Stellen Sie sich vor: Ein Mindestlohn, der hoch genug ist, damit denjenigen, die ihn erhalten, trotz allem sich einen angemessenen Lebensstandard leisten können, indem sie die Lebenshaltungskosten in ihrem Aufenthaltsland tragen können.

Diese süße Utopie könnte in der EU durch eine neue Richtlinie der EU-Instanzen zur Schaffung ” angemessener Mindestlöhne “, die “sowohl die Lohnverteilung, die Produktivität, die Wirtschaft im Allgemeinen als auch das Kaufkraftniveau in den verschiedenen Mitgliedsländern ” berücksichtigen, schließlich Realität werden.

Die Arbeitnehmerkammer Luxemburg (CSL) nutzte ihre letzte Econews, um eine Bestandsaufnahme des Mindestlohns in Luxemburg vorzunehmen und erinnerte daran, dass der Mindestlohn zu niedrig ist, und zwar unabhängig von den Referenzwerten.

Der Kaitz-Index

Der nach dem Wirtschaftswissenschaftler Hyman Kaitz benannte Index gilt als Maßstab für den Vergleich internationaler Mindestlöhne.

Zwei Versionen des Kaitz-Index werden von Wirtschaftswissenschaftlern und Statistikern bei ihren Berechnungen verwendet. Die erste betrachtet einen Mindestlohn als angemessen, wenn er mindestens 60 % des Vollzeit-Medianlohns in dem untersuchten Land beträgt.

In diesem Fall “liegt Luxemburg mit einer Quote von 57,1 % nur an sechster Stelle unter den EU-Staaten “, betont die CSL. “Um diese mögliche europäische Schwelle im Jahr 2020 zu erreichen, hätte der monatliche Bruttomindestlohn in diesem Jahr um etwa 110 € angehoben werden müssen. “Nur in Portugal, Bulgarien und Frankreich liegt der Mindestlohn über 60% des Medianlohns.

Die zweite Version des Kaitz-Index setzt den Mindestlohn eines Landes ins Verhältnis zum Durchschnittslohn (auch hier in Vollzeit ausgedrückt). Bei dieser Berechnungsmethode wird die Schwelle von der Europäischen Kommission auf 50 % festgelegt, d. h. um als ausreichend zu gelten, muss der Mindestlohn mindestens 50 % des Medianlohns betragen.

Hier wäre Luxemburg mit dem neunten Platz in Europa und einem Index von 45,2 % noch schlechter. Im Übrigen erreicht kein EU-Land die 50%-Marke, nur Frankreich und Slowenien kommen ihr um weniger als einen Prozentpunkt am nächsten. Um “im Rennen” zu bleiben, hätte Luxemburg sein WHS im Jahr 2020 um 230 Euro brutto (d. h. um 10 %) anheben müssen, was jedoch nicht geschehen ist.

Die anderen Referenzwerte

Um ihre Richtlinie zu erstellen, stützt sich die Europäische Kommission auf andere Indikatoren wie den durchschnittlichen Nettolohn. Bei Verwendung des letzteren müsste der soziale Mindestlohn im Großherzogtum mindestens 60% dieses durchschnittlichen Nettolohns entsprechen. In Wirklichkeit beträgt er nur 50 Prozent. Um die 60 % zu erreichen, hätte er um 365 Euro netto erhöht werden müssen.

Darüber hinaus könnte die Armutsgefährdungsgrenze auch dazu verwendet werden, den angemessenen Mindestlohn für ein Land festzulegen. Dieses entspricht 60 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens. In Luxemburg berichtet die Arbeitnehmerkammer, dass diese Armutsgefährdungsgrenze ” bei 1.942 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen lag, also 40 Euro über dem Nettolohn (…) mit anderen Worten, im Jahr 2020 (das unser Referenzjahr ist) reichte der Mindestlohn nicht aus, um Armut bei einer alleinstehenden Person zu vermeiden “. Er hätte um 2,5 % erhöht werden müssen, um das Ziel zu erreichen.

In ihrer Analyse setzt die CSL schließlich den luxemburgischen Mindestlohn ins Verhältnis zum Referenzhaushalt und zum Produktivitätsniveau. Auch hier würde der SSM in beiden Fällen nicht ausreichen, um mit ruhigem Gewissen über das Monatsende zu kommen. Wetten wir, dass der Fortschritt der europäischen Überlegungen zu diesem Thema als Impuls dienen kann, um die Dinge in Luxemburg in Bewegung zu bringen?

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) veröffentlicht regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter, in denen die Rechte der Mitarbeiter erläutert werden. Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie einen detaillierten und einfach erklärten Frage- und Antwortbereich zu Ihren Rechten finden. Wenn Sie über Neuigkeiten und Konferenzdiskussionen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie die CSL Newsletter.

 

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