Auch nach Corona wollen viele Grenzgänger regelmässig von Zuhause aus arbeiten.
Derzeit ist die 19-Tage-Regel noch aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Wer mehr Tage im Jahr im Homeoffice im Wohnland Deutschland arbeitet, muss bislang alle nicht in Luxemburg gearbeiteten Tage auch im Wohnland versteuern.

Zeitgemäß ist das nicht mehr, schon gar nicht in Hinblick auf Work-Life-Balance und Umwelt.
Daher gibt es schon seit einiger Zeit das Bestreben, die bisherige Verständigungsvereinbarung auszuweiten.

55 Tage im Homeoffice

Ziel ist es,  die Freigrenze von 19 auf 55 Arbeitstagen für Grenzpendler zu erweitern.
Darüber hinaus sollen diese 55 Arbeitstage nicht auf die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Wohnsitzstaat angerechnet werden.

Eine neue Petition unmittelbar beim Bundestag soll nun verdeutlichen, wie wichtig das Thema ist.
Jetzt ist es wichtig, genug Unterschriften zu sammeln.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg eine Ausweitung der Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg (im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens) auszuhandeln mit dem Ziel, die Freigrenze von 19 auf 55 Arbeitstagen für Grenzpendler zu erweitern.
Darüber hinaus sollen diese 55 Arbeitstage nicht auf die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Wohnsitzstaat angerechnet werden.

Relevanter Artikel: Recht auf Homeoffice?

Begründung

  • Für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten (Grenzpendler), hat der Wohnsitzstaat kein Besteuerungsrecht bei Tätigkeit außerhalb Luxemburgs bis zu 19 Tagen einschließlich.
  • Deutschland soll diese Freigrenze in Verhandlungen dauerhaft erhöhen.
  • Der deutsche Staat benachteiligt durch diese bisherige Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage Freigrenze) oder Frankreich (29 Tage Freigrenze) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die Freigrenze von 24 auf 45 Tage zu erhöhen.
  • Grenzgänger, die bei staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg arbeiten, sollen genauso behandelt werden wie alle anderen Grenzgänger (zur Zeit sind diese ausgenommen).
  • Darüber hinaus sollen diese 55 Arbeitstage nicht auf die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Wohnland angerechnet werden.

(Bei gleichzeitiger entgeltlicher Tätigkeit in mehreren Staaten, besteht die Sozialversicherungspflicht im Wohnland, sofern die Tätigkeit im Wohnland wesentlich ist. Wesentlich ist eine Tätigkeit dann, wenn sie mindestens 25 % der gesamten Arbeitszeit ausmacht).

  • Weitere Gründe :
    -mehr Homeoffice-Tage für Grenzpendler möglich ohne steuerliche Nachteile
    -bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Grenzpendler
    -weniger Verkehrsaufkommen zwischen Deutschland und Luxemburg, dadurch weniger Unfälle, Straßenbelastung und Umweltverschmutzung
    – mehr Umsatz des Einzelhandels in Deutschland durch Einkäufe der Grenzpendler in Deutschland, die früher während der Arbeit in Luxemburg erledigt wurden
    -mehr Umsätze in den einheimischen Restaurants und Bewirtungsbetrieben in Deutschland
    -Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner in den Transit Ortschaften im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Luxemburg

Im Forum gibt es auch einen Thread zu dem Thema!

Zur Petition geht es hier entlang.

Es werden 50.000 Unterschriften gebraucht.
Also alle KolegInnen motivieren!