“Mobbing Asbl“ wurde 2001 von den Gewerkschaften LCGB und Syprolux gegründet, um den Mobbingopfern am Arbeitsplatz zu helfen und sie zu beraten.
Wurde das Thema früher gerne noch belächelt, so ist es heute ein ernstzunehmendes Thema.

Marcel Goerend, Präsident von “Mobbing Asbl“, hat jetzt eine aktuelle Statistik präsentiert.
demnach wurden im Jahr 2012 107 neue Fälle von Mobbing betreut. Ein Jahr zuvor suchten mit 91 deutlich weniger Arbeitnehmer Hilfe bei der Vereinigung.
88 Prozent der Männer und Frauen arbeiten der Statistik zufolge im Privatsektor, gefolgt von staatlichen und kommunalen Betrieben.
Die Finanz- und Versicherungsbranche führt dabei die Liste der Unternehmen an, in denen es Probleme gibt.
19 Prozent aller Hilfesuchenden sind Grenzgänger.
Ein Hauptgrund für die Zunahme von Mobbing sind die wirtschaftlichen Krise und die damit verbundenen Entlassungen in vielen Unternehmen.

Goerend machte deutlich, dass es nun an der Zeit sei, ein Anti-Mobbing-Gesetz für Luxemburg auf den Weg zu bringen.
Derzeit gibt es kein spezielles Gesetz in Sachen Mobbing.
Die Tarifpartner haben eine für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvereinbarung zum Thema Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet, welche aber lediglich Leitlinien zur Vorbeugung und zum Umgang mit Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz enthält.
Die Rechtsprechung hat jedoch bestätigt, dass der Mobbing-Begriff fester Bestandteil des luxemburgischen Rechtssystems ist.

Laut der einschlägigen Rechtsprechung kann der Arbeitgeber übrigens als Unternehmensleiter haftbar gemacht werden, selbst wenn er nicht der Täter der Mobbing-Handlungen ist. Demnach muss er einerseits versuchen, Mobbing-Handlungen vorzubeugen, und andererseits Disziplinarmaßnahmen gegen Täter von Mobbing-Handlungen verhängen.

Mobbing kann sich konkret dadurch äußern, dass eine Person isoliert, vor ihren Arbeitskollegen erniedrigt oder daran gehindert wird, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen, oder dass ihre beruflichen Fähigkeiten ungerechtfertigterweise in Frage gestellt werden.

In der Regel muss zwischen zwei Formen von Mobbing unterschieden werden:

  • das direkte Mobbing, durch welches eine Person, der Mobbing-Täter, gezielt und willentlich gegen eine andere Person agiert und deren Würde verletzt. Das kann z. B. eine Situation sein, in der ein Vorgesetzter beim Überreichen einer Akte an einen Angestellten diese Akte systematisch und absichtlich zu Boden fallen lässt, bevor der Angestellte sie ergreifen kann, damit dieser sich bücken muss, um sie aufzuheben;
  • das von der Geschäftsleitung ausgehende Mobbing, das sich durch eine Organisationsform äußert, die aus dem Mobbing ein Management-Instrument macht, ohne dass dies anfangs zwangsläufig beabsichtigt war. Dies können kollektive Handlungen sein, die individuelle Auswirkungen haben, wie beispielsweise kontinuierlicher, missbräuchlicher und böswilliger Druck, welcher die Würde der betroffenen Personen verletzt. Diese Form von Mobbing muss jedoch klar von der normalen und nicht missbräuchlichen Ausübung der Weisungs- und Führungsbefugnis des Arbeitgebers abgegrenzt werden.