Was tun, wenn ein Familienmitglied plötzlich krank wird und Hilfe benötigt? Seit dem letzten Jahr können Arbeitnehmer in Luxemburg bis zu fünf Tagen Sonderurlaub beantragen, um Angehörige in einer medizinischen Notlage zu betreuen.

Der Sonderurlaub wird vom Arbeitgeber bewilligt. Dieser kann sich 50% der Kosten vom Ministerium für Arbeit zurückerstatten lassen. Das Ministerium erfährt nur davon, wenn der Arbeitgeber die  Gelder beantragt. Insgesamt 769 gültige Anträge sind seit der Einführung am 21. August 2023 bis Ende Juni eingegangen. In dem Zeitraum hat das Ministerium für Arbeit im Rahmen dieser Maßnahme Gelder in Höhe 227.161 € ausbezahlt.

“Die Bewilligungsprozedur für den Sonderurlaub bis hin zur Klärung, wer Anspruch darauf hat, passiert zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Arzt”, so das Ministerium. Ob es Fälle gab, in denen es bei der Bewilligung von Sonderurlauben zu Komplikationen kam, kann das Ministerium deshalb nicht beantworten.

Was sind die Regeln?

Alle Personen, die einen Arbeitsvertrag der dem Luxemburg Arbeitsgesetz unterliegt haben, können diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Dies ist ab Dienstantritt möglich. Es gibt also keine Regelung, dass ein Arbeitgeber zuerst drei Monate gearbeitet haben muss, um davon profitieren zu können.

Der Sonderurlaub kann nur gewährt werden, wenn es darum geht, einen Angehörigen oder eine Person, die im gleichen Haushalt lebt, zu unterstützen. Es muss sich um schwerwiegende medizinische Gründe handeln, die von einem Arzt bestätigt werden müssen. Als Angehörige gelten im Sinne dieser Regelung Kinder, Eltern, Ehepartner und Partner.

Für Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, werden die Sonderurlaubstage anteilig berechnet.

 

Die fünf zur Verfügung stehenden Tage können dem Ministerium zufolge auch stundenweise in Anspruch genommen werden. So können Arbeitnehmer auch zum Beispiel nur zwei Stunden beanspruchen. Das Ministerium registrierte in dem genannten Zeitraum die Gesamtzahl von 15.286 Stunden von dieser Art Sonderurlaub. Das entspricht rund 1.911 Arbeitstagen von 8 Stunden.

Allgemein entfällt der Großteil der Care-Arbeit (also zum Beispiel auch die Pflege von Angehörigen) immer noch auf Frauen. Ein Umstand, den Feministen kritisieren. Das Ministerium sammelt allerdings keine Daten zum Geschlecht der Personen, die den Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Zur Erinnerung: Das Recht auf Sonderurlaub haben laut dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch nur Angestellte. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub und dessen Erstattung aus dem Staatshaushalt.

 

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