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Forum / Allgemeines

Lux-Wohnsitz aufrecht erhalten trotz Studienende  

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Static7
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8 Jahren  ago  

Hallo liebe Community,

momentan studiere ich noch in Luxemburg und bin dort auch sozial- und krankenversichert.

Da ich mein Studium bald beenden und für einige Jahre nach Deutschland gehen werde, müsste ich den Wohnsitz, der bisher im Studentenwohnheim gemeldet ist, abmelden.

Damit fällt allerdings auch die Grundlage zur Versicherung bei der CNS und damit meine Krankenversicherung weg. Das soll so natürlich nicht sein, insbesondere wenn ich vielleicht in einigen Jahren wieder zurück nach Lux komme.

Weiß jemand Rat, wie ich meinen Wohnsitz rechtskonform erhalten könnte? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Viele Grüße Michael


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PsstGeheim
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8 Jahren  ago  

Deine Krankenversicherung fällt doch auch weg, wenn du den Wohnsitz in Lux behältst, oder ? Denn sobald du überwiegend in Deutschland tätig bist werden dort die Sozialversicherungsbeiträge fällig und du bist in D krankenversichert soweit ich weiß. Wenn du zurück nach Lux kommst, wirst du wieder bei der CNS versichert, da verlierst du ja nichts.


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Static7
10 Messages

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8 Jahren  ago  

Hmmm gute Frage!

Vielleicht sind das auch zwei Paar Schuhe. Dass die Sozialversicherung da fällig wird wo man beruflich tätig ist (in meinem Fall wäre das nach dem Studium Deutschland) und die CNS-Mitgliedschaft setzt denke ich nur einen luxemburgischen Wohnsitz voraus, so dass ich sie mit luxemburgischem Wohnsitz behalten könnte.

Aber vielleicht täusche ich mich auch. Vielleicht weiß jemand mehr?


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Christian Zimmer
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8 Jahren  ago  

schau mal hier nach:

http://cns.lu/files/publications/Depliant_competences_CNS_EN_DE_internet.pdf

Dort ist bei Fragen hinsichtlich Beitritt / Austritt die CCSS als Ansprechpartner genannt, vielleicht können die Dir weiterhelfen.

Das die Absicherung über die CNS nur über den Wohnort laufen kann geht glaube ich nur bis zu einem bestimmten Alter (war es 26?) über die Eltern, danach muss man sich selbst versichern (oder halt über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, Arbeitslosengeld beziehen o.ä.).

In D ist es meines Wissens nach so, dass Du bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit dort automatisch krankenversichert wirst (Stichwort: Allgemeine Krankenversicherungspflicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland). Die Leistungen sind in etwa vergleichbar mit denen der CNS...


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Static7
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8 Jahren  ago  

Danke dir tim1788, ich glaube das war der entscheidende Hinweis! Wenn der Zugang zur CNS auf der Mitgliedschaft in der CCSS beruht und nicht nur auf dem Wohnort, lässt sich das ja problemlos lösen. Ich werde den entsprechenden Ansprechpartner mal kontaktieren 🙂

Vielen Dank für die Hilfe!