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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Arbeitswelt

Ausbildung in Luxemburg und Minijob in Deutschland  

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WSKjun
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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich mache zur Zeit in Luxemburg meine Ausbildung als Speditionskaufmann. (Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen) Nun ist meine Frage wie das rechtlich sowie versicherungstechnisch abläuft wenn ich einen Minijob in Deutschland machen möchte.

Der Job wäre circa 6-8 Stunden die Woche am Wochenende. 25-30 Stunden im Monat.

Inwiefern muss ich nun vorgehen? Mein Arbeitgeber ist schon einmal mit einer Nebenbeschäftigung einverstanden.

Vielen dank für die Hilfe!


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7 Jahren  ago  

Geh auf die page vom Steuerberater Wonnebauer, da wir alles erklärt zum aktuellen Stand. Ab 2018 ändert sich nochmal was, ob das für diese Situation relevant ist kann ich mit den gemachten Angaben nicht sagen.


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MartinO
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7 Jahren  ago  

DieLuxemburger kennen keinen Minijob, wie wir in Deutschland. Du musst diesen also in L anmelden und versteuern. Dein Minijob-Arbeitgeber muss sämtliche Lux. Sozialabgaben und Steuern nach Luxemburg abführen für Deinen Minijob. Das ganze läuft über die DVKA / GKV Spitzenverband. Dort findest auch die passenden Formulare und kostenlose detailliertere Beratung. Bei o.g. Anwalt bist Du für die Erstberatung mehr los, als Du im Monat verdienst.


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7 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist das was Gaulix schreibt richtig, aber hier muss man beachten das der Mini Job die 25% Grenze vom Einkommen nicht überschreiten darf, sonst fährt der Zug genau in die andere Richtung und alles muss in Deutschland versteuert und versichert werden.


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MartinO
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7 Jahren  ago  

Das stimmt soweit @info, allerdings wurde danach nicht gefragt. Im Gegenteil: es wurde ein Ausbildungsdienstverhältnis genannt, sowie ein Nebenjob mit 25-30 Stunden im Monat. Ein Ausbildungsdienstverhältnis wird mit 173 Stunden angesetzt. 30/173 = 17,34104%, also vollkommen irrelevant. Bei anderen Fällen sollte man diese Grenze jedoch immer im Hinterkopf behalten, da stimme ich vollkommen zu!


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7 Jahren  ago  

Nur mal so, das Einkommen darf die 25% nicht überschreiten und die Arbeitszeit darf auch die 25% auch nicht überschreiten. Es reicht wenn eine Grenze überschritten wird, zumindest steht es so auf guichet.lu

Bei einem Ausbildungvertrag könnte bei 30 Stunden sehr wohl die Grenze von 25% des Einkommen gerissen werden.