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Forum / Arbeitswelt

Versicherungsschutz nach Kündingung  

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Chewie.Chewbaka
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7 Jahren  ago  

Hallo,

weiss jemand hier zufällig wie die Regelung bezüglich des Versicherungsschutzes nach einer Kündigung ist? Konkret geht es darum, dass die Kündigung mit Wirkung zum 31.7. ausgesprochen werden soll und der neue job erst zum 1.9. beginnt.

Ist man dann im August sozialversichert oder nicht? Falls nein, welche Möglichkeiten bestehen wenn man sich nicht direkt arbeitslos melden will? - bin mir gar nicht sicher ob das für den einen Monat geht.

Ich wäre sehr dankbar über Eure Hilfe.

Viele Grüsse


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info
3568 Messages

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7 Jahren  ago  

Arbeitssuchend melden und gut ist das.


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Du solltest dich freiwillig weiter versichern falls du nicht zum Arbeitsamt gehen möchtest. Kosten tut dich diese erst nach 3 Monaten. Im September, wenn die Anmeldung von deinem neuen Arbeitgeber durch ist, kannst du diese dann kündigen. http://www.ccss.lu/volontaires/maladie/


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Chewie.Chewbaka
4 Messages

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7 Jahren  ago  

okay, vielen dank für eure infos