ADEM: Verfahren für Arbeitssuche geändert
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par
Eddy Thor
die 24/03/2020 |
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Während der Coronakrise ändert die ADEM das Verfahren zur Betreuung von Arbeitsuchenden.
Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 zu reduzieren, bietet die ADEM ihre Serviceleistungen ab sofort ausschließlich per Telefon oder E-Mail an.
In dringenden Fällen kann ein persönlicher Termin unter vorheriger Absprache per E-Mail (info@adem.etat.lu) oder Telefon vereinbart werden:
- Luxemburg-Stadt : 247 75001
- Esch/Belval : 247 75004
- Diekirch : 247 75006
- Differdange : 247 75010
- Dudelange : 247 75011
- Wasserbillig : 247 75012
- Wiltz : 247 75008
- Hamm (Service employeurs et Service des salariés handicapés et en reclassement professionnel) : 247 75003
- ADEM-Orientation professionnelle- Place de l’étoile : 247-85480
- ADEM-Orientation professionnelle- Esch : 247-75411
- ADEM-Orientation professionnelle- Diekirch : 247-65430
Auch Grenzgänger können sich bei der ADEM als arbeitssuchend einschreiben
Personen, die sich per Online-Formular neu bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet haben, werden von einem Berater der ADEM telefonisch kontaktiert, um die Arbeitsuchendmeldung abzuschließen.
Arbeitsuchende, die bereits bei der ADEM gemeldet sind und denen ein persönlicher Berater zugeteilt wurde, werden vorerst nicht kontaktiert. Bei Bedarf können sie telefonisch oder per E-Mail mit ihrem Berater in Kontakt treten.
Relevanter Artikel: Auch Grenzgänger können sich bei der ADEM registrieren
Grenzgänger müssen dennoch zur Agentur für Arbeit im Wohnland
Wenn Sie als Grenzgänger unverschuldet ihre Arbeit in Luxemburg verloren haben, können Sie unter gewissen Bedingungen Arbeitslosenunterstützung aus dem Land, in dem Sie wohnen, erhalten.
Zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Ihrem Wohnsitzland müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Lassen Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber in Luxemburg dass Formular “Certificat de travail – cessation des relations d’emploi (Arbeitsbescheinigung – Beendigung des Arbeitsverhältnisses)” ausfüllen;
Reichen Sie die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung bei der ADEM (Service Maintien de l’emploi) ein.
Die ADEM stellt eine U1-Bescheinigung aus und sendet diese an die zuständige Behörde in Ihrem Wohnsitzland.
Melden Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnsitzland, die für die Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig ist.
In Deutschland ist das die Agentur für Arbeit.