Hallo Forum,
die Jahreslohnsteuererklärung ist leider auf luxemburgisch. Das Steuerformular zum Glück auf Deutsch 🙂
Im Punkt einkünfte aus nichtselbständiger arbeit finden wir sonstige Befreiungen die sich dann unten im Bereich Bruttoabzüge - Abzüge = zu übertragende Einkünfte Widerspiegeln. Nun hatte ich mir vorgestellt das dieser Wert der gleiche sein müsste wie der in der Jahreslohnsteuererklärung unter 27 D) renumerations....
Leider stimmt das nicht, ausser ich nehme zb. die Sozialbeiträge mit hinzu. Aber ist das dann richtig? Welche Punkte aus der Jahreslohnsteuererklärung muss ich mit hinzufügen das es passt? Oder gehen auf der Lohnsteuererklärung wirklich nur Überstunden, Nacht/ Feiertagszuschläge für die Abzüge mit ein und hat nichts mit den Werten auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung zu tun?
Lohnt es sich den Wert von 540€ für die Werbungskosten zu übersteigen? In Deutschland würde man Trinkgeldpauschale, Telefon und Internetkosten etc. mit angeben.
Danke für die Hilfe.