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Forum / Familie und Gesundheit

CNS Problem bei Änderung der Bankverbindung  

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DICKOW14
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7 Jahren  ago  

Hallo,

Ich bin ein wenig überrascht über die CNS. Habe mein Bankkonto vor paar Monaten geändert in Deutschland von Sparkasse zu Postbank.

Nun habe ich eine Rechnung bei der CNS eingereicht (Dez.16) mit der Bitte um Gutschrift auf mein deutsches neues Bankkonto. Flux bekam ich 3 Wochen später eine Antwort das ich das beiliegende Formular ausfüllen soll zwecks Bestätigung der neuen Bankverbindung. Auch schnell erledigt....2 Wochen später nun kommt wieder ein netter Brief, das ich meine Kontodaten durch eine Bescheinigung meiner Bank machen muss sonst bekomme ich kein Geld.

Was zur Hölle denkt sich die CNS ?? Wieso ist das so ein Zirkus.. .Wer hat ähnliches erlebt ?


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Die CNS muss sicherstellen, dass es Dein Konto ist. Da könnte ja jeder kommen, Dir die Rechnung der CNS entwenden/kopieren und ein anderes Konto für die Erstattung angeben. Die empfangende Bank prüft nicht den Namen sondern schreibt allein aufgrund der Kontonummer gut. Am einfachsten ist es, wenn Du der CNS eine Kopie Deiner Bankkarte (beide Seiten) schickst.


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DICKOW14
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7 Jahren  ago  

OK.. Aber die Bank haftet doch wenn IBAN und Name nicht passen... Egal ob Sie dies prüfen oder nicht..und wenn ich meine Sozialversicherungsnummer, meine Adresse und mein Bankkonto mit meiner Unterschrift bestätige sollte das reichen.

Aber danke für den Tipp mit der Bankkarte. Das sollte ich einfach schaffen 🙂


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Nein, seit einigen Jahren ist die Bank nicht mehr verpflichtet, zu prüfen ob IBAN und Name passen. BaFin: __________ "Bei der Ausführung einer Überweisung hat die Bank ausschließlich die Kontonummer sowie die Bankleitzahl oder die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu. Die Bank muss daher keinen Kontonummer-Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende Kontonummer an, darf die Bank die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen. Der Auftraggeber muss sich dann selbst darum kümmern, wie er sein Geld vom falschen Empfänger zurückbekommt. Die Angabe der Kontodaten des Zahlungsempfängers sollte daher sorgfältig erfolgen und diese vor Einreichung bei der Bank nochmals überprüft werden." ___________ Die IBAN enthält zwei Prüfziffern (die beiden hinter DE), daher ist eine Falschüberweisung durch "vertippen" oder Zahlendreher ausgeschlossen. Wenn man aber eine falsche IBAN nimmt hat man ein Problem. Die Bank kann auch nicht einfach zurückbuchen, sie braucht dazu die Zustimmung des Empfängers der das Geld fälschlicherweise erhalten hat.

Natürlich sollte ein Schreiben mit Deiner Unterschrift reichen, Bürokratien (wie die CNS) arbeiten aber nicht nach menschlicher Logik.


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7 Jahren  ago  

Die Daten kann man doch auf seinem eigenen CNS Account ändern, einfach sicher und schnell online mit luxtrust.

Willkommen im Jahr 2017 🙂