rollenderrubel
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8 Jahren  ago  

Von Luxemburg kommend geht es auf der Brücke erstmal auf 90 runter, dann auf die oben genannten 70. Es wäre ja sinnvoll, wenn die 70 nach der Rast.... ääääh... Mega-Tankstelle enden würden. Undnus Frage würde mich aus purer Neugierde auch mal interessieren, aber ich hab keine Ahnung, wo im Code de la route man das nachgucken muss...

Ansonsten müsste die luxemburgische Begrenzung ja auf jeden Fall mit der deutschen Grenze enden. Ab da gilt ja die StVO.


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aubinyvonne
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8 Jahren  ago  

Von Luxemburg kommend gelten die 90 und dann 70 ab der "neu gemachten" Brücke, bis zum Anfang der Sauertalbrücke auf der deutschen Seite, denn da steht (und stand schon immer) ein 100km/h-Schild. Diese 100km/h werden am Ende der Brücke aufgehoben. Ab da "Feuer frei" . Eigentlich einfach...


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ondskapt
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8 Jahren  ago  

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden mit einem sog. "Règlement grand-ducal" geregelt. Hier wird die Strasse erwähnt (hier also die A1) mit den zugeh. Kilometern wo die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Dieses Règl. G-D. ist zu finden unter: www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2008/0171/a171.pdf

Richtung Lux-Trier: 90km/h: PK 34.700 - PK 35.019 70 km/h: PK 35.019 - PK 36.620 (Sauertalbrücke)

In der anderen Richtung müsste 70km/h wieder vor der (ehemaligen Baustellen)Brücke aufgeben sein.


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CharlesLib
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8 Jahren  ago  

Moin NorisChuck Ich glaube das ist nicht "Eigentlich einfach". Nirgendwo steht, dass eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung eine niedrigere aufhebt. Aber das ist jetzt wahrscheinlich Haarspalterei. Es fährt sowieso (fast) keiner mit 70 bis zum 100er Schild.

hi ondskapt Das ist eine saubere Erklärung, aber eine ziemlich unpraktisch Angelegenheit. Selbst wenn man weiß wo es steht kann sich doch niemand die Entfernungen merken. Und Nichtluxembourger wissen davon überhaupt nichts. Mich würde da echt mal ein Gerichtsverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung in so einem Fall interessieren.


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ondskapt
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8 Jahren  ago  

@undnu Wieso eine "unpraktisch Angelegenheit"?? Die Schilder sagen dem Autofahrer doch ab wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht und wo diese wieder aufhört. Man muss nuch die Schilder beachten. Jedoch: Ein Schild OHNE dazugehöriges RGD ist nix wert. Ein Gericht wäre in diesem Fall schnell fertig mit dem Urteil, zu schnell in einer 70 Zone gefahren: RGD vorhanden, also Bussgeldverfahren oder Lappen weg, demnach wie schnell man unterwegs war.


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aubinyvonne
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8 Jahren  ago  

Zitat undnu: "Moin NorisChuck Ich glaube das ist nicht "Eigentlich einfach". Nirgendwo steht, dass eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung eine niedrigere aufhebt. Aber das ist jetzt wahrscheinlich Haarspalterei. Es fährt sowieso (fast) keiner mit 70 bis zum 100er Schild. "

DAS ist doch wohl logisch. Und häufig anzutreffen. Wohl wirklich Haarspalterei... Achso, Wikipedia weiß dazu: "Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“ oder durch ein anderes geschwindigkeitsregelndes Verkehrsschild[...]" Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssige_H%C3%B6chstgeschwindigkeit#Ausschilderung_von_Tempolimits Alles klar würde ich sagen, auch für die Leute aus Korinth. " alt=" " />


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abc123
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8 Jahren  ago  

hat eigentlich jeder so in der Fahrschule gelernt


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CharlesLib
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8 Jahren  ago  

Ich bin ein wenig traurig. Warum wollt ihr mich als dumm abstempeln. Ich habe doch nur meine Zweifel an der beschissenen Beschilderung am Grenzübergang kundgetan.

Eine konkrete Aussage, dass eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung eine niedrigere aufhebt habe ich bis jetzt nicht gefunden. Wiki, mal unabhängig von dessen nicht gegebenem Wahrheitsgehalt, sagt nichts genaues. Da steht nur "z.B. Ortsschilder". Laut StVO sind es aber nicht mal Ortsschilder. Der gesunde Menschenverstand sagt: Natürlich muss das so sein. Es wird wahrscheinlich auch so gehandhabt. Aber bitte überzeugt mich mit einem handfesten Beweis.

Ich wünsche allen ein sonniges Wochenende.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Ich würd StVO §41(2) anwenden: Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist

In Österreich gibts tatsächlich nen Rechtssatz dazu (Dokumentnummer JWR_1973001543_19741211X01):

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die mittels eines Verbotszeichens nach § 52 lit a Z 10 a anzuzeigen ist, wird in der Regel durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 b StVO aufgehoben. Sie wird jedoch auch wenn dem Verkehrszeichen nach § 52 lit a Z 10 a, mit dem sie angeordnet wurde, ein weiteres Verkehrszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO folgt, womit die zuerst angeordnete Geschwindigkeit abgeändert wird, durch dieses ersetzt. In einem solchen Fall bedarf es nicht mehr der Anbringung eines Verkehrszeichens nach § 52 lit a Z 10 StVI zur Beendigung der erstmals angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung.
🙂


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ondskapt
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8 Jahren  ago  

Seit gestern steht das Schild C17b (70km/h aufgehoben) kurz vor der Sauertalbrücke. Danach kommt 100km/h über die Sauertalbrücke.

Danke an "undnu" dass Ihnen das augefallen ist!


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aubinyvonne
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8 Jahren  ago  

Dann kann der geneigte Sportfahrer nun auf den paar Metern zwischen "70km/h aufgehoben" und den "100km/h Höchstgeschwindigkeit" nochmal so richtig draufdrücken. Dürfte insbesondere die Gruppe aus Korinth nun endgültig zufriedenstellen. RK!

NAchtrag 03.08.16: Das Schild (Aufhebung der 70km/h) habe ich nicht entdecken können. Es wurde entweder entfernt oder jemand hat hier Geister gesehen. Nach wie vor bin ich der Meinung, das es auch kein solches Schild braucht, da die 100km/h Beschränkung über die Brücke die vorher geltenden 70km/h aufhebt.