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Forum / Allgemeines

Bestellerprinzip für Makler in Luxemburg  

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Manfred1
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8 Jahren  ago  

Petition n°689

http://www.chd.lu/wps/portal/public/PetitionDetail?action=doPetitionDetail&id=754

Ein altes Sprichwort lautet: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Bei Vermittlung von Mietwohnungen sollte das auch in Zukunft gelten hoffentlich, nämlich das Bestellerprinzip. Wer einen Makler beauftragt, eine Mietwohnung zu vermitteln, muss auch die Provision zahlen. Deswegen sollte jeder diese Petition unterschreiben, wenn sie in Luxemburg tätig sind aber im Ausland leben. Man weiss ja nie wo das Leben jemand hinführen kann.

Nicht vergessen nach der Unterschrift, es auch zu aktivieren, indem sie auf den Link klicken ACTIVER SIGNATURE, wird separat von der Chambre des Députés per mail geschickt.