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Forum / Steuern und Finanzen

Was ändert sich nach der Hochzeit - steuerlich gesehen?  

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Grobi82
43 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo liebes Forum,

meine Verlobte (50% in D) und ich (100% in Lux; Grenzgänger; 1 gemeinsame Tochter) wollen nächstes Jahr heiraten und stelle mir die Frage, was sich dann steuerlich für uns ändern wird.

In Luxemburg rutsche ich von derzeit SK 1a in die 2, was per zu einer gewissen Verbesserung meines Nettolohnes führt. Meine Verlobte ist derzeit in der deutschen Steuerklasse 1 und zahlt wegen Ihres "geringen Gehaltes" nur etwa 60 Euro Lohnsteuer monatlich. Wird Sie zukünftig dann in SK 4 rutschen? Wenn ja, welchen Effekt hat das? Müssen wir dann auch eine Steuererklärung in Deutschland und Luxemburg machen? Kann es dann auch zu einer Nachversteuerung kommen?

Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße Grobi


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EddieIrvine79
392 Messages

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8 Jahren  ago  

Es ändert sich für deine Frau nichts, wenn sie in Steuerklasse 4 geht. Du wirst mehr netto raus bekommen.

Deine Frau und du müssen dann aber auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben (getrennte oder gemeinsame Veranlagung). Wenn deine Frau Steuerklasse 4 hat, muss im Allgemeinen nichts nachgezahlt werden, wir bekommen bei gleicher Konstellation bspw. immer etwas zurück. Eine Steuererklärung in Luxemburg musst du nur machen, wenn du mehr als 100 k verdienst. Aber wenn du einmal eine gemacht hast (ich nehme an, dass du dies wegen der Heirat tust), dann musst du immer wieder eine abgeben (ich glaube 5 Jahre lang). Nachzahlen muss du aber normalerweise nichts.

Der Differenzbetrag für das Kindergeld wird 2mal jährlich an deine Frau gezahlt (Januar und Juli).


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

Guten Abend Frau Herr.

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danke


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rollenderrubel
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8 Jahren  ago  

Anit-Spam-Mechanismus, wo bist du? Moderator, wo bist du? Admin, wo bist du? *seufz*


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8 Jahren  ago  

Wahrscheinlich ist das Fachwissen der Admins auf dem gleichen Niveau wie der redaktionelle Inhalt dieser Seite, sprich tendiert gegen NULL....


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MartinO
3 Messages

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8 Jahren  ago  

Ich bin zwar kein Admin, kann jedoch einiges aufgrund meiner Erfahrung im luxemburger und deutschen Steuersystem unverbindlich mitteilen.

Steuerklasse 1 vs. 4 in Deutschland Unterschied = 0 Das System der Steuerklassen liegt lediglich in der unterschiedlichen Verrechnung von einige Steuerfreibeträge und Freigrenzen aus. Eigentlich ist es vollkommen egal welche Steuerklassen man als Ehepartner wählt, denn der Unterschied ist spätestens am Jahresende immer = 0, es handelt sich bei der Steuerklassenwahl um die Frage der Höhe des gewünschten Zinsvorteils, da die monatliche Lohnsteuer nur eine Einkommensteuervorrauszahlung darstellt. Dazu nachfolgende Erläuterungen.

Steuerklasse 1 Grundsätzlich gilt, dass bei einem Arbeitnehmer ohne Werbungskosten >1.000€ und ohne andere Einkünfte ohne Sonderausgaben >36€ oder sonstige Besonderheiten bei dem Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende eine Steuererstattung oder Nachzahlung von +/- 0,00€ haben wird, da sämtliche, für diesen Fall relevanten Freibeträge in der Steuerklasse bereits verrechnet sind und der monatliche Lohnsteuereinbehalt einem zwölftel der Jahressteuer entspricht. Z.B. Werbungskostenpauschale, Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschale

Steuerklasse 4 Die Steuerklasse 4 enthält exakt die selben Verrechnungsbeträge wie die Steuerklasse 1. Sie drückt lediglich aus, dass man Verheiratet ist.

Steuerklasse 2 In dieser Steuerklasse wurden zusätzliche Freibeträge eingerechnet, die es nur für Alleinerziehende gibt. z.B. der Freibetrag für Alleinerziehende nach 24a EStG.

Steuerklasse 6 Diese Steuerklasse bekommt man nur für eine zweite Lohnsteuerkarte. Sämtliche, steuerlich relevante Freibeträge hat man schon durch seine erste Lohnsteuerkarte erhalten. Aus diesem Grund wurden hier keinerlei Freibeträge eingerechnet.

Steuerklasse 5 und 3 Diese Steuerklasse gibt es nur für Verheiratete. Hier wurden die Freibeträge des einen Ehepartners auf die Steuerkarte des anderen Ehepartners übertragen. Zum Ausgleich dafür dass ein Ehepartner sämtliche Freibeträge für beide Eheleute in seinem Lohn bekommen hat, hat der andere Ehepartner (der mit der 5) keine mehr. Aus diesem Grund sagt man auch, dass die Steuerklasse 5 die "teure" Steuerklasse ist. Grundsätzlich gilt hier auch, dass beim Jahresausgleich sämtliche Steuerschulden beglichen sind, da bei gleichem Verdienst der eine Ehepartner quasi die gesamte Steuerschuld des anderen Ehepartners monatlich mitbezahlt. Nachzahlungen entstehen lediglich dann, wenn beide Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Meist wird der Besserverdienende die Steuerklasse 3 wählen, sodass dieser auf seinen hohen Lohn wenig Steuern bezahlt und der Andere auf seinen niedrigen Lohn viel Steuer bezahlt. Zusammengerechnet entsteht hier ein Gefälle, da die Steuer des Wenigerverdienenden nie ausreichen wird, um die Steuer des Besserverdienenden in voller Höhe mitzuentrichten. Schuld ist hier der progressive Steuertarif. Die Steuerklassenwahl 5-3 führt deshalb immer zu einer Verpflichtung der Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Rechnen wir die monatliche Lohnsteuer beider Ehepartner + die Steuernachzahlung am Jahresende zusammen, entsteht in Summe genau so viel Steuer, wie bei 4+4 beider Ehepartner entstehen würde.

Die Frage der Steuerklassenwahl ist daher i.d.R. nur eine Frage nach der Liquidität und des Zinsvorteils. Was ist Euch lieber? 12 mal etwas mehr cash auf dem Konto haben und dafür am Jahresende eine höhere Nachzahlung zu haben oder 12 mal etwas weniger cash auf dem Konto zu haben und dafür am Jahresende grds. keine Nachzahlung zu haben? Wer genug Selbstdisziplin hat Geld für die Nachzahlung beiseite zu legen, oder genug verdient, dem rate ich aus rein finanzieller Sicht betrachtet zur Steuerklassenwahl 3+5, da dies ein zwölfmonatiges kostenfreies Darlehen bedeutet. Der Zinsvorteil liegt klar auf der Hand.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Wo bekommst du Zinsen? Für jeden Tipp bin ich dankbar. 😉


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Schaoten
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8 Jahren  ago  

@Gaulix Na ja, bei dem Zinsniveau ist der Zinsvorteil eher rudimentär aber das Liquiditätsargument macht natürlich Sinn...


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MartinO
3 Messages

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8 Jahren  ago  

Schaoten Du hast vollkommen recht, aber ein Vorteil ist ein Vorteil und ein Zinsvorteil liegt auch im Nichtleihenmüssen. Für die Geldausgabe langen die Banken trotz des niedrigen Zinsnivaus. Recht passable Tagesgeldverzinsung bei dem aktuellen Niveau bekommt man zur Zeit in den Niederlanden.

Achso zu der Frage der Abgabepflicht einer Steuererklärung: Die Verpflichtung ist in grds. gegeben, da ausländische Einkünfte einfließen!

Die Sterklassenwahl hinsichtlich Luxemburg sieht ein wenig anders aus. Hier muss in erster Linie, verursacht durch die luxemburger Steuerreform, nach der Höhe des individuellen bzw. globalen Steuersatzes bei der jeweiligen Steuerklasse gefragt werden. (Stichworte: Progressionseinkünfte Welteinkommensprinzip) Um hier eine Entscheidung treffen zu können muss man zumindest eine Überschlagsrechnung vornehmen, was ohne grobe Zahlen nicht geht.