Sonderurlaub aus familiären Gründen in Luxemburg – wie funktioniert das?

Im Rahmen der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wurde ein “Sonderurlaub aus familiären Gründen“ eingeführt für Eltern welche die Betreuung von einem oder mehreren Kindern welche jünger als 13 Jahre sind übernehmen müssen und keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung habe.

Der Urlaub aus familiären Gründen kann jeweils nur von einem Elternteil zu einem bestimmten Moment genommen werden, es besteht jedoch die Möglichkeit den Sonderurlaub abwechselnd zu nehmen (jeweils nur 1 Elternteil).
Er ist nicht mir der Kurzzeitarbeit kumulierbar.

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Betreuungsmöglichkeit erst prüfen

Für Grenzgänger ist es wichtig zu wissen, dass kein Anspruch auf diesen Sonderurlaub besteht, wenn es eine Möglichkeit der Betreuung im Land des Wohnsitzes besteht. Dazu gehört auch, ob es nach den jeweils aktuellen Maßstäben die Möglichkeit gibt, dass es zum Beispiel wieder in die Kita geht.

Dieser Sonderurlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise hat keinen Einfluss auf den Urlaub aus familiären Gründen welcher Eltern normalerweise zur Verfügung steht.

Seit dem 30. März 2020 muss ein neues Formular für den Sonderurlaub aus familiären Gründen in Zusammenhang mit COVID-19 eingeschickt werden.

Detaillierte Infos über den Sonderurlaub aus familiären Gründen, und ob er Infrage kommt, gibt es in den SOCIONEWS der CSL.

Eine wesentliche Informationsrolle. Antworten auf Ihre Fragen.

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