<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
	<channel>	
	<language>de</language>
	<generator>http://www.diegrenzgaenger.lu/</generator>
	<copyright> Copyright © 2000-2013 diegrenzgaenger.lu </copyright>
	<docs>http://validator.w3.org/feed/docs/rss2.html</docs>
	<lastBuildDate>dim., 26 mai 2013 05:10:41 +0100</lastBuildDate>
	<image>
	<title>Diegrenzgaenger - Forum : Discussion : Steuern und Finanzen</title>
	<url>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/favicon.ico</url>
	<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/</link>
	</image>
	<title>Diegrenzgaenger - Forum : Discussions : Steuern und Finanzen</title>
	<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/</link>
	<description>Diegrenzgaenger : Forum : Discussions : Steuern und Finanzen</description>
	<ttl>5</ttl>
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Gibt es schon etwas neues bei der Versteuerung der Renten in LU?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13822</link>
			<pubDate>25/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von toka
			Kommentare : 5
			Letzter Kommentar von toka 
			Letzte Aktivität : 	vor 15 Stunden
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;toka&lt;/b&gt; (	vor 15 Stunden) :
				so sehe ich das auch....... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;horn&lt;/b&gt; (	vor 15 Stunden) :
				Ich denke, es betrifft ja jetzt mittlerweile doch schon einige hier im Forum und ich hoffe zumindest, dass diejenigen, die dann detaillierte Infos irgendwann haben, dies auch hier kundtun. 
 
So verfahre zumindest ich - das was ich wei&amp;szlig; und an Infos habe, gebe ich hier immer gerne weiter! 
 
Aber es ist ja noch ein bisschen bis zum Jahresende! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;toka&lt;/b&gt; (	vor 1 Tag) :
				Danke.... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;horn&lt;/b&gt; (	vor 2 Tagen) :
				Lt. Auskunft Gewerkschaft soll es ab Januar so sein. Aber wie das ganze vonstatten gehen soll, kann mir bis jetzt keiner beantworten. 
Wir sollen wohl durch die Rentenkasse bis Ende des Jahres informiert werden! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;toka&lt;/b&gt; (	vor 2 Tagen) :
				hat schon jemand eventuell was neues geh&amp;ouml;rt ob nun die Luxemburger Renten ab 2014 in Luxemburg versteuert werden? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13822</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>&quot;2. Lohnsteuerkarte???</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13827</link>
			<pubDate>25/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von EllHa
			Kommentare : 1
			Letzter Kommentar von EllHa 
			Letzte Aktivität : 	vor 19 Stunden
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;EllHa&lt;/b&gt; (	vor 19 Stunden) :
				Hallo, 
ich arbeite in Luxemburg, habe bis Oktober letzten Jahres auch dort gelebt. 
Dann bin ich nach Deutschland zur&amp;uuml;ck gezogen. Muss ich jetzt auch f&amp;uuml;r Deutschland eine 2. Lohnsteuerkarte haben? Versteuert wird mein Gehalt ja in Luxemburg, ein Nebengewerbe- oder-Job habe ich nicht. Mein von mir getrennt lebender Mann lebt nach wie vor in Luxemburg, ist auch da verrentet... 
Meine Cousine, die Steuerberater in Nordrhein Westfalen ist sagte dass ich eine br&amp;auml;uchte... 
 
LG EllHa 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13827</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Nebengewerbe...</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13817</link>
			<pubDate>24/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von mini06
			Kommentare : 11
			Letzter Kommentar von info 
			Letzte Aktivität : 	vor 1 Tag
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (	vor 1 Tag) :
				Siehst du, der oben gemachte Hinweis das es immer so ist musst du umscheiben und sagen das es in Ausnahmef&amp;auml;llen so sein kann - darum mein Hinweis das es falsch ist. 
 
Nebenbei, es ist auch bei Teilzeit nicht zwingend der Fall, die Teilzeit muss nur bei einem Einkommen von ca 1500Euro liegen und es ist gut. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (	vor 1 Tag) :
				Diese Grenze gilt erst seit letztem Jahr! 
 
Es kann ja auch sein das man nur Teilzeit in LUX arbeitet und dann kann das schon mal ins Auge gehen! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (	vor 2 Tagen) :
				Nat&amp;uuml;rlich gilt die 25% Grenze - aber mit dem Einkommen aus dem Minijob kann man die Grenze zum Mindestlohn nicht durchbrechen. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (	vor 2 Tagen) :
				Habe mich jetzt mal bei der DVKA in Bonn erkundigt: 
 
Auch bei einem Minijob gilt die Wesentlichkeitsgrenze von 25%. 
 
Das heisst im internationale recht ist ein Minijob zun&amp;auml;chst einmal eine abh&amp;auml;ngige Anstellung wie jede andere auch. 
Das heisst nacht EG Verordnung 883/2004 Artikel 13: Ist man bei zwei Arbeitgebern angestellt einer in Lux einer in DE (ob Minijob oder normaler Job spielt keine Rolle) und wohnt in DE ist man in DE sozialversicherungspflichtig (mit dem gesamten Einkommen) genau dann wenn man eine wesentliche Teil (mehr als 25%) in DE Besch&amp;auml;ftigt ist, in LUX wenn nicht. Wenn man in Luxemburg sozialversicherungspflichtig ist muss mann allerdings auf das Einkommen in DE Sozialversicherung in LUX zahlen.  
Hierf&amp;uuml;r gibt es bei der DVKA ein Formblatt um diese Sozialversicherungspflicht der CCSS zu melden. 
 
Hier noch ein Link zur TK in Deutschland: 
 
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&amp;amp;templateID=vollbild&amp;amp;xid=3312515,0#gld1.5 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (	vor 2 Tagen) :
				Fredde - das ist es nicht. Bitte den link genau lesen, aber da steht auch nur das drin was lange bekannt ist. 
 
Der Mini-Job f&amp;uuml;hrt halt nicht dazu das man automatisch voll in D Sozialversicherungspflichtig ist. 
 
Das Thema wurde aber bereits ausf&amp;uuml;hrlich im Forum behandelt mit der 20 Tage Regelung im DBA. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (	vor 3 Tagen) :
				Das mit dem Minijob ist leider richtig: 
 
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=851&amp;amp;langId=en 
 
Ich bin bis vor ca. 2 Wochen auch davon ausgegangen das Minijobs nicht unter die Regelung fallen. 
 
Bei Wonnebauer steht auch nichts mehr! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (	vor 3 Tagen) :
				&amp;quot;Fredde  
Das gilt nur wenn du selbst&amp;auml;ndig T&amp;auml;tig bist! 
Wenn du in DE angestellt bist (auch Minijob) bist du komplett in DE sozialversicherungspflichtig, also auch mit deinem LUX Einkommen!&amp;quot; 
 
Sorry, aber der Hinweis auf den Minijob ist absolut falsch. 
 
Siehe dazu auch die infos auf der Homepage von Hr Wonnebauer. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;blablub&lt;/b&gt; (	vor 3 Tagen) :
				also in Deutschland bist du mit einem Nebengewerbe (weniger als 15h pro Woche) NICHT sozialversicherungspflichtig! Wie das in Luxemburg aussieht wei&amp;szlig; ich leider nicht. Vielleicht gibt es hier eine &amp;auml;hnliche Regelung... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (	vor 4 Tagen) :
				Das gilt nur wenn du selbst&amp;auml;ndig T&amp;auml;tig bist! 
Wenn du in DE angestellt bist (auch Minijob) bist du komplett in DE sozialversicherungspflichtig, also auch mit deinem LUX Einkommen! 
 
Dein Selbstst&amp;auml;ndigen Einkommen muss der CCSS in LUX gemeldet werden und dann bezahlst du darauf Sozialversicherungsbeitr&amp;auml;ge in LUX (ca. 25%). 
 
Antrag auf den Transfer der Sozialversicherungspflicht muss bei der GKV in Bonn gestellt werden. Dort gibt es dann ein Formblatt und die melden dann die SAche an die CCSS. Bis zu einem Monatseinkommen von ca. 600 Euro kann man sich in LUX von der Sozialversicherung freistellen lasse. 
  
Nochmals! Das gilt nur f&amp;uuml;r selbst&amp;auml;ndige T&amp;auml;tigkeiten in DE, nicht f&amp;uuml;r angestellte T&amp;auml;tigkeiten! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;alpinkatze&lt;/b&gt; (	vor 4 Tagen) :
				Es ist etwas komplizierter: bei einem Verdienst in D (ja, kannst Du einfach wenn es nicht mit Deiner normalen Arbeit in Konflikt steht) mu&amp;szlig;t Du eine Steuerabrechnung in D machen.  
Gleichzeitig (und hier kommt das Augenrollen) mu&amp;szlig;t Du Dein deutsches Einkommen bei der Steuererkl&amp;auml;rung in L angeben. Damit wird Deine Steuerabgabe in Luxemburg anders berechnet, und es hat einen Einflu&amp;szlig; auf Deine Sozialabgaben. Ist alles etwas umst&amp;auml;ndlich. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;mini06&lt;/b&gt; (	vor 4 Tagen) :
				kann ich das so einfach machen in D wenn ich in Lux arbeite? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13817</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Lohnsteuertabelle Luxemburg</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13813</link>
			<pubDate>20/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von sonne07
			Kommentare : 3
			Letzter Kommentar von Juergen1964 
			Letzte Aktivität : 	vor 5 Tagen
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Juergen1964&lt;/b&gt; (	vor 5 Tagen) :
				Und hier kannst auch eintippen. 
 
 
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=calcfisc 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;obiwan&lt;/b&gt; (	vor 5 Tagen) :
				Nichts leichter als das: 
 
http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/ 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;sonne07&lt;/b&gt; (	vor 5 Tagen) :
				Hallo zusammen. 
Ich suche einen Link zu einer Lohnsteuertabelle in Luxemburg.  
K&amp;ouml;nnt ihr mir diesbzgl. weiterhelfen? 
Vielen Dank!  
VG  
:confused: 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13813</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Infos gesucht: KFZ in D oder Lux zulassen?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13743</link>
			<pubDate>18/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von roihesse
			Kommentare : 8
			Letzter Kommentar von PittPan 
			Letzte Aktivität : 	vor 7 Tagen
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;PittPan&lt;/b&gt; (	vor 7 Tagen) :
				L-Art. 40 (1) Transporter, Lkw und Traktoren mit einer zul&amp;auml;ssigen Gesamtmasse von weniger als 12.000 kg, wird die Steuer auf der Grundlage der tats&amp;auml;chlichen Masse des fahrbereiten Fahrzeugs berechnet wird: 
 
a) 50,00 &amp;euro;, wenn die tats&amp;auml;chliche Masse von weniger als 600 kg ist; 
 
b) f&amp;uuml;r jede ganze Scheibe 17.00 EUR oder 200 kg begonnen eigene, wenn die tats&amp;auml;chliche Masse zwischen 600 kg und 4.600 kg; 
 
c) 425,00 &amp;euro;, wenn die tats&amp;auml;chliche Masse &amp;uuml;berschreitet 4600 kg. 
 
d) f&amp;uuml;r landwirtschaftliche Zugmaschinen in den Namen von anderen Personen als den in Artikel 41 registriert, kann die Geb&amp;uuml;hr nicht mehr als 125 Euro. Die neue Steuer, weniger als 125 Euro wird zum ersten Mal auf das Laufzeitende des betreffenden Fahrzeugs angewendet werden  
 
geh ich richtig davon aus da es ja ein Transporter ist und er eine zul&amp;auml;ssige Gesamtmasse von 2800kg hat  
das ich 14 mal 17 Euro zahlen muss also 238 Euro steuern im Jahr???  der &amp;uuml;bersetzer geht nicht 100pro aber das m&amp;uuml;sste es doch hei&amp;szlig;en ?? 
 
Danke im vorraus 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PittPan&lt;/b&gt; (	vor 7 Tagen) :
				Kann mir bitte jemand da weiterhelfen der sich das mal anguckt  
komm da einfach nicht weiter 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PittPan&lt;/b&gt; (08/05/2013) :
				Hallo ???? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PittPan&lt;/b&gt; (26/04/2013) :
				Keiner eine Ahnung ? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PittPan&lt;/b&gt; (21/04/2013) :
				Hallo vielleicht kann mir da jemand helfen mit diesen Tabellen also ich m&amp;ouml;chte einen Transporter Marke Renault Master Diesel in Lux zulassen bj98 2799ccm und 2800kg zul&amp;auml;ssige Gesamtmasse es soll ein Firmenfahrzeug werden wieviel steuern werden da nun f&amp;auml;llig kann leider kein franz&amp;ouml;sisch vielen dank im vorraus 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PsstGeheim&lt;/b&gt; (19/04/2013) :
				Richtig, roihesse schreibt ja auch, das er in Lux. wohnt. Aber scheinbar hat er noch einen Wohnsitz in D und &amp;uuml;berlegt nun. 
 
Steuern kannst du [url=http://www.do.etat.lu/vehaut/Taxes/baremes.htm]hier[/url] finden. 
 
Versicherungen musst du halt vergleichen, viel Spass dabei, bei den vielen tarifbeeinflussenden Merkmalen. Ich bin der Meinung, in Summe kein gro&amp;szlig;er Unterschied. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (19/04/2013) :
				Fahrzeug muss am Meldeort des Halter zugelassen werden, also brauchts du f&amp;uuml;r Lu-Zulassung schon einen Wohnsitz in Lu. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;roihesse&lt;/b&gt; (18/04/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
wie finde ich heraus, was besser ist: Das Auto in Lux oder D zuzulassen? 
 
Ich bin Deutscher, wohne und arbeite in Luxemburg. Fahre einen BMW 320 D Bj. 2007.  
 
Was ist g&amp;uuml;nstiger, die Zulassung in D oder in Lux? 
 
Ich h&amp;ouml;rte: In Lux ist die Steuer g&amp;uuml;nstiger, die Versicherung aber teurer. 
 
Kann ja sein. Wie finde ich in Luxemburg heraus, wie hoch die Steuern sind? Die Versicherung kann mir ja der Makler mitteilen. 
 
WER HAT EINEN TIPP ZU DER FRAGE? 
 
Viele Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e 
 
:bigsmile: 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13743</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Ausfüllen von Anlage N-AUS</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13809</link>
			<pubDate>17/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von PFLUX
			Kommentare : 2
			Letzter Kommentar von CaptainHook 
			Letzte Aktivität : 17/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;CaptainHook&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Kann dir sagen, dass immer mit vollem Brutto gerechnet werden muss. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PFLUX&lt;/b&gt; (16/05/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
da ich mich jetzt schon durch diverse Netzbeitr&amp;auml;ge geklickt habe und immer nur auf widerspr&amp;uuml;chliche Antworten und Hinweise gesto&amp;szlig;en bin, versuche ich es jetzt noch einmal hier. 
 
Ich bringe mal ein Beispiel an dem sich meine Fragen verdeutlichen lassen. 
Ehemann und Ehefrau verheiratet. Ehefrau arbeitet 2012 zu 100% in Deutschland. 
Ehemann arbeitet Januar-Juli 2012 zu 100% in Deutschland, August bis Dezember 2012 zu 100% in Luxembourg (Arbeitsstelle zu lux. Arbeitgeber gewechselt. 
Zur Einfachheit gerade Zahlen: 
Bruttolohn Ehemann Januar bis Juli 25000 Euro in Deutschland 
Bruttolohn Ehemann August bis Dezember 20000 Euro in Luxembourg 
 
Es existiert eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus Deutschland und eine aus Lux. 
Zuerst f&amp;uuml;ttere ich Anlage N mit den Angaben der deutschen Bescheinigung. 
Dann muss ich ja dort in Zeile 21 den steuerfreien Arbeitslohn nach DBA eintragen. F&amp;uuml;r mich stellt sich jetzt die erste Frage. Ist dort der komplette Bruttolohn aus Luxembourg einzutragen, also Zeile 6 der elektronischen luxembourgischen Bescheinigung oder nehme ich den Bruttolohn abz&amp;uuml;glich Kilometerpauschale und sonst. sozialen Abz&amp;uuml;gen. Das w&amp;auml;re ja dann Zeile 24 (R&amp;eacute;muneration servant de base &amp;agrave; la rettende)? Hierzu habe ich im Netz sowie in der Literatur verschiedene Angaben gefunden (einmal volles Brutto und einmal abs. Sozialparameter). 
OK. Rechnen wir f&amp;uuml;r das Beispiel mal mit dem vollen Brutto weiter. 
Weiter zur Anlage N-AUS. 
Dort trage ich ja normal meinen Namen sowie Angaben zum Staat und Arbeitgeber ein. 
Kreuzchen bei DBA in Zeile 5. Ausge&amp;uuml;bte T&amp;auml;tigkeit beschreiben etc. 
Bei den Feldern 23-28 wei&amp;szlig; ich nicht was ich angeben soll. Eine normale nichtselbsst&amp;auml;ndige Anstellung ist dort nicht aufgef&amp;uuml;hrt. 
Zeile 31-34 wei&amp;szlig; ich auch nicht, was dort hin soll (Angaben zum aufnehmenden Unternehmen). 
Nun kommt aber der interessante Teil: 
In Feld 35 gebe ich den Bruttolohn aus Deutschland ein, hier 25000&amp;euro; 
Wo trage ich jetzt den lux. Bruttolohn ein? In Feld 36 oder 37? Bei Feld 37 sollte man ja den steuerfreien Bruttolohn nach Ziffer 16 der deutschen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Da steht bei mir aber nix drin. Ich w&amp;uuml;rde deshalb das Feld 36 verwenden. 
Als Zwischensumme ergibt sich dann in Zeile 38: 25000+20000=45000. 
Dieser Wert wird auch nochmals in Zeile 41 &amp;uuml;bertragen (Summe in- und ausl&amp;auml;ndischer Arbeitslohn). 
In Zeile 42 trage ich jetzt den direkt im Inland zuzuordnenden Bruttolohn ein, also 25000 Euro 
Der verbleibende Arbeitslohn in Zeile 45 w&amp;auml;re dann 20000 Euro. 
Zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohnes in Zeile 46-48 ist ja keine Aufteilung notwendig, da ja von August bis Dezember zu 100% (also an allen Tagen) in Lux. gearbeitet wurde. 
Die Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausl&amp;auml;ndischen Arbeitslohnes in Zeile 52 w&amp;auml;re dementsprechend 20000 Euro. 
Zu dieser Aufteilung habe ich im Netz jetzt eine widerspr&amp;uuml;chliche Stelle gefunden (http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&amp;amp;document=1080283). 
Dort gibt es ein Beispiel 1, bei dem eine Aufteilung von 220 Tagen und 110 Tagen erfolgt, was zu Folge hat, dass sich der steuerfreie ausl&amp;auml;ndische Anteil erh&amp;ouml;ht (also mehr als man dort eigentlich verdient hat). 
Dies ist f&amp;uuml;r mich etwas verwirrend. Gilt diese Aufteilung nur, wenn man zur gleichen Zeit parallel mal im Ausland und mal in Deutschland gearbeitet hat? 
 
Ein langer Text und viele Fragen. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. 
Schon mal besten Dank im Voraus. 
 
Gru&amp;szlig; 
PFLUX 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13809</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Wohnen in Lux, vermieten in D --&gt; wo wird versteuert?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13811</link>
			<pubDate>17/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von schweicher
			Kommentare : 8
			Letzter Kommentar von info 
			Letzte Aktivität : 17/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Die Antwort oben ist vom Finanzamt Sankt-Wendel. Immerhin von einem Diplom Finanzwirt zust&amp;auml;ndig f&amp;uuml;r Fachbereich Grenz&amp;uuml;berschreitende-Steuerangelegenheiten f&amp;uuml;r Luxembourg und Frankreich. 
Mitglied im Steuer-Fachausschuss zur Umsetzung der Verst&amp;auml;ndigungsvereinbarung DBA Deutschland Luxembourg. 
 
Ich hoffe nur das dir die Auskunft in Schriftform gegeben wurde und diese j&amp;auml;hrlich erneuert wurde, denn Ausk&amp;uuml;nfte gelten nur f&amp;uuml;r das jeweilige Steuerjahr. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Maisy&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				In diesem speziellen Fall interessiert das deutsche Finanzamt das luxemburger Gehalt eben nicht, es ist eine beschr&amp;auml;nkte Steuerpflicht. Wir haben das mit dem deutschen Finanzamt damals abgekl&amp;auml;rt. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Hallo Maisy,   
nat&amp;uuml;rlich muss man in der deutschen Steuererkl&amp;auml;rung alle Eink&amp;uuml;nfte angeben (weltweit &amp;ndash; auch Lu), weitere Vermietung egal wo auf der Welt sowieso, Eink&amp;uuml;nfte aus nichtselbst&amp;auml;ndiger Arbeit, Kapitaleink&amp;uuml;nfte. Egal was man sonst noch hat.   
Die Eink&amp;uuml;nfte aus Luxembourg sind steuerfrei, f&amp;uuml;hren allerdings f&amp;uuml;r die deutschen Eink&amp;uuml;nfte aus Vermietung zum Progressionsvorbehalt.   
Hier kannst du dir ja mal das Formular ansehen.   
Findet man unter Bundesministerium f&amp;uuml;r Finanzen, Formular ESt 1C f&amp;uuml;r das jeweilige Jahr.   
Dort ist ja alles aufgelistet was man angeben muss.   
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0   
Abgeben muss man das bei dem Finanzamt in dessen Zust&amp;auml;ndigkeitsbereich das Haus liegt.   
   
Daher ist dein Verhalten mit dem Verschweigen deines Einkommen in Luxembourg leider Steuerhinterziehung. Liegst du dabei in Summe f&amp;uuml;r 5 Jahre unterhalb von 500Euro ist es mit einem Bu&amp;szlig;geld erledigt, &amp;uuml;ber 500Euro geht es an die Strafgeldstelle und man ist dann ab 2500 Euro dabei.   
   
&amp;Uuml;brigens beginnt Ende 2013 der automatische Datenaustausch zwischen den Finanz&amp;auml;mter in D und Lu, dh die Angaben die du in Lu gemacht hast werden D zur Verf&amp;uuml;gung gestellt und ab da ist das Einkommen in dem Fa in D bekannt. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Maisy&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Wir wohnen und arbeiten Luxemburg und haben Mietwohnung in Deutschland. 
In Luxembourg machst  du ganz normal deine Steuererkl&amp;auml;rung.  Auf dieser solltest du deine Eink&amp;uuml;nfte respektive deine Verluste aus der Vermietung erkl&amp;auml;ren. In Deutschland bist du beschr&amp;auml;nkt steuerpflichtig wg. der Mietwohnung.  Wenn ihr als Ehepaar zusammen die Wohnung besitzt m&amp;uuml;ssen 2 Steuerkl&amp;auml;rungen gemacht werden.  Da ich keine Lust habe alles auseinander zu dividieren, mache ich 2 mal die selbe und lasse das Finanzamt auseinander dividieren.  Auf der deutschen Steuererkl&amp;auml;rung tauchen nur die Angaben zur Mietwohnung in Deutschland auf, keine Angaben zum Verdienst in Luxemburg. Du hast in Deutschland keine Grenze, jeder Euro wird leider auch besteuert, pauschal fester Steuersatz. Ich glaube es sind 25%, wir machen rechnerisch f&amp;uuml;r das Finanzamt bis Dato nur Verlust. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Naja, letztlich hat es in beiden L&amp;auml;nder Auswirkungen. 
 
Steuererkl&amp;auml;rung muss f&amp;uuml;r die Mieteinnahmen in D gemacht werden und die Eink&amp;uuml;nfte aus Lu m&amp;uuml;ssen angegeben werden um den Steuersatz zu bestimmen. 
 
Die Mieteinnahmen m&amp;uuml;ssen im Gegenzug in Lu angegeben werden, da damit der Steuersatz in Lu berechnet wird. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Schaoten&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Ein kurzer Blick ins Gesetz kann helfen....wie von Hugo1 schon geschrieben: 
&amp;sect;1 EStG 
(4) Nat&amp;uuml;rliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gew&amp;ouml;hnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Abs&amp;auml;tze 2 und 3 und des &amp;sect; 1a beschr&amp;auml;nkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inl&amp;auml;ndische Eink&amp;uuml;nfte im Sinne des &amp;sect; 49 haben. 
&amp;sect; 49 
6. 	Eink&amp;uuml;nfte aus Vermietung und Verpachtung (&amp;sect; 21), soweit sie nicht zu den Eink&amp;uuml;nften im Sinne der Nummern 1 bis 5 geh&amp;ouml;ren, wenn das unbewegliche Verm&amp;ouml;gen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inl&amp;auml;ndisches &amp;ouml;ffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inl&amp;auml;ndischen Betriebsst&amp;auml;tte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden; 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Hugo1&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Einkommen aus D. wird in D. versteuert. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;schweicher&lt;/b&gt; (17/05/2013) :
				Hi zusammen,  
  
wir hatten gestern eine interessante Stammtischdiskussion, wo sich keiner wirklich sicher war.  
Wie sieht es aus, wenn man in Lux wohnt und arbeitet, aber in Deutschland noch eine Wohnung vermietet, wo wird dann der &amp;quot;Gewinn&amp;quot; versteuert?  
  
Viele Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13811</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Kindergeldfragen</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13804</link>
			<pubDate>15/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von MaFi
			Kommentare : 7
			Letzter Kommentar von Fredde 
			Letzte Aktivität : 15/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				Beim Kindergeld kommt es zun&amp;auml;chst auf den Kindsvater und dann erst der Stiefvater an (und um korrekt zu sein gilt das nat&amp;uuml;rlich auch f&amp;uuml;r die Kindesmutter bzw. Stiefmutter). 
Zun&amp;auml;chst einmal wir gepr&amp;uuml;ft was der Kindsvater oder Kindsmutter macht. Das bestimmt dann den prim&amp;auml;ren Kindergeldanspruch. 
Also wenn der Kindsvater  oder die Mutter in Deutschland arbeitet liegt der prim&amp;auml;re Anspruch in Deutschland. 
Dann wird geschaut was der Stiefvater macht wenn das Kind bei ihm wohnt. 
Arbeitet der in DE ist nur DE zust&amp;auml;ndig (klar!). Arbeitet der in LUX bekommt er das Differenzkindergeld aus LUX und das alle halbe Jahre.  
Arbeitet der Kindsvater nun in LUX und die Mutter arbeitet nicht (im rechtlichen Sinne!) dann ist der prim&amp;auml;re Anspruch in LUX und DE m&amp;uuml;sste die Differenz zahlen die es aber nicht gibt. Dann wird das Kindergeld monatlich gezahlt. Der Arbeitsort des Stiefvaters ist dann nicht relevant. 
Ist weder die Kindesmutter noch der Kindsvater sozialversicherungs relevant besch&amp;auml;ftig und der Stiefvater in LUX besch&amp;auml;ftigt bekommt man das Kindergeld aus LUX. 
 
Zu den 50 Euro kommt man wenn man die Alterszulage ab 12 Jahre mitrechnet. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;MaFi&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				Es tut mir leid, wenn ich mit meiner Frage genervt habe, aber ich habe nirgends was dar&amp;uuml;ber gefunden, wenn die Kindsmutter erneut heiratet. Ich das egal? 
 
Ichwerde, wenn es soweit ist, mich wohl doch mal bei der Familienkasse erkundigen. Ich bin da nach wie vor sehr verunsichert, ob ich das machen mu&amp;szlig;, da sich ja anscheind die Familienkasse in Deutschland ausklinkt... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				Ein neuer Tag, schon wieder der Hinweis - schaut einfach zuerst auf die offizielle Info page von Luxembourg! 
 
Wer dann noch Fragen hat der kann diese hier formulieren und wird sicher Hilfe erhalten. 
 
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/index.html 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Siddy74&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				Ist es nicht so das der neue Mann dann erst einmal der ausschlaggebende Part ist und die Person, die das Kind erzieht und wo das Kind lebt? Der Ex h&amp;auml;tte somit erst einmal nix mehr damit zu tun. Ich bin mir aber nicht so sicher ob es auch so ist?!  
 
Kindergeld ist fast das selbe wie in der BRD. BRD = 184 und Lux = 185&amp;euro;, also einen Euro mehr. Wei&amp;szlig; nicht wie mein Vorredner auf 50 kommt???? Der Kinderbonus ist eine reine Steuergeschichte und hat nix mit dem Kindergeld zu tun. Ich w&amp;uuml;rde mir in dem speziellen Fall einen Fachmann suchen oder mal auf der Famillienkasse anrufen. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (14/05/2013) :
				Und hier dann auch noch einen Link (mit daten aus dem Jahre 2009): 
 
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&amp;amp;id=3091 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (14/05/2013) :
				In LUX gibt es zun&amp;auml;chst einmal mehr Kindergeld(bei einem Kind ca. 50 Euro mehr plus Schul anfangszulagen und Kinderbonus 76,88 pro Monat) als in Deutschland. Das sind dann in ihrem Fall sicher 700 Euro Kindergeld im Jahr. Der Kinderbonus wir anders verrechnet. 
Da der Vater ihres Sohnes nun in LUX arbeitet und sie keine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Deutschland aus&amp;uuml;ben geht der prim&amp;auml;re Kindergeldanspruch auf LUX &amp;uuml;ber. 
Also es macht schon Sinn die Formulare zu unterschreiben. Die Kindergeldkasse in DE wird n&amp;auml;mlich die Zahlung einstellen sobald die mitbekommt das der prim&amp;auml;re Anspruch nun in LUX liegt. 
Normalerweise funktioniert das ohne Probleme. Das eventuell zuviel gezahlte Kindergeld aus DE wird zur&amp;uuml;ckgefordert und das Kindergeld dann aus LUX gezahlt. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;MaFi&lt;/b&gt; (14/05/2013) :
				Ich habe mich hier angemeldet, da mein Exmann im Juni in Luxemburg anf&amp;auml;ngt zu arbeiten und er mir gerade was &amp;uuml;ber das Kindergeld berichtet hat, ich daraus aber nicht schlau werde und google hat mich noch verwirrter. 
 
Zur Situation: 
Exmann ab 1.6.in Lux besch&amp;auml;ftigt. 
Ich, Hausfrau (heirate im Juni erneut) mit 15 Jahre altem Sohn in Deutschland 
beziehe das Kindergeld (184,- ) in Deutschland 
 
Er will mir irgendwelche Formulare zuschicken, die ich ausf&amp;uuml;llen soll und dann bek&amp;auml;me ich Gelder aus Lux. 
Mich wundert das und ich habe Bedenken. Ich will  da nicht irgendwas unterschreiben und hinterher bekomme ich eine &amp;quot;Quittung&amp;quot; und mu&amp;szlig; da irgendwas nachzahlen. 
 
Er erz&amp;auml;hlt mir was von 500,- doppeltem Kindergeld oder was wei&amp;szlig; ich... Vielleicht kann mich mal jemand aufkl&amp;auml;ren, damit ich das verstehe. 
 
Ich hoffe darauf, nicht nur irgendwelche Links zu bekommen, denn google habe ich heute schon gequ&amp;auml;lt, aber nicht wirklich was zu meiner Situation gefunden. 
 
Danke im Voraus 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13804</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Kindergeldberechnung in Luxemburg bei Halbgeschwister</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13806</link>
			<pubDate>15/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von erdnuckel2904
			Kommentare : 2
			Letzter Kommentar von info 
			Letzte Aktivität : 15/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;info&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				dieses Kapitel ganz lesen - danach evtl Fragen stellen 
 
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;erdnuckel2904&lt;/b&gt; (15/05/2013) :
				Hallo! 
Der Vater meiner j&amp;uuml;ngsten Tochter arbeitet in Luxemburg. Nun habe ich noch Kindergeld f&amp;uuml;r meine Tochter in Luxemburg beantragt.  
Meine Tochter gilt in Deutschland als 3. Z&amp;auml;hlkind weil sie noch 2 Halbgeschwister hat , sprich der Vater meiner Tochter ist nicht der Vater meiner beiden S&amp;ouml;hne. Das hei&amp;szlig;t ich bekomme in Deutschland f&amp;uuml;r meine Tochter etwas mehr wie beim 1.und 2. Kind. Ich habe das auch bei der Luxemburgische Kindergeldstelle erw&amp;auml;hnt aber die sagen, das spielt keine Rolle ich k&amp;ouml;nnte f&amp;uuml;r meine Tochter trotzdem das Kindergeld beantragen.  Nun wei&amp;szlig; ich nat&amp;uuml;rlich nicht ob die mich richtig verstanden haben.  
 
Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13806</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Zählt der Kindesunterhalt zu den Einkünften</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13798</link>
			<pubDate>14/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Polo
			Kommentare : 2
			Letzter Kommentar von Fredde 
			Letzte Aktivität : 14/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Fredde&lt;/b&gt; (14/05/2013) :
				Info und links siehe hier: 
 
http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Polo&lt;/b&gt; (13/05/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
ich erhalte nach Scheidung von meinem Ex-Mann Kindesunterhalt gem. D&amp;uuml;sseldorfer Tabelle f&amp;uuml;r meinen Sohn der bei mir im Haushalt lebt. Wird dieser bei der lux. Steuererkl&amp;auml;rung zu den Eink&amp;uuml;nften dazu gez&amp;auml;hlt? Oder ist dies nur f&amp;uuml;r den Ehegattenunterhalt der Fall. 
 
Vielen Dank vorab f&amp;uuml;r Eurer Feedback 
 
Polo 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13798</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Steuererklärung</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13792</link>
			<pubDate>13/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von stesche
			Kommentare : 4
			Letzter Kommentar von hakes1701d 
			Letzte Aktivität : 13/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;hakes1701d&lt;/b&gt; (13/05/2013) :
				Diese Grenze von 20 Tagen bezieht sich alleine darauf, wem das Besteuerungrecht zu steht! 
Bei Arbeitstagen in D &amp;uuml;ber 20 wird das Gehalt in LUX steuerfrei ausgezahlt und muss in Deutschland versteuert werden! 
 
Grunds&amp;auml;tzlich ist man zu Abgabe einer Steuererkl&amp;auml;rung in D verpflcihtet, wenn man dort ans&amp;auml;ssig (also lebt) ist. Nun ist die Frage zu kl&amp;auml;ren welche Veranlagung: zusammen oder getrennt. 
Nehmt das bei der die Erstattung h&amp;ouml;her ist, muss man halt beides ausrechnen. 
 
Auf alle F&amp;auml;lle muss die Anlage N Aus ausgef&amp;uuml;llt werden. Die Luxemburger Eink&amp;uuml;nfte unterleigen im Fall der Zusammenvernalagung der Progression (daf&amp;uuml;r gibts auch den Splitting Tarif und &amp;quot;Versicherungen&amp;quot; und gewisse Ausgaben k&amp;ouml;nnen auch vom Ehemann mit ber&amp;uuml;cksichtigt werden). 
 
Die Vordrucke zur Einzelveranlgung w&amp;auml;re die selben, allerdings wird (sofern keine weiteren Eink&amp;uuml;nfte in D) die Progression zu einer Steuer von 0 f&amp;uuml;hren, da keine steuerpflichtigne Eink&amp;uuml;nfte in D vorliegen. 
 
Gr 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;stesche&lt;/b&gt; (13/05/2013) :
				Hallo herbea, 
 
also unterhalb der zul. Grenze meine ich die 19 Tage, die er in Deutschland arbeitet. 
Ich habe am WE mal versucht &amp;auml;ltere Berichte hier durchzulesen. 
Also ich habe Steuerklasse IV, mein Mann hat keine Eink&amp;uuml;nfte in Deutschland. 
Also wird alles auf getrennte Veranlagung und Ausf&amp;uuml;llen des Extrabogens f&amp;uuml;r Grenzg&amp;auml;nger hinauslaufen. 
Kann man sich den iewo herunter laden oder bekomme ich den nur direkt beim Finanzamt? 
 
LG Steffi 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;herbea&lt;/b&gt; (13/05/2013) :
				Hallo Steffi, 
also was meinst Du genau mit &amp;quot;unterhalb der zul. Grenze in Lux&amp;quot;? 
 
Ob du Zusammenveranlagung w&amp;auml;hlst oder getrennte Veranlagung h&amp;auml;ngt weitgehend davon ab, was ihr alles abziehen k&amp;ouml;nnt und welche Eink&amp;uuml;nfte Bei Euch/ Deinem Mann noch in D anfallen, daher auch die Pflicht zur Angabe der Eink&amp;uuml;nfte in Lu: die ist n&amp;ouml;tig um den Steuersatz bestimmen zu k&amp;ouml;nnen.  
Bei einer getrennten Veranlagung w&amp;auml;hlt man am besten Steuerklasse IV, da muss man normalerweise nichts nachbezahlen. 
 
LG herbea 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;stesche&lt;/b&gt; (10/05/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
wie jedes Jahr kommt die Steuerekl&amp;auml;rung, 
nun blicke ich im Jahr nach der Heirat &amp;uuml;berhaupt nicht mehr durch. 
Letztes Jahr konnte ich ja f&amp;uuml;r das Jahr der Eheschlie&amp;szlig;ung w&amp;auml;hlen...aber jetzt? 
Mein Mann arbeitet unterhalb der zul. Grenze in Lux.....ich 35 Stunden in Deutschland 
Steuerklasse 4. Wir haben zwei Kinder im Haushalt leben die aus erster Ehe stammen. 
Wenn ich jetzt Zusammenveranlagung w&amp;auml;hle, dann muss ich ja meinen Mann als Steuerpflichtigen eintragen.....ich blicke da &amp;uuml;berhaupt nicht mehr durch. Kann mir vielleicht jemand eine ganz simple Anleitung geben?:cry::cry: 
Es kann doch nicht sein, dass es f&amp;uuml;r den normal Sterblichen nicht ausf&amp;uuml;llbar ist! 
Und wenn mein Mann doch in Lux. arbeitet...warum muss er dann &amp;uuml;berhaupt hier Angaben machen wenn ich die getrennte Veranlagung w&amp;auml;hle????:sad: 
 
Vielen Dank f&amp;uuml;r Eure Hilfe 
 
Steffi 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13792</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Änderung Kindergeld/Steuerbonus bei Arbeitslosigkeit</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13599</link>
			<pubDate>08/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von tinchen25
			Kommentare : 12
			Letzter Kommentar von Siddy74 
			Letzte Aktivität : 08/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Siddy74&lt;/b&gt; (08/05/2013) :
				Joo, der kommt ja ach noch dazu, uns gehts echt verdammt schlecht in lux :cry::cool:, wegen mir kann das KG so bleiben und alles andere auch ;-) 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Juergen1964&lt;/b&gt; (08/05/2013) :
				Aber bedenkt doch an den Kinderbonus von &amp;euro; 922,50 der auch noch dazu kommt!:bigsmile: 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;feuerstein&lt;/b&gt; (07/05/2013) :
				Genau das gleiche denke ich auch, wir k&amp;ouml;nnen froh sein, wenn die Schulanfangszulage nicht gek&amp;uuml;rzt wird - da war / ist etwas im Gespr&amp;auml;ch laut der Gewerkschaften. 
Wir m&amp;uuml;ssen abwarten, aber eine Erh&amp;ouml;hung des KG kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Siddy74&lt;/b&gt; (07/05/2013) :
				Da wird so schnell nix passieren was die h&amp;ouml;he des KG angeht! Wenn wird der Schulbonus angehoben bzw die Alterszulage, aber auch ohne eine Erh&amp;ouml;hung darf sich niemand beschweren. In der BRD gibt es solche Features NICHT! Ich finde auch so sind die Leistungen inb Lux im EU Vergleich absolut spitze! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Juergen1964&lt;/b&gt; (06/05/2013) :
				Hallo Feuerstein, 
hab die Zahlen jetzt auch verglichen. 
Hatte nur immer im Ged&amp;auml;chnis etwas von knapp &amp;euro;30,- . 
Dann wird&amp;acute;s jetzt mal Zeit das das Lux. Kindergeld angehoben wird, sind ja Zahlen von 2009! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;feuerstein&lt;/b&gt; (06/05/2013) :
				Kindergeld Deutschland 184,--; Lux unter 6 Jahre 185,60 EUR, also um genau zu sein, EUR 1,60 Unterschied. Alles nachzulesen auf der Seite der Familienkasse oder den Gewerkschaftsseiten. Erst wenn das Kind &amp;uuml;ber 6 oder 12 Jahren ist, ist die Differenz h&amp;ouml;her, da es dann einen Alterszuschlag und das Schulgeld dazu gibt! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Juergen1964&lt;/b&gt; (06/05/2013) :
				Hallo, 
Siddy wo hast du das mit denn Unterschied von &amp;euro;1,- her? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Siddy74&lt;/b&gt; (06/05/2013) :
				Glaube das ist 1&amp;euro; unterschied zwichen Deutschland und Lux, also (fast) identisch. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Sandy&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				kommt auf das Alter des Kindes an 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;CaptainHook&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				Ist denn bei einem Kind die Kindergeldh&amp;ouml;he zwischen Lux und D nicht sowieso (fast) ident? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Eddy&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				Hallo, 
normalerweise gehen die Zahlungen an denjenigen, bei dem das Kind lebt. 
Ab Datum der Arbeitslosigkeit hast Du Anspruch auf Kindergeld aus D. 
Wenn der Vater des Kindes (der in Lux. arbeitet) nachweist, dass er regelm&amp;auml;ssig Unterhalt bezahlt (z.B. Kontoausz&amp;uuml;ge), sollte es eigentlich kein Problem sein, dass zumindest die Differenz zwischen dem Luxemburger und deutschen Kindergeld + Kinderbonus gezahlt werden (jeweils halbj&amp;auml;hrlich). 
Am besten ist es in einem solchen Fall - ggf. als Eltern gemeinsam, bei der Lux. Familienkasse (CNPF) pers&amp;ouml;nlich vorbeizuschauen, um das Thema zu er&amp;ouml;rtern. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;tinchen25&lt;/b&gt; (15/02/2013) :
				Hallo, 
ich bin alleinerziehend und habe bisher f&amp;uuml;r meinen Sohn Kindergeld sowie den Steuerbonus aus Lux. erhalten. Zum 01.03. werde ich arbeitslos und beim Arbeitsamt in Deutschland gemeldet. Daher wollte ich zum 01.03 das Kindergeld sowie den Steuerbonus auf den Vater meines Sohnes, der ebenfalls in Lux. t&amp;auml;tig ist, um&amp;auml;ndern lassen. Die rtsnr teilte mir jedoch mit, dass dies nur zum 01.01.2014 wieder m&amp;ouml;glich ist, d. h. ab M&amp;auml;rz wird keinerlei Zahlung mehr aus Lux f&amp;uuml;r meinen Sohn geleistet. Ist das tats&amp;auml;chlich so richtig??? Vielen Dank f&amp;uuml;r Eure Ratschl&amp;auml;ge...:cry: 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13599</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Seltener *fall von Erziehungsgeld</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13775</link>
			<pubDate>06/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von yves86
			Kommentare : 4
			Letzter Kommentar von Freet 
			Letzte Aktivität : 06/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Freet&lt;/b&gt; (06/05/2013) :
				Das mit dem 1. Jahr auf der selben Adresse gemeldet sein stimmt nicht. 
Ihr m&amp;uuml;sst nur in dem Moment wo ihr euch Pacsen lasst auf der selben Adresse gemeldet sein und es auch weiterhin bleiben (auch wenn ihr umzieht).  
-&amp;gt; certificat de r&amp;eacute;sidence r&amp;eacute;cent de la commune du lieu de domicile ou r&amp;eacute;sidence attestant que les futurs partenaires ont un domicile commun ; 
 
PACS wird in Deutschland nicht anerkannt, bleibt aber trotzdem in Luxemburg bestehen wenn ihr nach Deutschland zieht. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;thomy&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				Ja sie w&amp;auml;re abgesichert bei, wenn ihr Euch Pacsen lassen w&amp;uuml;rdet. 
Aber die Voraussetzungen sind bei euch noch nicht gegeben, ihr m&amp;uuml;sst min. 1 Jahr auf der selben Adresse gemeldet sein ( in Luxembourg) 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;corvin&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				Hallo, 
da ihr in Luxemburg lebt, wird wohl Luxembourg der &amp;quot;priorit&amp;auml;re&amp;quot; Geldgeber sein. --&amp;gt; conge parental beantragen 
Da der Arbeitgeber in Deutschland sitzt, muss er sich nicht an die Luxemburger Gesetzgebung halten und sie wegen Conge parental frei stellen, aber wegen deutschen Regelungen: Erziehungsurlaub beantragen! http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-elternzeit-elterngeld 
Achtung - Erziehungsurlaub (36MOnate) ust unabh&amp;auml;ngig von Erziehungeld (12Monate)! 
M&amp;uuml;sst euch einfach mal einlesen, ich denke Euer Fall ist recht einfach. 
Gru&amp;szlig;, 
corvin 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;yves86&lt;/b&gt; (01/05/2013) :
				Sehr geehrte Damen und Herrn, 
 
Ich schildere ihnen hier mit unsere aktuelle Situation die uns gerade zum verzweifeln bringt, da wir nicht genau wissen wie wir vorgehen sollen? 
 
Wir leben in Luxemburg und erwarten ein Kind (Entbindungstermin Ende August) 
 
Ich 27 j&amp;auml;hriger Luxemburger arbeite in Luxemburg. 
 
Meine Partnerin 26 j&amp;auml;hrige Deutsche (wohnt in Luxemburg seid Ende 2012), arbeitete in Deutschland  bis sie schwanger wurde (in der Probezeit). 
Da es viele Komplikationen gab und gibt wurde sie Arbeitsunf&amp;auml;hig erkl&amp;auml;rt. Wir gehen davon aus dass sie ihre Arbeit dadurch verlieren wird sobald sie wieder arbeiten gehen m&amp;uuml;sste (wegen Probezeit) 
 
Da wir beschlossen haben uns die ersten 2 Jahre selber 24h/24h um das Kind zu k&amp;uuml;mmern und es nicht weggeben wollen, wollte ich Fragen ob wir das Erziehungsgeld (f&amp;uuml;r meien Partnerin) auf Luxemburger Seite beziehen k&amp;ouml;nnen oder wie das ablaufen wird? 
 
Wir haben in betracht gezogen uns PACS&amp;rsquo;en zu lassen und somit w&amp;auml;re meine Partnerin meines Wissens &amp;uuml;ber mich sozialversichert im Falle von Arbeitslosigkeit? 
 
Da das Thema uns sehr besch&amp;auml;ftigt und uns viele schlaflose N&amp;auml;chte bereitet w&amp;uuml;rden wir uns sehr &amp;uuml;ber eine aufschlussreiche Antwort freuen. 
 
Vielen Dank im Voraus 
 
Mit freundlichen gr&amp;uuml;ssen 
 
yves 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13775</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>PKW-Kauf Kaufpreis netto vs brutto</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13602</link>
			<pubDate>03/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von tefstst
			Kommentare : 6
			Letzter Kommentar von thomy 
			Letzte Aktivität : 03/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;thomy&lt;/b&gt; (03/05/2013) :
				Bei einem Neuwagen ist das kein Problem kaufen in Deutschland und versteuern in Luxembourg, bei einem Gebrauchtwagen ist es so dass die MwSt. Bereits bezahlt wurde und so es passiert das man 2 mal z&amp;auml;hlen muss um die MwSt in Deutschland zur&amp;uuml;ck zu bekommen. Habe auch keine Steuer Nr. Und spare dennoch beim Neuwagen 4%. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Lily1&lt;/b&gt; (05/03/2013) :
				Ich bin mir ganz sicher es schon 2x so gemacht zu haben, und habe keine Steuer-Ident-Nummer 
kann man auch hier alles nachlesen 
www.assurancesfoyer.lu/fr/file/guide_immatriculation/374 
 
Ich musste auf jeden Fall keine 19%MWST bezahlen, habe das Auto ohne MWSt gekauft und es dann in Lux angemeldet, und da nat&amp;uuml;rlich auch die 15%TVA bezahlt.. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Juergen1964&lt;/b&gt; (05/03/2013) :
				Das kannst Du als Gesch&amp;auml;ftsmann mit Lux. Steuer-Indent. Nr.!!! 
Ansonsten geht es leider nicht 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Lily1&lt;/b&gt; (05/03/2013) :
				achso... ich hatte schon &amp;ouml;fter den umgedrehten Fall, in D gekauftund nach Lux. importiert. Habe dann immer das Auto ohne MWSt. gekauft und musste dann in Lux. die 15% bezahlen... also kein vorstrecken... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Ramon1&lt;/b&gt; (17/02/2013) :
				Du zahlst brutto in D und zahlst bei der &amp;Uuml;berf&amp;uuml;hrung nach L dann dort die 15%. Danach kannst Du mit dem Zahlungsbeleg in D die 19% zur&amp;uuml;ckfragen. Macht ein Gewinn von 4% aber erst wirst Du vorstrecken m&amp;uuml;ssen... 
Lg. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;tefstst&lt;/b&gt; (17/02/2013) :
				Hallo, 
 
ich habe in Deutschland einen PKW mit Tageszulassung gekauft und m&amp;ouml;chte diesen nach Luxemburg &amp;uuml;berf&amp;uuml;hren. 
Auf der &amp;quot;verbindlichen Bestellung&amp;quot; ist Kaufpreis netto, zzgl. MwSt. 19,0% und Kaufpreis brutto angeben. 
Zus&amp;auml;tzlich Ankauf, USt. ausweisbar. 
Da das Fahrzeug weniger las 6 Monate und weniger als 6000km hat, gilt das Fahrzeug in Luxemburg als neues Fahrzeug und die 15% MwSt. wird appliziert. 
Meine Frage: Welchen Kaufpreis muss ich bezahlen, netto oder brutto? 
Der Verk&amp;auml;ufer meinte der brutto Kaufpreis mit 19% MwSt. muss bezahlt werden. 
Bekomme ich diesem Fall die Differenz zur&amp;uuml;ck und wer zahlt diese Differenz aus? 
Laufe ich nicht Gefahr dass ich 2x die MwSt. bezahlen muss, 1x in Deutschalnd und 1x in Luxemburg? 
Kann mir jemand helfen, wie dies korrekt ablaufen muss? 
 
Vielen Dank im voraus 
Steve 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13602</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Steuerklasse 2 oder 1a?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13723</link>
			<pubDate>02/05/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von PFLUX
			Kommentare : 10
			Letzter Kommentar von LuxusFux 
			Letzte Aktivität : 02/05/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;LuxusFux&lt;/b&gt; (02/05/2013) :
				@herbea: Vielen Dank, jetzt ist der Groschen gefallen. Das Wort steuerpflichtig war entscheidend. Dann sollte ja alles gut werden :) 
 
Ich habe jetzt auch das richtige Formular gefunden (hatte bisher das falsche benutzt) und hier steht eindeutig:  
 
Nichtans&amp;auml;ssige verheiratete Steuerpflichtige, die tats&amp;auml;chlich auf Dauer nicht getrennt leben, werden in der Steuerklasse 1A besteuert. Jedoch werden sie in der Steuerklasse 2 besteuert, wenn sie mehr als 50% (Schwelle) des beruflichen Einkommens ihres Haushalts (Gewerbe-, Landwirtschaftsoder 
Forstwirtschaftsbetriebe, freie Berufe, nichtselbst&amp;auml;ndige Arbeit und Pensionen/Renten) in Luxemburg erzielen. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;herbea&lt;/b&gt; (02/05/2013) :
				Ich habe das doch oben erkl&amp;auml;rt! Wenn Du in D wohnst und in Lu arbeitest bist Du trotzdem noch immer in D steuerpflichtig! Kapitaleink&amp;uuml;nfte, eingenommene Mieten etc. sind immer noch in D steuerpflichtig und Du bleibst auch dann noch immer in D unbeschr&amp;auml;nkt steuerpflichtig, wenn Du keine Eink&amp;uuml;nfte hast, die der Steuer in D unterliegen (zB wegen Freibetrag). Die gemeinten F&amp;auml;lle hab ich in dem vorherigen post erkl&amp;auml;rt.... ist halt nicht einfach mit den Steuern! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;LuxusFux&lt;/b&gt; (02/05/2013) :
				Aber in der Erkl&amp;auml;rung steht ja auch: 
 
&amp;quot;Betroffen sind ebenfalls Eheleute, bei denen einer der Ehegatten Lohnempf&amp;auml;nger ist, [b] als gebietsans&amp;auml;ssiger Steuerpflichtiger behandelt wird[/b] und aufgrund der in seinem Herkunftsland geltenden Vorschriften dort nicht mehr steuerpflichtig ist, w&amp;auml;hrend der andere Ehegatte in seinem Herkunftsland steuerpflichtig ist.&amp;quot; 
 
und das betrifft doch den Grenzg&amp;auml;nger, oder liege ich da falsch? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;herbea&lt;/b&gt; (30/04/2013) :
				Obacht!!! Gemeint ist hier der Fall wo einer der Ehegatten in Luxemburg wohnt! Z.B. einer der unter der Woche in Lux ein Zimmer hat und am Wochenende zur Familie nach Hause in K&amp;ouml;ln, Frankfurt oder Br&amp;uuml;ssel f&amp;auml;hrt. Der typische Grenzg&amp;auml;nger ist nicht ans&amp;auml;ssig in Lux! der ist trotz allem Nichtans&amp;auml;ssig in Lux!!!  
 
Bring nicht alles durcheinander! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;LuxusFux&lt;/b&gt; (30/04/2013) :
				Das hatte ich bisher auch gedacht, aber hier die Originalformulierung aus dem Antrag zur Steuerkarte, der mich letztlich verwirrt hat: 
 
Ehegatten (verheiratete Personen), bei denen der eine ans&amp;auml;ssiger Steuerpflichtiger ist w&amp;auml;hrend der andere eine nichtans&amp;auml;ssige Person ist, die gemeinsam Antragsteller einer Zusammenveranlagung gem&amp;auml;ss des Steuertarifs der Steuerklasse 2 sind, m&amp;uuml;ssen ihr berufliches Einkommen vom 1.1. bis 31.12.2013 sch&amp;auml;tzen. Der ans&amp;auml;ssige Ehepartner muss mindestens 90% des beruflichen Einkommens (Gewerbe-, Landwirtschafts oder Forstwirtschaftsbetriebe, freie Berufe, nichtselbst&amp;auml;ndige Arbeit und Pensionen/Renten) [b]des Haushaltes[/b] in Luxembourg erzielen. Der Antrag mu&amp;szlig; von beiden Ehepartnern unterschrieben werden. Im Laufe des Jahres 2014 m&amp;uuml;ssen sie ebenfalls den Vordruck 100 2013 ausf&amp;uuml;llen. Der Antrag unterliegt den Bedingungen von Artikel 3, Buchstabe d) LIR, Punkt 2.1.d) 
 
und die entsprechende Berechnung: 
 
A. vorraussichtliches j&amp;auml;hrliches inl&amp;auml;ndisches (luxemburger) berufliches Einkommen des in Luxemburg ans&amp;auml;ssigen Steuerpflichtigen 
B. vorraussichtliches j&amp;auml;hrliches ausl&amp;auml;ndisches berufliches Einkommen des in Luxemburg ans&amp;auml;ssigen Steuerpflichtigen 
C. vorraussichtliches j&amp;auml;hrliches in- und ausl&amp;auml;ndisches berufliches Einkommen des nicht in Luxemburg ans&amp;auml;ssigen Steuerpflichtigen 
D. = A. + B. + C. = vorraussichtliches j&amp;auml;hrliches berufliches Einkommen des Haushaltes 
A. / D. = Schwelle oder Prozentsatz des vorraussichtlichen j&amp;auml;hrlichen inl&amp;auml;ndischen (luxemburger) beruflichen Einkommen [b] des Haushaltes[/b], des in Luxemburg ans&amp;auml;ssigen Steuerpflichtigen 
 
Mir ist es ja recht, wenn die 50% gilt, davon ist aber nirgends im Antragsformular die Rede. DIe andere 90% H&amp;uuml;rde war mir schon bewusst, aber die Berechnung sagt etwas anderes. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;herbea&lt;/b&gt; (30/04/2013) :
				uiuiui.... hier wird aber alles durcheinander gew&amp;uuml;rfelt.... Also f&amp;uuml;r die Steuerklasse gilt die 50% Grenze ob man die Klasse 1a oder die 2 bekommt. Von demjenigen der in Lux arbeitet, m&amp;uuml;ssen dann wiederum mindestens 90% des Welteinkommens (also nicht nur Gehalt sondern auch Miete, die eventuell in D erzielt wird, Kapitaleink&amp;uuml;nfte usw.) in Luxemburg erzielt werden, damit man &amp;uuml;berhaupt als Grenzg&amp;auml;nger wie ein in Luxemburg Ans&amp;auml;ssiger behandelt werden kann. Ansonsten, wenn die 90% nicht erreicht werden, kann man keine Steuererkl&amp;auml;rung in Lu machen. In dieser Konstellation bei fast gleichem Einkommen ist es in der Regel nicht rentabel eine Steuererkl&amp;auml;rung abzugeben, da in Luxemburg immer eine Zusammenveranlagung der Ehegatten gemacht wird. Damit wird der Steuersatz dementsprechend erh&amp;ouml;ht. Die Absetzm&amp;ouml;glichkeiten reichen normalerweise nicht aus um diesen Effekt wieder zu &amp;quot;neutralisieren&amp;quot;.  
Um auf die Steuerklassen zur&amp;uuml;ckzukommen, ist richtig, dass man den Nachweis erbringen muss, wie oben von butzel1 erkl&amp;auml;rt. 
 
Gruss herbea 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;LuxusFux&lt;/b&gt; (30/04/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
ich finde im Netz widerspr&amp;uuml;chliche Angaben zu dieser Grenze. Bisher bin ich immer von der 50% Grenze ausgegangen. Kann es sein, dass dies ge&amp;auml;ndert wurde? 
 
[url=http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/demenagement/carte-impot/demander-modifier-fiche-impot/index.html]Hier[/url] steht etwas von 90%: 
 
Ein steuerlich wie ein Gebietsans&amp;auml;ssiger behandelter Arbeitnehmer, dessen Ehegatte in einem anderen Land steuerpflichtig ist (die Eheleute leben nicht getrennt) 
Dabei handelt es sich um Eheleute, von denen ein Ehegatte EU-Beamter ist und seinen steuerlichen Wohnsitz in seinem Herkunftsland behalten hat, w&amp;auml;hrend der andere Ehegatte in Luxemburg steuerpflichtig ist. 
 
Betroffen sind ebenfalls Eheleute, bei denen einer der Ehegatten Lohnempf&amp;auml;nger ist, als gebietsans&amp;auml;ssiger Steuerpflichtiger behandelt wird und aufgrund der in seinem Herkunftsland geltenden Vorschriften dort nicht mehr steuerpflichtig ist, w&amp;auml;hrend der andere Ehegatte in seinem Herkunftsland steuerpflichtig ist. 
 
In solchen F&amp;auml;llen muss der gebietsans&amp;auml;ssige Lohnempf&amp;auml;nger seine Lohnsteuerkarte anhand des Vordrucks 164 R &amp;auml;ndern lassen, damit Steuerklasse 2 auf ihn angewandt werden kann, sofern 90 % des beruflichen Einkommens des Haushalts w&amp;auml;hrend des betreffenden Steuerjahres in Luxemburg erzielt werden und die Eheleute eine gemeinsame Einkommensteuererkl&amp;auml;rung in Luxemburg einreichen. 
 
Auch im Formular zur Beantragung der Steuerkarte wird von 90% gesprochen. 
 
Wei&amp;szlig; jemand was genaueres? 
 
Vielen Dank 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;butzel1&lt;/b&gt; (14/04/2013) :
				Der Nachweis f&amp;uuml;r das Steuerb&amp;uuml;ro muss &amp;uuml;brigens durch die letzten drei Monatslohnabrechnungen von beiden Ehepartnern erbracht werden... 
Ich pers&amp;ouml;nlich denke dass es eher auf die 1A hinausl&amp;auml;uft, denn ich kann mich erinnern dass das lux. Brutto deutlich h&amp;ouml;her sein musste um nach Abzug aller relevanten Betr&amp;auml;ge noch mehr als 50% zu verdienen. 
Das ist aber nur meine subjektive Erinnerung... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;butzel1&lt;/b&gt; (14/04/2013) :
				Hallo! 
Soweit ich wei&amp;szlig;, ist es nicht an dir eine Steuerklasse zu &amp;quot;w&amp;auml;hlen&amp;quot;, sondern du musst dem Steuerb&amp;uuml;ro nachweisen dass du mehr als 50% des Haushaltseinkommens verdienst. 
Hier z&amp;auml;hlt jedoch nicht das Brutto sondern da werden noch diverse Dinge in Abzug gebracht.  
Am besten rufst du beim Steuerb&amp;uuml;ro an und erkundigst dich... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PFLUX&lt;/b&gt; (14/04/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
ich besch&amp;auml;ftige mich gerade mit der Frage, welche Steuerklasse f&amp;uuml;r mich in Luxembourg zu w&amp;auml;hlen ist. 
Ich werde in Luxembourg arbeiten, meine Frau in Deutschland. 
Ich k&amp;ouml;nnte Steuerklasse 2 w&amp;auml;hlen, wenn ich mind. 50% unseres Gesamteinkommens in Luxembourg erziele. 
Welche Eink&amp;uuml;nfte werden hier angesetzt? 
Deutsches Bruttogehalt inkl. aller Zulagen im Vergleich zu luxemburgischem Bruttogehalt? 
 
F&amp;uuml;r mich ist diese Regel auch noch nicht so ganz nachvollziehbar, warum man pl&amp;ouml;tzlich eine nicht unbeachtliche Menge an Steuern mehr zahlen muss, wenn man weniger als 50% des Einkommens in Luxemburg erwirtschaftet. Normalerweise ist es doch eher umgekehrt (also bei gr&amp;ouml;&amp;szlig;eren Eink&amp;uuml;nften=h&amp;ouml;herer Steuersatz). 
 
Bei uns ist es dummerweise gerade grenzwertig, da die Bruttogeh&amp;auml;lter ann&amp;auml;hernd gleich sind und das Gehalt meiner Frau durch unregelm&amp;auml;&amp;szlig;ige Zulagen geringf&amp;uuml;gigen Schwankungen ausgesetzt ist. 
Und der Unterschied zwischen 2 und 1a ist ja schon beachtlich. Bin halt am &amp;uuml;berlegen, ob ich es drauf ankommen lassen soll, und dadurch eine eventuelle Steuernachzahlung riskiere. 
Vielen Dank schon mal f&amp;uuml;r Eure Antworten. 
 
Gru&amp;szlig; 
Peter 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13723</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Trennung-Scheidung...worauf ist zu achten???</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13748</link>
			<pubDate>30/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von kiss
			Kommentare : 7
			Letzter Kommentar von Skorpion76 
			Letzte Aktivität : 30/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Skorpion76&lt;/b&gt; (30/04/2013) :
				an Jocco 
 
nein, laut OLG Koblenz darfst du nicht, da deine Frau in Lux arbeitet und nicht du. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Jocco&lt;/b&gt; (29/04/2013) :
				Scheinbar bin ich zu doof. Habe ich jetzt lange auf der Seite &amp;uacute;mgeschaut aber nichts gefunden. 
K&amp;ouml;nnte ich vielleicht einen Tipp bekommen. W&amp;auml;re wirklich wichtig. 
Vielen Dank im voraus. Gruss 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;PsstGeheim&lt;/b&gt; (29/04/2013) :
				Lies mal die oben verlinkten Threads, dort wird das Thema angesprochen. 
 
Ansonsten noch [url=http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308]hier[/url] 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Jocco&lt;/b&gt; (27/04/2013) :
				Guten Abend, 
ich h&amp;auml;tte mal eine Frage zum Kinderbonus in Luxemburg. Ich bin jetzt seit 2 Wochen geschieden und habe einen Sohn von 4 Jahren. Meine Frau arbeitet halbtags in Luxemburg. Ich in Deutschland. Kann ich den j&amp;auml;hrlichen Kinderbonus von ca. 936 Euro glaube ich vom Kindesunterhalt abziehen? Wenn ja, wo kann ich dieses nachlesen. Vielen Dank f&amp;uuml;r Eure R&amp;uuml;ckmeldung und sch&amp;ouml;nes WE 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;HolyShit&lt;/b&gt; (22/04/2013) :
				Willkommen im Club wie w&amp;auml;re es mit einer Stammtischgr&amp;uuml;ndung &amp;quot;Getrennte GGer&amp;quot; :neutral: 
 
 
[quote=elfe]Kindergeld und Boni werden weiter an dich bezahlt, du musst es dann weiterleiten, falls die Kinder bei deiner Frau bleiben. Wenn du Kindesunterhalt bezahlst, darfst du die H&amp;auml;lfte des Kindergeldes behalten. [/quote] 
 
Ich f&amp;uuml;rchte das stimmt nicht ganz. KiGe und Boni werden k&amp;uuml;nftig direkt an deine Frau gezahlt, und da sie wahrscheinlich dann in D Kindergeld erh&amp;auml;lt, kommt aus Lux nur die Differenz halbj&amp;auml;hrlich. Und du beh&amp;auml;ltst kein Kindergeld ein, sondern es wird direkt vom Unterhalt abgezogen, Rest ergibt den Zahlbetrag. Kindergeld wird h&amp;auml;lftig, Kinderbonus komplett abgezogen. 
 
Ich empfehle die Lekt&amp;uuml;re der Threads: 
[url]http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;amp;f_a=disc&amp;amp;f_id=13250[/url] 
[url]http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;amp;f_a=disc&amp;amp;f_id=13646&amp;amp;page=1#Item_1[/url] 
 
Kopf hoch und immer an das Wohl der Kinder denken. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;elfe&lt;/b&gt; (20/04/2013) :
				Hallo, dass Alles tut mir erst einmal sehr leid f&amp;uuml;r dich. Ich bin auch kurz vor diesem Schritt und weiss, was man da alles mitmacht, bzw. mitgemacht hat, bevor es zu diesem Schritt kommt. :cry: 
Kindergeld und Boni werden weiter an dich bezahlt, du musst es dann weiterleiten, falls die Kinder bei deiner Frau bleiben. Wenn du Kindesunterhalt bezahlst, darfst du die H&amp;auml;lfte des Kindergeldes behalten. Mit der Erziehungszulage kenn ich mich nicht aus. Wichtig sind auch die steuerlichen Auswirkungen. Auf der Seite guichet.lu ist ein Bericht Auswirkungen auf nicht gebietsans&amp;auml;ssige Steuerpflichtige bei Scheidung, Trennung oder Ende der Lebenspartnerschaft. Schau mal da rein. Im Jahr des Scheidungsurteil, gerichtliche Trennung oder gerichtliche Genehmigung des getrennten Wohnsitzes, werden verheiratete Steuerpflichtige zusammen veranlagt und m&amp;uuml;ssen auch eine gemeinsame Steuererkl&amp;auml;rung abgeben. F&amp;uuml;r die Steuerjahre, die auf das Jahr folgen, getrennt besteuert. Dann kommst du in die Klasse 1, wenn Kinder bei dir leben in die Zwei. Erst nach Scheidungsurteil kommst du auf Antrag f&amp;uuml;r drei Jahre wieder in Steuerklasse zwei. Es gilt also erst mal die Zeit der Klasse 1 zu &amp;uuml;berbr&amp;uuml;cken. Wieviel dies ausmacht, kannst du in der Tabelle Bareme de Retenue  
 mensuelle  sur les salaires nachlesen. Oftmals das Doppelte an Steuern. 
Liebe Gr&amp;uuml;sse 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;kiss&lt;/b&gt; (20/04/2013) :
				Hallo liebe Grenzg&amp;auml;nger!!! 
 
Ich lebe zur Zeit in Trennung mit meiner Frau,wir haben 3 Kinder.Ich arbeite in Lux. ,meine Frau ist nicht berufst&amp;auml;tig.Im Moment beziehen wir aus Lux. Kindergeld plus Boni ,Erziehungszulage ,Pflegegeld f&amp;uuml;r ein Kind. 
Die Kinder sind &amp;uuml;ber mich versichert. 
Da ich nun in naher Zukunft das gemeinsame Haus verlassen werde und mir eine eigene Wohnung suche,m&amp;ouml;chte ich wissen,was sich alles &amp;auml;ndert und worauf zu achten ist,wenn wir nicht mehr zusammen wohnen werden,sprich wenn ich meinen Wohnsitz ummelde und wir keinen gemeinsamen Haushalt mehr f&amp;uuml;hren werden. 
Da ich mich im Moment um so viele Dinge zu k&amp;uuml;mmern habe und zum Teil mit der Situation noch echt &amp;uuml;berfordert bin,hatte ich noch nicht die Zeit,um mich mit dieser Problematik ausgiebig zu besch&amp;auml;ftigen und zu recherchieren. 
Doch ich denke,dass ich kein Einzelfall bin und es viele Grenzg&amp;auml;nger gibt,die schon &amp;auml;hnliches durchgemacht haben und mir vielleicht ein wenig bei diesem Problem helfen k&amp;ouml;nnen! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13748</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Bauspardarlehensraten als Einzahlung in BSV akzeptiert?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13746</link>
			<pubDate>25/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Luxi1
			Kommentare : 4
			Letzter Kommentar von Luxi1 
			Letzte Aktivität : 25/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Luxi1&lt;/b&gt; (25/04/2013) :
				Schade... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Trier64&lt;/b&gt; (24/04/2013) :
				In dem Moment wird der BSV wie ein normales Darlehen behandelt. Deshalb kannst du auch nur die Zinsen absetzen und nicht die Tilgeungsraten. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Luxi1&lt;/b&gt; (24/04/2013) :
				Hallo, wollte nochmal nachfragen, ob  jemand schonmal damit Erfahrung gemacht hat oder es bei jemandem funktioniert: 
Einzahlungen in einen BSV kann man in der lux. Steuererkl&amp;auml;rung angeben, kein Problem 
 
Was aber ist, wenn aus dem BSV ein Bauspardarlehen geworden ist, das ich zur&amp;uuml;ckzahle? Die Zahlungen stehen genauso auf dem Kontoauszug (wohlgemerkt die Tilgungen, die Zinsen werden extra verbucht), nur ist der Saldo des Vertrages jetzt halt negtiv. Kann man die nicht auch als Einzahlungen angeben? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Luxi1&lt;/b&gt; (19/04/2013) :
				Hallo, mal eine Frage: 
Einzahlungen in einen BSV kann man ja in Lux von der Steuer absetzen, habe ich immer gemacht. 
Wie aber ist es mit den Raten f&amp;uuml;r die R&amp;uuml;ckzahlung eines BSV-Darlehens? Die hatte ich mal versuchsweise ebenfalls angegeben, weil es ja auch Einzahlungen in den BSV sind, nur wird jetzt halt ein negativer Saldo damit ausgeglichen (die Eintr&amp;auml;ge auf dem Kontoauszug sind gleich ausgewiesen, die Zinsen werden getrennt belastet). 
Ist aber nicht akzeptiert worden, sie fehlen auf dem Bescheid. 
Hat jemand damit Erfahrung? Wurden sie mal bei jemand angerechnet? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13746</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Steuerklassen nach Heirat</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13763</link>
			<pubDate>24/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von sonne07
			Kommentare : 2
			Letzter Kommentar von dani79 
			Letzte Aktivität : 24/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;dani79&lt;/b&gt; (24/04/2013) :
				Hallo, 
habe mich aus demselben Grund auch schon mit dem Thema etwas auseinander gesetzt. 
Jemand bekommt die 1. Steuerkarte mit Steuerklasse 2 und der andere die 2. Steuerkarte mit einem 
Pauschalsteuersatz von 15 %. 
Wegen der Aenderung der Steuerkarten denke ich, dass das (Urkunde inkl. Steuerkarten) ausreicht - war mein Verst&amp;auml;ndnis. 
Gutes Gelingen f&amp;uuml;r die Hochzeit! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;sonne07&lt;/b&gt; (23/04/2013) :
				Hallo. 
Ich m&amp;ouml;chte gerne wissen, welche Steuerklassenn wir nach unserer Heirat haben.  
Ausgangssituation: 
- Wohnort in D 
- beide Ehepartner arbeiten in L  
- netto haben wir etwa gleich viel  
Was m&amp;uuml;ssen wir der Administration des Contributes noch schicken, au&amp;szlig;er einer Kopie der Heiratsurkunde sowie unserer Steuerkarten? Oder was m&amp;ouml;chten diese noch wissen? 
Vielen Dank f&amp;uuml;r eure R&amp;uuml;ckmeldungen! 
VG  
:bigsmile: 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13763</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Steuerberater</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13755</link>
			<pubDate>22/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von DUBIDU
			Kommentare : 1
			Letzter Kommentar von DUBIDU 
			Letzte Aktivität : 22/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;DUBIDU&lt;/b&gt; (22/04/2013) :
				Hallo, 
 
wer kennt einen wirklich guten Steuerberater in Trier? 
 
Danke vorab und viele Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13755</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Als deutscher Kleinunternehmer Dienstleistungen in Luxemburg ausführen?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13750</link>
			<pubDate>22/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Teddybaer
			Kommentare : 2
			Letzter Kommentar von Trier64 
			Letzte Aktivität : 22/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Trier64&lt;/b&gt; (22/04/2013) :
				Das kostet Dich 1 Anruf hier: 
 
D&amp;eacute;partement des Classes Moyennes du Minist&amp;egrave;re des Classes Moyennes 
et du Tourisme du Grand-Duch&amp;eacute; de Luxembourg 
Forum Royal 
19-21, boulevard Royal 
L-2449 Luxembourg 
 
 +352 247-84715 / 247-84717 / 247-84718 / 247-84724.  
 +352 247-84740  
 info@mcm.public.lu  
 http://www.mcm.public.lu  
 
Heures d&amp;rsquo;ouverture: Lu-Ve 8.00-12.30 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Teddybaer&lt;/b&gt; (21/04/2013) :
				Hallo zusammen, 
 
ich bin in Deutschland selbstst&amp;auml;ndig t&amp;auml;tig im Bereich IT-Dienstleistungen. Ich biete nur die Dienstleistungen an, kein Handel (bin daher kein H&amp;auml;ndler laut HGB). Da meine j&amp;auml;hrlichn Einnahmen unter 17.500 EUR liegen, nehme ich in Deutschland die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ich darf auf meiner Rechnung keine USt. ausweisen, da ich auch keine abf&amp;uuml;hre. 
 
Ich w&amp;uuml;rde auch gerne Kunden aus Luxemburg durch Werbung ansprechen. Die Frage, die sich mir nun stellt: Darf ich problemlos als Unternehmer aus Deutschland in Luxemburg Dienstleistungen an Computer, Smartphone oder TV ausf&amp;uuml;hren? Oder muss ich etwas beachten bei der Rechnungsstellung oder gar eine eigene Steuererkl&amp;auml;rung in Luxemburg abgeben? 
 
Bedanke mich schon im voraus f&amp;uuml;r Antworten. 
 
Viele Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13750</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Steuerbescheid &gt; was ist der erste Betrag?</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13745</link>
			<pubDate>19/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Luxi1
			Kommentare : 1
			Letzter Kommentar von Luxi1 
			Letzte Aktivität : 19/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Luxi1&lt;/b&gt; (19/04/2013) :
				Hallo zusammen, ich stehe gerade auf dem Schlauch bzw. eigentlich glaube ich, dass unser Steuerbescheid 2011 falsch ist, aber bevor ich da anrufe, w&amp;uuml;rde ich mich gern bei euch vergewissern... :wink: 
 
Die allererste Zahl auf dem Steuerbescheid (Eink&amp;uuml;nfte aus nichtselbst&amp;auml;ndiger Arbeit ) ist doch das Bruttoeinkommen, reduziert um Werbungskosten (Standard 540,-) und Fahrtkosten (Standard GG 396+2574)?!? So war es bei uns (verheiratet, beide arbeiten in Lux) beim letzten Mal und so w&amp;uuml;rde ich es logischerweise erwarten, weil sonst ja nirgendwo die Werbungskosten abgezogen werden. 
(m&amp;uuml;sste also eigentlich Zelle 773ff bzw. 1613ff sein, bezogen auf das Steuerformular 2011) 
 
Bei uns steht da die Summe unserer beiden Bruttogeh&amp;auml;lter, haben die sich da vertan?!? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13745</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Als Luxemburger Steuererklärung in Deutschland</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13742</link>
			<pubDate>18/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Funkgun
			Kommentare : 1
			Letzter Kommentar von Funkgun 
			Letzte Aktivität : 18/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Funkgun&lt;/b&gt; (18/04/2013) :
				Hallo,  
 
Ich wohne und arbeite haupts&amp;auml;chlich in Luxemburg mit Zeitarbeitsvertr&amp;auml;gen. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Und bin logischerweise in Luxemburg steuerpflichtig. So weit so gut...  
 
2012 habe ich einen 4 monatigen Zeitarbeitsverrag gehabt. Ich wurde in die deutsche Steuerklasse 1 eingestuft. Ich gehe von einer Steuerr&amp;uuml;ckerstattung aus und m&amp;ouml;chte deshalb eine Steuererkl&amp;auml;rung in Dtld abgeben. Das zust&amp;auml;ndige Finanzamt teilte mir auf Anfrage mit, dass ich meine luxemburgische Steuererkl&amp;auml;rung mit abgeben muss und dem Progressionsvorbehalt unterliege. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das nicht stimmen kann.  
 
hat jemand Erfahrung damit?  
K&amp;auml;mpfe mich gerade durch die WISO software und bleibe immer an der Stelle stecken, wenn ich angeben soll, ob ich verheiratet bin und / oder Kinder habe. Was ja der Fall ist, aber laut Steuerkarte nicht....  
 
Danke f&amp;uuml;r R&amp;uuml;ckmeldung. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13742</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Einstiegsgehalt Absolvent Bachelor of Engineering</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13726</link>
			<pubDate>18/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von Wendigo
			Kommentare : 5
			Letzter Kommentar von Wendigo 
			Letzte Aktivität : 18/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;Wendigo&lt;/b&gt; (18/04/2013) :
				Sind 36k Brutto f&amp;uuml;r Trier realistisch? 
 
Meine Freundin lebt bei Trier. Da sie hier schon einen Job hat, haben wir uns so abgesrpchen, dass ich mich zuerst hier umschaue. 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;EddieIrvine79&lt;/b&gt; (18/04/2013) :
				40-45 k als Bachelor Absolvent wirst du eher nicht bekommen. 
 
Der Bruttolohn in Deutschland/Luxembourg sollte sich normalerweise nicht unterscheiden, wobei ein Unternehmen mit weniger als 6 Angestellten mit Sicherheit nicht soviel zahlt wie eines mit 100. 
 
Andere Frage: 
Wieso zieht es einen als Schwaben nach Trier/Luxembourg? 
Bei euch gibt&#039;s doch massenhaft solche Jobs! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Wendigo&lt;/b&gt; (16/04/2013) :
				Ist das auf die Stelle in Trier oder Luxemburg bezogen? Bist du etwa auch noch Schwabe? :) 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;harry1337&lt;/b&gt; (16/04/2013) :
				servus, 
 
kenn mich zwar nicht in der energiebranche aus aber w&amp;uuml;rde jetzt mal so zwischen 40-45k tippen.  
 
komme urspr&amp;uuml;nglich auch aus BW ;) 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;Wendigo&lt;/b&gt; (15/04/2013) :
				Hallo, 
 
ich bin seit Feb 2013. fertig mit em Studium. Habe Mechatronik/Elektrotechnik studiert. Bin urspr&amp;uuml;nglich aus Baden W&amp;uuml;rttemberg und habe auch dort studiert. Ich habe morgen ein Vorstellungsgespr&amp;auml;ch in Luxemburg bei einem Unternehmen mit &amp;lt;6 Angestellten. Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen aus der Energiebranche. Nun frage ich mich, was f&amp;uuml;r Jahresbruttogehalt ich ggf. verlangen kann.  
 
Am Mittwoch habe ich ein Vorstellungsgespr&amp;auml;ch bei einem Unternehmen aus Trier mit &amp;gt;100 Angestellten. Es handelt sich hierbei auch wieder um ein Unternehmen aus der Energiebranche. Was f&amp;uuml;r ein Jahresbruttogehalt kann ich hier fordern? 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13726</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>Einkommenssteuer in D gemacht als EU-Rentner</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13731</link>
			<pubDate>16/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von toka
			Kommentare : 3
			Letzter Kommentar von toka 
			Letzte Aktivität : 16/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;toka&lt;/b&gt; (16/04/2013) :
				jo, habs vergessen........ 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;BurningTom&lt;/b&gt; (16/04/2013) :
				die Verdienstgrenze f&amp;uuml;r Minijobber ist zum 01.01.2013 auf 450&amp;euro; angehoben worden..... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
							&lt;b&gt;toka&lt;/b&gt; (16/04/2013) :
				und darf wieder 750 &amp;euro; nachzahlen und alle drei Monate 150 &amp;euro; vorrauszahlen! Es ist der Hammer, da ist man in Rente wegen Krankheit und es wird immer wieder auf einen drauf gehauen in Deutschland. Meine Frau geht arbeiten hat 1000 &amp;euro; netto und wird bestraft das sie arbeiten geht, weil meine Rente 520 &amp;euro; bei ihr mit zum Verdienst z&amp;auml;hlt.:devil::devil:  
Man wird bestraft das man arbeiten geht, sie k&amp;ouml;nnte genauso gut einen 450 &amp;euro; Job machen und wir h&amp;auml;tten keine nachzahlungen mehr und wir w&amp;uuml;rden uns nicht so aufregen....... 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13731</guid>
		</item>
		
			<item>
			<category>Steuern und Finanzen</category>
			<title>KM-Pauschale für Weiterbildungen in Lux Steuererklärung</title>
			<link>http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&amp;f_a=disc&amp;f_id=13729</link>
			<pubDate>15/04/2013</pubDate>
			<summary>
			Angefangen von semipa
			Kommentare : 1
			Letzter Kommentar von semipa 
			Letzte Aktivität : 15/04/2013
			</summary>
			<description>
							&lt;b&gt;semipa&lt;/b&gt; (15/04/2013) :
				Hallo zusammen, gibt es in Luxemburg so etwas wie eine KM-Pauschale, die ich anwenden kann, um die Fahrten zum Weiterbildung-Ort zu berechnen und in der Lux-Steuererkl&amp;auml;rung als Werbungskosten abzusetzen? Es wurden in 2012 an insgesamt 64 Tagen Fahrten zur Weiterbildungsst&amp;auml;tte (einfache Entfernung 40 km) gemacht. Ich konnte nur Informationen bez&amp;uuml;glich der Fahrten zur Arbeitsst&amp;auml;tte finden (Pauschalbetrag 396 bzw 2574 EUR), nicht jedoch bez&amp;uuml;glich der Weiterbildung... Vielen Dank f&amp;uuml;r Eure Meinungen! 
				&lt;br&gt;&lt;br&gt;
				&lt;center&gt;_________________________________________________&lt;/center&gt;
				&lt;br&gt;	
						</description>
			<image>http://www.diegrenzgaenger.lu/img/content/no_rss.png</image>
			<guid>13729</guid>
		</item>
		
	</channel></rss>